Richtlinie „Überbrückungshilfe für kleine und mittlere Unternehmen“

Richtlinie „Überbrückungshilfe für kleine und mittlere Unternehmen“

Start der Überbrückungshilfe
Die Überbrückungshilfe hat am 8.7.2020 einen Startschuss erfahren, indem das vom Bund entwickelte Portal zur Überbrückungshilfe (https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de) online gegangen ist. Steuerberaterinnen und Steuerberater, Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer sowie vereidigte Buchprüferinnen und Buchprüfer können sich bereits registrieren und vom Bund freischalten lassen, um dann später die Anträge für Ihre Mandanten einpflegen zu können. Auch die NBank stellt auf Ihrer Internetseite bereits entsprechende Informationen zur Verfügung.

Veröffentlichung der Förderrichtlinie
Da die Überbrückungshilfe durch den Bund finanziert wird, hat dieser auch die einzelnen Förderbedingungen vorgegeben. Von den Ländern sind die entsprechenden Vorgaben in Förderrichtlinien abzubilden, da diese die Abwicklung der Förderung übernehmen. Nun hat es auf Bundesebene kurzfristig noch einmal inhaltlichen Klärungsbedarf gegeben, so dass die abschließenden Formulierungen noch nicht vorliegen. Daher haben wir die Veröffentlichung der Förderrichtlinie zunächst gestoppt bis die letzten Details geklärt sind. Sobald vom Bund die finalen Formulierungen vorliegen, werden wir in Niedersachsen entsprechende Anpassungen in der Förderrichtlinie zügig vornehmen und diese anschließend auf den Internetseiten des MW und der NBank veröffentlichen. Ebenso wird die Förderrichtlinie in der dann nächsten Ausgabe des Ministerialblattes abgedruckt. Dem Verbandsverteiler werde ich die finale Förderrichtlinie parallel zur Veröffentlichung auf den Internetseiten zur Verfügung stellen.

 

Eckpunkte für ein Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,

das Corona-Hilfspaket, das der Deutsche Bundestag in der vergangenen Woche beschlossen hat, hat ganz besonders auch die Sicherung der Ausbildungsplätze zum Gegenstand. Das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ (siehe Anhang) wird auch im Rahmen der Allianz für Aus- und Weiterbildung konkretisiert. Dazu diente ebenso eine Ministerrunde, an der BFB-Präsident Prof. Dr. Wolfgang Ewer teilnahm, wie eine Runde auf Staatssekretär-Ebene der beteiligten Bundesministerien für Arbeit und Soziales, für Bildung und Forschung sowie für Wirtschaft, an dem der BFB durch den Unterzeichner vertreten war.

Nun erarbeitet eine technische Arbeitsgruppe die erste Förderrichtlinie, an der sich der BFB ebenfalls beteiligt.

Dazu gibt es folgenden Stand:

  • Ziel ist, dass die Förderrichtlinie Ende Juli/Anfang August 2020 in Kraft treten kann. Neben der Förderrichtlinie selbst sollen Detailfragen dann durch FAQs erklärt werden.

  • Geregelt werden hiermit vier der fünf Maßnahmen des Bundesprogramms „Ausbildungsplätze sichern“ – Ausbildungsprämie bei Erhalt des Ausbildungsniveaus, Ausbildungsprämie bei der Erhöhung des Ausbildungsangebots, Förderung bei Vermeidung von Kurzarbeit während der Ausbildung sowie die Übernahmeprämie. Die Umsetzung der Maßnahme „Förderung von Auftrags- und Verbundausbildung“ wird in der Allianz für Aus- und Weiterbildung weiter erörtert.
  • Auch vor Inkrafttreten der Förderrichtlinie abgeschlossene Ausbildungsverträge sind förderfähig. Abschlüsse müssen also nicht deshalb verschoben werden, um in den Genuss der Förderung zu kommen. Zudem wird nicht auf den Termin des Abschlusses des Ausbildungsvertrages abgestellt, sondern auf den Beginn der Ausbildung.
  • Ausführende Behörde ist die Bundesagentur für Arbeit, die im Rahmen einer Verwaltungsvereinbarung ermächtigt werden soll.
  • Das Antragsverfahren soll so einfach wie möglich ausgestaltet werden, hoffentlich möglichst digital.
  • Grundlage könnte ein dann von der jeweiligen Kammer beglaubigtes Dokument des Ausbildungsbetriebs sein.

Hier geht es zum Eckpunktepapier „Ausbildungsplätze sichern“