Soforthilfe nachbessern und Kreditangebot anpassen

Soforthilfe nachbessern und Kreditangebot anpassen

In einer Pressemitteilung vom 24. Mai 2020 kommentierte BFB-Präsident Prof. Dr. Wolfgang Ewer Ergebnisse einer an die Landesverbände der Freien Berufe adressierten Abfrage zu Wirksamkeit und Fallstricken der Soforthilfen von Bund und Ländern sowie den Kreditangeboten der KfW. Nachgesteuert werden muss insbesondere bei der Soforthilfe des Bundes aufgrund zu kurzer Fristen für Freiberufler, die erst nachlaufend ihre Leistungen in Rechnung stellen. Anträge sollten nicht nur bis Ende Mai, sondern mindestens bis Ende August gestellt werden können. Dies wurde exklusiv von der Funke Mediengruppe aufgegriffen und fand entsprechendes Echo, als Agenturversion sowie als Onlineversion und als Printversion.

Duale Ausbildung in der Corona-Krise verlässlich fortführen – Partner der Allianz für Aus- und Weiterbildung vereinbaren Maßnahmen zur Stabilisierung der dualen Ausbildung

Duale Ausbildung in der Corona-Krise verlässlich fortführen – Partner der Allianz für Aus- und Weiterbildung vereinbaren Maßnahmen zur Stabilisierung der dualen Ausbildung

Die Spitzen der Partner der Allianz für Aus- und Weiterbildung haben heute Maßnahmen vereinbart, um die Auswirkungen der Corona-Krise auf die duale Ausbildung abzufedern. Die Vertreter der Bundesregierung, der Bundesagentur für Arbeit, der Länder, der Wirtschaftsverbände BDA, BFB, DIHK und ZDH und der Gewerkschaften haben heute unter Vorsitz von Bundeswirtschaftsminister Altmaier eine Gemeinsame Erklärung der Allianz für Aus- und Weiterbildung angesichts der
Corona-Krise verabschiedet. Die Partner wollen dafür sorgen, dass Auszubildende trotz der derzeit schwierigen Situation ihre Ausbildung fortsetzen und ihre Prüfung ablegen können. Zudem verfolgen sie gemeinsam das Ziel, auch in den kommenden Ausbildungsjahren genügend Ausbildungsplätze anbieten zu können.

Bundesminister Peter Altmaier: „Verlässliche Rahmenbedingungen für die duale Ausbildung sind in der jetzigen Krise elementar, wenn wir unsere Fachkräftebasis von morgen weiterhin sichern wollen. Gerade jetzt brauchen Betriebe unsere
Unterstützung, damit sie weiter qualifiziert ausbilden können. Mit einer Prämie für Betriebe, die Auszubildende aus insolventen Betrieben übernehmen, setzen wir einen wichtigen Impuls, damit Jugendliche eine bereits begonnene Ausbildung auch in der Corona-Krise erfolgreich zum Abschluss bringen können“.

Bundesminister Hubertus Heil: „Die duale Ausbildung ist ein Markenkern unseres Landes und unser Ticket in eine wirtschaftlich erfolgreiche Zukunft. Deshalb müssen wir sie gerade in schwierigen Zeiten am Laufen halten. Mir ist wichtig, dass junge Menschen auch im Jahr 2020 eine Ausbildung beginnen oder abschließen können. Um das zu ermöglichen, haben wir heute verschiedene Hilfsmaßnahmen vereinbart. Wir kämpfen nicht nur um jeden Arbeits-, sondern auch um jeden Ausbildungsplatz.“

Bundesministerin Anja Karliczek: „Die Stärken der dualen Ausbildung zeigen sich gerade auch in der Krise. Sie ist ein wesentliches Fundament unserer Wirtschaftskraft. Wenn wir diese erhalten wollen, tun wir gut daran, auch in die Leistungsfähigkeit unseres dualen Ausbildungssystems zu investieren. Die heute in der Allianz für Ausund Weiterbildung beschlossenen Maßnahmen werden dazu beitragen, dass auch in diesen Zeiten junge Leute eine Ausbildung erhalten. Wieder einmal bewährt sich die enge Zusammenarbeit aller Beteiligten, insbesondere der Sozialpartner, in unserem Land. Gemeinsam stellen wir sicher, dass Auszubildende ihre Ausbildung erfolgreich beenden können, wenn Prüfungen jetzt ausfallen oder verschoben werden müssen. Mit einem Sofortprogramm im Rahmen des DigitalPakts Schule investieren wir zudem in digitale Lehrformate und Endgeräte. Das kommt auch den Berufsschulen zugute, damit das Lernen unter den Einschränkungen der Corona-Krise weitergeht.“

Integrationsstaatsministerin Annette Widmann-Mauz: „Die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie treffen auch Menschen mit Einwanderungsgeschichte und Geflüchtete besonders hart. Viele sind in der Hotel- und Gastronomiebranche
beschäftigt oder in Ausbildung. Wir müssen alles daransetzen, dass die erreichten Erfolge bei der Arbeitsmarktintegration nicht zurückgeworfen werden. Die Integration in Ausbildung und Arbeitsmarkt wird deshalb ein Schwerpunkt im Nationalen Aktionsplan Integration der Bundesregierung sein.“

Die Präsidentin der Kultusministerkonferenz und rheinland-pfälzische Bildungsministerin Dr. Stefanie Hubig: „Die Berufliche Bildung und die Berufsschulen schaffen Zukunftschancen für junge Menschen, leisten einen wichtigen Beitrag zur
Bildungsgerechtigkeit und tragen maßgeblich zur Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen bei. Mit ihren Öffnungskonzepten unter Einhaltung strenger hygienischer Kriterien beweist die Berufliche Bildung unter schwierigen Bedingungen
erneut ihre große Leistungs- und Anpassungsfähigkeit. Es ist wichtig, dass Auszubildende ihren eingeschlagenen Weg jetzt fortsetzen können. Die Länder werden mit den Berufsschulen das Ihre dafür tun, dass den Auszubildenden wegen
der Corona-Epidemie keine Nachteile entstehen.“

Vorstandsvorsitzender der Bundesagentur für Arbeit Detlef Scheele: „Unser gemeinsames Ziel muss es sein, einen „Ausbildungsjahrgang Corona“ zu verhindern. Die Bundesagentur für Arbeit trägt mit Beratung und verlässlichen
Unterstützungsleistungen ihren Teil dazu bei, dass Betriebe und Bewerber auch in unsicheren Zeiten sicher zueinanderfinden können. Dabei setzen wir in diesem Jahr noch intensiver auf digitale Angebote für Schülerinnen und Schüler, zum Beispiel mit unserem Online-Selbsterkundungstool Check U. Ausbildungsbetriebe sprechen wir verstärkt persönlich an und beraten zur Begründung und Stabilisierung von Ausbildungsverhältnissen. Wir stehen auch mit unseren arbeitsmarktpolitischen Instrumenten für Jugendliche und Betriebe bereit – die Kapazitäten dafür sind vorhanden.“

DIHK-Präsident Eric Schweitzer: „Wir beschließen heute erste Maßnahmen, die dabei helfen sollen, bestehende Ausbildungsverträge zu erhalten und neue Ausbildungsangebote zu ermöglichen. Wir werden den Ausbildungsmarkt genau
beobachten und Unternehmen gezielt nach Region, Branche und Betriebsgröße dort unterstützen, wo Ausbildung ohne Hilfe von außen nicht mehr möglich ist. Vor allem für leistungsschwächere Bewerber ist in diesem Jahr die Chance einer
Einstiegsqualifizierung wichtig, um schnell in einen Betrieb zu gelangen und möglichst rasch in ein Ausbildungsverhältnis zu wechseln. Die Kammern und Verbände werden z.B. virtuelle Speed Datings ausprobieren, die Kammern ihre Lehrstellenbörsen ausbauen und sich intensiv dafür einsetzen, dass Auszubildende trotz schwieriger Rahmenbedingungen ihre Abschlussprüfungen ablegen können.“

Elke Hannack, stellvertretende DGB-Vorsitzende: „Die Allianz spannt heute einen Schutzschirm für Ausbildung auf. Mit allen Maßnahmen, die wir heute auf den Weg bringen, senden wir ein starkes Signal: Wir kämpfen um jeden Ausbildungsplatz. Übernahmeprämie, Verbund- und Auftragsausbildung und als letztes Auffangnetz die außerbetriebliche Ausbildung werden helfen, die Zukunftschancen der jungen Generation zu sichern. Damit sagen wir den Jugendlichen: Ihr werdet gebraucht. Bewerbt Euch um einen Ausbildungsplatz, geht auf die Betriebe zu, nutzt die vielen Ausbildungsplatzbörsen und Beratungsangebote. Wir sagen aber auch den Betrieben: Bilden Sie aus, kümmern Sie sich um Auszubildende, damit der Corona-Krise nicht die Fachkräfte-Krise folgt.“

Konkret verständigten sich die Partner der Allianz u.a. darauf, dass Firmen, die Auszubildende aus Insolvenzbetrieben übernehmen, zeitlich befristet eine Übernahmeprämie erhalten können. Zudem sollen Betriebe zur Stabilisierung des
Ausbildungsjahres 2020/21 die Vorteile der Verbundausbildung und der Auftragsausbildung stärker nutzen können. Außerdem wollen die Allianzpartner Jugendliche und Betriebe – auch mit mehr digitalen Formaten – im kommenden
Ausbildungsjahr noch gezielter beraten und vermitteln.

Die Allianzpartner werden die mittel- und langfristigen Auswirkungen der Pandemie weiter verfolgen und gegebenenfalls weitere Maßnahmen zur Stabilisierung des Ausbildungsmarktes ergreifen. Den Text der gemeinsamen Erklärung finden sie hier. Weiterführende Informationen über die Allianz für Aus- und Weiterbildung und ihre Partner gibt es unter www.bmwi.de.

Ergebnisse einer Abfrage zu Wirksamkeit und Fallstricken der Soforthilfen von Bund und Ländern sowie den Kreditangeboten der KfW

Ergebnisse einer Abfrage zu Wirksamkeit und Fallstricken der Soforthilfen von Bund und Ländern sowie den Kreditangeboten der KfW

  • Soforthilfe nachbessern: Fristen verlängern und Lebensunterhalt einbeziehen
  • Kreditangebot anpassen

Prof. Dr. Ewer: ,,Corona-Rettungsschirm lässt gerade kleine Unternehmen auch bei den freien
Berufen im Regen stehen.“

„Der Corona-Rettungsschirm lässt gerade kleine Unternehmen auch bei den Freien Berufen im Regen stehen. Bei der Soforthilfe und den Kreditangeboten muss dringend nachgesteuert werden“, so BFB-Präsident Prof. Dr. Wolfgang Ewer zu den Ergebnissen einer an die Landesverbände der Freien Berufe adressierten Abfrage zu Wirksamkeit und Fallstricken der Soforthilfen von Bund und Ländern sowie den Kreditangeboten der KfW.

,,Die Trends, die sich bereits bei einer letzten Umfrage vor gut einem Monat abgezeichnet haben, verdichten sich. Jetzt, da gerade das Ablaufdatum der Antragsfrist der Soforthilfe des Bundes zu Ende Mai näher rückt, ist es allerhöchste Zeit, das Programm fortzuentwickeln. Die Soforthilfe insbesondere des Bundes muss an zwei Stellen überarbeitet werden.

Nachgebessert werden muss zum einen aufgrund zu kurzer Fristen für Freiberufler, die erst nachlaufend ihre Leistungen in Rechnung stellen. Bei ihnen drohen Umsätze und Liquidität zeitversetzt wegzubrechen. Anträge sollten also nicht nur bis Ende Mai, sondern mindestens bis Ende August gestellt werden können.

Überdies muss die Soforthilfe neu ausgerichtet werden, auch die anbrandende Rückforderungswelle zeigt die Dringlichkeit. So muss bei den Betriebskosten beispielsweise ein Unternehmerlohn eingesteuert werden. Die Soforthilfe soll ausgeweitet werden auf die Deckung des Lebensunterhalts und sich nicht ausschließlich auf Betriebsmittel erstrecken. Viele Solo-Freiberufler oder solche mit wenigen Mitarbeitern sind gezwungen, aus den laufenden Einnahmen zugleich ihren Lebensunterhalt zu decken. Auch dient die Wohnung vielen als Arbeitsstätte, so dass eine Differenzierung zwischen betrieblichem und privatem Bereich kaum möglich ist. Der Verweis auf einen Anspruch auf den Bezug von ALG II, dessen Voraussetzungen deutlich vereinfacht wurden, nutzt aber bei den Vorlaufzeiten der Prüfung im Vergleich zur Soforthilfe nichts, wenn das Aus droht.

Darüber hinaus bleiben das Kreditangebot unvollständig und die Hausbanken limitierender Faktor. Der KfW-Schnellkredit etwa gilt nur für Betriebe ab zehn Beschäftigen aufwärts. So können Kleinstunternehmen nicht auf die zu 100 Prozent staatlich garantierte Kreditlinie der KfW zurückgreifen. Hier muss eine Lösung geschaffen werden.“

Die Ergebnisse im Einzelnen:

– Die Soforthilfe des Bundes wie auch die Soforthilfen der Länder werden von den Freien Berufen nachgefragt. Ebenso die Angebote KfW-Unternehmerkredit, KfW-Schnellkredit und ERP-Gründerkredit.

  • Die Soforthilfen werden als durchaus hilfreich angesehen. Auch wenn Pauschalaussagen
    nicht zu treffen sind, die Soforthilfen der Länder kommen noch besser bei den Freien Berufen
    an, wohl auch deshalb, weil sie noch stärker beworben wurden.
  • Kritisiert wird allerdings, dass die Kosten des Lebensunterhalts in vielen Länderprogrammen
    und auch im Bundesprogramm nicht erfasst werden. überdies haben einige Freiberufler von
    einem Antrag abgesehen, weil sie aufgrund unwissentlich unberechtigt gestellter Anträge
    Sanktionen fürchteten, was teils auch auf unpräzise Antragsformulierungen zurückzuführen
    sein kann.
  • Grundsätzlich sollen die Soforthilfen nach Ansicht der Freiberufler verlängert werden.
  • Beim Kreditangebot der KfW sind die Freien Berufe verhaltener. Beim Unternehmerkredit
    machen die Freiberufler weiterhin ein restriktives Verhalten ihrer Hausbanken aus. Beim
    Schnellkredit kritisieren sie, dass für viele Freiberufler nicht erfüllbare Voraussetzungen
    aufgestellt worden sind. Ihn können nur Unternehmen mit mehr als zehn Mitarbeitern
    beantragen. Der klassische Freiberufler mit durchschnittlich drei Mitarbeitern liegt
    schlichtweg meist darunter.
Nur wenige Selbstständige versichern sich gegen die Folgen von Arbeitslosigkeit

Nur wenige Selbstständige versichern sich gegen die Folgen von Arbeitslosigkeit

Die Arbeitslosenversicherung steht auch Selbstständigen offen, wenn sie vor der Gründung sozialversicherungspflichtig beschäftigt oder Arbeitslosengeld-Bezieher waren. Allerdings nutzen immer weniger Selbstständige die Möglichkeit, sich gegen Arbeitslosigkeit zu versichern, zeigt eine am 19. Mai 2020 veröffentlichte Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). Seit 2013 hat sich die Zahl der freiwillig versicherten Selbstständigen von rund 145.000 auf 74.000 in 2019 nahezu halbiert. Noch deutlicher ist der Rückgang der neu abgeschlossenen Versicherungsverhältnisse: Sie gingen von 19.000 auf knapp 3.000 zurück. Viele Gründer gaben in einer Online-Befragung des IAB an, dass sie sich die Versicherung zu Beginn der Selbstständigkeit nicht leisten konnten. Das sagten 38 Prozent der Befragten, die sich nicht versichert hatten. Ebenfalls 38 Prozent fanden die Konditionen nicht attraktiv. 35 Prozent nannten als Grund, dass sie die Versicherung nicht brauchen, da die Selbstständigkeit nicht scheitern wird oder sie im Falle der Geschäftsaufgabe schnell wieder eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung finden werden. Für 24 Prozent war die Drei-Monats-Frist zu kurz, innerhalb der sie sich nach dem Beginn der Selbstständigkeit versichern können.

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