Kurzüberblick Novemberhilfe und BMWi-Dashboard und weitere Informationen

Kurzüberblick Novemberhilfe und BMWi-Dashboard und weitere Informationen

Die Arbeit an den Corona-Hilfen geht weiter. Nachfolgend finden Sie zu Ihrer Information zwei Dokumente.

1. Die frisch erfolgten Konkretisierungen der „Novemberhilfe“. Der Unternehmerlohn soll hierin enthalten sein.
2. Das BMWi-Dashboard, u.a. mit einem Überblick der abgerufenen Mittel.

Was den Unternehmerlohn betrifft, gibt es Aussichten, dass dieser in die Überbrückungshilfe III (Januar bis Juni 2021) aufgenommen werden soll. Möglicherweise wird die Überbrückungshilfe III bzw. dieser Teil auf Anfang Dezember vorverlegt.

Kurzüberblick Überbrückungshilfe und weitere Informationen

Kurzüberblick Überbrückungshilfe und weitere Informationen

Nach den Bund-Länder-Beschlüssen vom 28. Oktober 2020 wird noch an den Konkretisierungen der veränderten Hilfen gearbeitet. Hier erreichten dem Bundesverband der Freien Berufe (BFB) mehrere Schreiben, die wir Ihnen zu Ihrer Information nachfolgend zur Verfügung stellen.
Im Wesentlichen enthalten diese:

  1. Die Öffnung des KfW-Schnellkredits für Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten
  2. Die Ankündigung einer Fortsetzung der Überbrückungshilfe als „Überbrückungshilfe III“ von Januar bis Juni 2021.
  3. Die Modalitäten der Erstattung von 75 Prozent Fixkosten der vom aktuellen (Teil-) Lockdown betroffenen Unternehmen. Demnach sind antragsberechtigt „Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen, denen aufgrund staatlicher Anordnung das Geschäft untersagt wird beziehungsweise aufgrund bereits bestehender Anordnung bereits untersagt ist…“. offen sind  „Unterstützungsmaßnahmen für diejenigen, die indirekt, aber in vergleichbarer Weise durch die Anordnungen betroffenen sind“. Diese sollen zeitnah geklärt werden.

Der BFB setzt sich vehement weiter für einen Unternehmerlohn für diejenigen Freiberufler ein, die keine Betriebsausgaben geltend machen können.

Mitteilung des BMWi zur Verlängerung und Reform der Überbrückungshilfe
Brief von Bundesminister Olaf Scholz „Kontakte zeitlich befristet beschränken, Infektionsdynamik brechen“
Kurzüberblick Überbrückungshilfe II
BMWi Infobrief „Neue Corona-Hilfen: Weiter stark durch die Krise“
Anhang: Außerordentliche Wirtschaftshilfe

 

Gesetzlicher Mindestlohn steigt

Gesetzlicher Mindestlohn steigt

Der gesetzliche Mindestlohn wird bis zum 1. Juli 2022 auf 10,45 Euro brutto je Stunde erhöht. Das Bundeskabinett beschloss am 28. Oktober 2020 die vom Bundesminister für Arbeit und Soziales vorgelegte „Dritte Verordnung zur Anpassung der Höhe des gesetzlichen Mindestlohns“. Die Erhöhung des Mindestlohns von derzeit 9,35 Euro brutto je Zeitstunde erfolgt in vier Stufen: zum 1. Januar 2021 auf 9,50 Euro, zum 1. Juli 2021 auf 9,60 Euro, zum 1. Januar 2022 auf 9,82 Euro und zum 1. Juli 2022 auf 10,45 Euro.

Mehrheit gegen Recht auf Homeoffice

Mehrheit gegen Recht auf Homeoffice

Die Pläne des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales für ein Recht auf Homeoffice stoßen in der deutschen Bevölkerung überwiegend auf Ablehnung. Eine Mehrheit von 56 Prozent würde einen gesetzlichen Rechtsanspruch auf Homeoffice, wie er aktuell diskutiert wird, nicht begrüßen. Dem stehen 40 Prozent gegenüber, die den Vorschlag willkommen heißen. Das ist das Ergebnis einer Befragung im Auftrag des Digitalverbands Bitkom, vorgestellt am 26. Oktober 2020. Dies ist allerdings eine Generationenfrage: Während die Gruppe der 16- bis 29-Jährigen das Vorhaben mit 51 Prozent mehrheitlich begrüßt, überwiegt in den Altersgruppen ab 30 Jahren die Ablehnung mit 58 Prozent.

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