OVG NRW zu Rückforderungen von Corona-Soforthilfen

OVG NRW zu Rückforderungen von Corona-Soforthilfen

Die Rückforderungen des Landes Nordrhein-Westfalen von Corona-Soforthilfen in drei beispielhaften Fällen (Az.: 4 A 1986/22, 4 A 1987/22, 4 A 1988/22) sind rechtswidrig, die entsprechenden Bescheide sind aufzuheben. Dies geht aus der Ende vergangener Woche veröffentlichten Pressemitteilung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen hervor. Das Gericht bestätigte damit die Urteile des Verwaltungsgerichts Düsseldorf, gegen die das Land in Berufung gegangen war. Mit seinen Schlussbescheiden habe das Land die Vorgaben der Bewilligungsbescheide nicht beachtet. Allerdings hätte sich objektiven Empfängerinnen und Empfängern der Bewilligungsbescheide aufdrängen müssen, „dass die Soforthilfe vollumfänglich nur zur Kompensation der unmittelbar durch die Corona-Pandemie ausgelösten wirtschaftlichen Engpässe genutzt werden durfte“. Das Land könnte nun neue „Schlussbescheide“ ausstellen, um die zu viel bezahlten Beträge zurückzufordern. Die SPD-Fraktion im Düsseldorfer Landtag will zu dem Thema in die politische Debatte gehen. In der Vorberichterstattung zitierte der WDR auch BFB-Hauptgeschäftsführer Peter Klotzki: Viele Selbstständige hätten sich in der Pandemie ungerecht behandelt gefühlt. Dies verstärke sich durch eine teils rigide Rückforderungspraxis der Behörden ohne Augenmaß.

Offener Brief der Wirtschaft zu Fristen für qualitative Rechtsetzung

Offener Brief der Wirtschaft zu Fristen für qualitative Rechtsetzung

Große Teile der deutschen Wirtschaftsverbände, darunter auch der BFB, richteten sich heute in einem Schreiben mit Forderungen zum Thema qualitative Gesetzgebung an die Bundesregierung, den Deutschen Bundestag (BT) und die Bundesministerien. Im Mittelpunkt stehen dabei für die 20 Verbände eine Umgestaltung der Stellungnahme-/Anhörungsfristen bei Gesetzgebungsprozessen, ausreichende Vorlaufzeiten zu Expertenanhörungen in den Ausschüssen des BT, Einräumung angemessener Fristen zur Umsetzung neuer gesetzlicher Anforderungen für Normadressaten und Verschlankung von Dokumentationspflichten.

EP legt Position zum „Data Act“ fest

EP legt Position zum „Data Act“ fest

Ein EU-Datengesetz („Data Act“) soll zu harmonisierten Vorschriften für einen fairen Datenzugang und eine faire Datennutzung führen und zugleich zur Wettbewerbsstärkung und Innovationsförderung in der Datenwirtschaft beitragen – nicht zuletzt im Bereich der Künstlichen Intelligenz, wo große Datenmengen für das Training von Algorithmen benötigt werden. Am 14. März 2023 verabschiedete das Plenum des Europäischen Parlaments (EP) seine Position dazu. Damit sind die Abgeordneten nun bereit für die kommenden Verhandlungen mit dem Rat der Europäischen Union. Zu begrüßen ist, dass sich die Bereitstellung von Daten gegenüber öffentlichen Stellen nach dem Willen des EP nicht auf solche Daten erstrecken darf, die dem Berufsgeheimnis unterliegen. Zudem sollen die Regeln über den Schutz von Geschäftsgeheimnissen gestärkt werden. Die geplante Verordnung bildet neben dem Daten-Governance-Gesetz zur Regelung der gemeinsamen Nutzung von Daten, welches am 23. Juni 2022 in Kraft getreten ist, den zweiten Pfeiler der Europäischen Datenstrategie.

Anteil ausbildungsberechtigter Unternehmen sinkt auf 52 Prozent

Anteil ausbildungsberechtigter Unternehmen sinkt auf 52 Prozent

Laut einer Pressemitteilung des Instituts für Arbeits- und Berufsforschung (IAB) vom 14. März 2023 sank der Anteil ausbildungsberechtigter Unternehmen seit 2011 um sieben Prozentpunkte auf 52 Prozent. Im Detail heißt es, dass der Anteil der ausbildungsberechtigten Kleinstbetriebe mit weniger als zehn Beschäftigten von 51 Prozent 2010 auf 43 Prozent 2022 sank, der in Kleinbetrieben mit zehn bis 49 Beschäftigten von 74 auf 66 Prozent. Gleichzeitig fällt es den Unternehmen zunehmend schwerer, die angebotenen Ausbildungsplätze zu besetzen. Lag die Nichtbesetzungsquote 2010 noch bei rund 15 Prozent, konnten 2019 26 Prozent der Ausbildungsplätze nicht mehr besetzt werden. Dabei stieg die Quote der übernommenen Auszubildenden zwischen 2010 und 2019 von 61 auf 77 Prozent, sank im Coronajahr auf 72 Prozent und stieg 2022 wieder auf 77 Prozent. Diese Studie beruht auf den Daten des IAB-Betriebspanels, einer repräsentativen Betriebsbefragung von rund 15.500 Betrieben mit mindestens einem sozialversicherungspflichtig Beschäftigten.

Dauer der Suche von Unternehmen nach Fachkräften

Dauer der Suche von Unternehmen nach Fachkräften

Deutsche Unternehmen suchen durchschnittlich drei bis vier Monate nach Fachkräften. So lange benötigen 37,5 Prozent der befragten Personalleiterinnen und -leiter von der Ausschreibung bis zur Unterschrift, laut einer am 16. März 2023 veröffentlichten ifo-Umfrage in Zusammenarbeit mit der Jobplattform Indeed und der Bewertungsseite Glassdoor. 25,1 Prozent der Befragten konnten eine offene Stelle innerhalb von ein bis zwei Monaten mit einer Fachkraft besetzen. Aus mittelgroßen Unternehmen meldeten das sogar 37,4 Prozent. Und 17,2 Prozent der kleinen Unternehmen sind sogar in den ersten vier Wochen erfolgreich. Deutlich verkürzen können Unternehmen die Zeit, wenn sie sich als Arbeitgeber positionieren, der auf Vielfalt in der Belegschaft achtet, so die Autorinnen und Autoren.

Ausgaben für Digitalisierung im Mittelstand steigen 2021 auf Höchstwert

Ausgaben für Digitalisierung im Mittelstand steigen 2021 auf Höchstwert

Der durch die Coronapandemie ausgelöste Digitalisierungsschub im Mittelstand hielt 2021 weiter an, wie der KfW-Digitalisierungsbericht vom 7. März 2023 zeigt. Die Ausgaben der kleinen und mittleren Unternehmen in Deutschland für digitale Projekte steigen auf 23 Milliarden Euro (2020: 20,3 Milliarden Euro) und erreichen damit einen neuen Höchststand seit Beginn der Erhebung durch KfW Research 2016. Gegenüber diesem Zeitpunkt haben sie um insgesamt zwei Drittel zugelegt. Die Basis der kleinen und mittleren Unternehmen, die Digitalisierungsprojekte angehen, verbreiterte sich während der Coronapandemie nicht wesentlich. Mit 31 Prozent liegt der Anteil der Digitalisierer im Mittelstand 2021 knapp oberhalb des Niveaus vor Pandemiebeginn 2019 (30 Prozent), gegenüber dem ersten Coronajahr 2020 (33 Prozent) ist er etwas gesunken. Das heißt aber auch: Diejenigen, die in Digitalisierung investieren, stecken mehr Geld in die einzelnen durchgeführten Maßnahmen. Die durchschnittlichen Digitalisierungsausgaben eines mittelständischen Unternehmens legen kräftig zu von 19.900 Euro 2020 auf zuletzt 26.200 Euro. Dazu passt laut KfW, dass sich die Qualität der Digitalisierungsprojekte von vergleichsweise einfachen Krisenbewältigungsmaßnahmen des ersten Coronajahres (zum Beispiel mehr Online-Vertrieb oder digitales Marketing) verstärkt hin zu komplexen, nachhaltigeren und strategischen Projekten verlagert. Laut KfW droht eine Spaltung in digitale Vorreiter und abgehängte kleine Mittelständler dennoch mehr denn je.