In einer Pressemitteilung vom 24. Mai 2020 kommentierte BFB-Präsident Prof. Dr. Wolfgang Ewer Ergebnisse einer an die Landesverbände der Freien Berufe adressierten Abfrage zu Wirksamkeit und Fallstricken der Soforthilfen von Bund und Ländern sowie den Kreditangeboten der KfW. Nachgesteuert werden muss insbesondere bei der Soforthilfe des Bundes aufgrund zu kurzer Fristen für Freiberufler, die erst nachlaufend ihre Leistungen in Rechnung stellen. Anträge sollten nicht nur bis Ende Mai, sondern mindestens bis Ende August gestellt werden können. Dies wurde exklusiv von der Funke Mediengruppe aufgegriffen und fand entsprechendes Echo, als Agenturversion sowie als Onlineversion und als Printversion.