Der gesetzliche Mindestlohn wird bis zum 1. Juli 2022 auf 10,45 Euro brutto je Stunde erhöht. Das Bundeskabinett beschloss am 28. Oktober 2020 die vom Bundesminister für Arbeit und Soziales vorgelegte „Dritte Verordnung zur Anpassung der Höhe des gesetzlichen Mindestlohns“. Die Erhöhung des Mindestlohns von derzeit 9,35 Euro brutto je Zeitstunde erfolgt in vier Stufen: zum 1. Januar 2021 auf 9,50 Euro, zum 1. Juli 2021 auf 9,60 Euro, zum 1. Januar 2022 auf 9,82 Euro und zum 1. Juli 2022 auf 10,45 Euro.