Nach den Bund-Länder-Beschlüssen vom 28. Oktober 2020 wird noch an den Konkretisierungen der veränderten Hilfen gearbeitet. Hier erreichten dem Bundesverband der Freien Berufe (BFB) mehrere Schreiben, die wir Ihnen zu Ihrer Information nachfolgend zur Verfügung stellen.
Im Wesentlichen enthalten diese:

  1. Die Öffnung des KfW-Schnellkredits für Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten
  2. Die Ankündigung einer Fortsetzung der Überbrückungshilfe als „Überbrückungshilfe III“ von Januar bis Juni 2021.
  3. Die Modalitäten der Erstattung von 75 Prozent Fixkosten der vom aktuellen (Teil-) Lockdown betroffenen Unternehmen. Demnach sind antragsberechtigt „Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen, denen aufgrund staatlicher Anordnung das Geschäft untersagt wird beziehungsweise aufgrund bereits bestehender Anordnung bereits untersagt ist…“. offen sind  „Unterstützungsmaßnahmen für diejenigen, die indirekt, aber in vergleichbarer Weise durch die Anordnungen betroffenen sind“. Diese sollen zeitnah geklärt werden.

Der BFB setzt sich vehement weiter für einen Unternehmerlohn für diejenigen Freiberufler ein, die keine Betriebsausgaben geltend machen können.

Mitteilung des BMWi zur Verlängerung und Reform der Überbrückungshilfe
Brief von Bundesminister Olaf Scholz „Kontakte zeitlich befristet beschränken, Infektionsdynamik brechen“
Kurzüberblick Überbrückungshilfe II
BMWi Infobrief „Neue Corona-Hilfen: Weiter stark durch die Krise“
Anhang: Außerordentliche Wirtschaftshilfe