Die Arbeitslosenversicherung steht auch Selbstständigen offen, wenn sie vor der Gründung sozialversicherungspflichtig beschäftigt oder Arbeitslosengeld-Bezieher waren. Allerdings nutzen immer weniger Selbstständige die Möglichkeit, sich gegen Arbeitslosigkeit zu versichern, zeigt eine am 19. Mai 2020 veröffentlichte Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). Seit 2013 hat sich die Zahl der freiwillig versicherten Selbstständigen von rund 145.000 auf 74.000 in 2019 nahezu halbiert. Noch deutlicher ist der Rückgang der neu abgeschlossenen Versicherungsverhältnisse: Sie gingen von 19.000 auf knapp 3.000 zurück. Viele Gründer gaben in einer Online-Befragung des IAB an, dass sie sich die Versicherung zu Beginn der Selbstständigkeit nicht leisten konnten. Das sagten 38 Prozent der Befragten, die sich nicht versichert hatten. Ebenfalls 38 Prozent fanden die Konditionen nicht attraktiv. 35 Prozent nannten als Grund, dass sie die Versicherung nicht brauchen, da die Selbstständigkeit nicht scheitern wird oder sie im Falle der Geschäftsaufgabe schnell wieder eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung finden werden. Für 24 Prozent war die Drei-Monats-Frist zu kurz, innerhalb der sie sich nach dem Beginn der Selbstständigkeit versichern können.