Überblick über die Corona-Maßnahmen
Hier erhalten Sie den aktuellen Überblick über die Corona-Maßnahmen – das sogenannte Dashboard des Bundeswirtschaftsministeriums und des Bundesministeriums der Finanzen.
Hier erhalten Sie den aktuellen Überblick über die Corona-Maßnahmen – das sogenannte Dashboard des Bundeswirtschaftsministeriums und des Bundesministeriums der Finanzen.
Hier könenn Sie die neue Niedersächsische Corona-Verordnung einsehen, die am 9.10.2020 in Kraft tritt.
Der bislang noch unveröffentlichte Entwurf eines Gesetzes für mobile Arbeit soll im Wesentlichen vier Elemente umfassen. Dazu gehören:
Der eigentliche Anspruch auf Homeoffice soll in der Gewerbeordnung verortet werden; ebenso wie eine Verpflichtung zur Aufzeichnung der Arbeitszeit.
Das Bundeskanzleramt hält den Gesetzentwurf für ungeeignet. Einen Rechtsanspruch auf Homeoffice sehe der Koalitionsvertrag nicht vor. Auch Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) hat im Zusammenhang mit dem Gesetzentwurf vor mehr Bürokratie gewarnt.
Über die konkrete Ausgestaltung der geplanten gesetzlichen Regelungen und das anstehende Gesetzgebungsverfahren halten wir Sie unterrichtet.
Der Digitalverband Bitkom stellte im Rahmen seiner Privacy Conference am 29. September 2020 Befragungsergebnisse vor, wonach nur jedes fünfte Unternehmen (20 Prozent) die Datenschutz-Grundverordnung vollständig umgesetzt und auch Prüfprozesse für die Weiterentwicklung etabliert hat. Mehr als ein Drittel (37 Prozent) hat die Regeln größtenteils umgesetzt, ähnlich viele (35 Prozent) teilweise. Sechs Prozent beginnen gerade erst mit der Umsetzung.
Bis zum 20. August 2020 stellten kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) 38.592 Anträge auf Corona-Überbrückungshilfen mit einem Gesamtvolumen von rund 709 Millionen Euro, davon bewilligten die Bundesländer bisher Finanzhilfen in Höhe von 248 Millionen Euro. Um das Antragsverfahren schlank zu halten und KMU vor hohen Kosten für die Antragstellung zu schützen, ist in den Vollzugshinweisen zu den Verwaltungsvereinbarungen mit den Bundesländern zur Überbrückungshilfe geregelt, dass bei Fördersummen unter 15.000 Euro der prüfende Dritte die Plausibilitätsprüfung der Antragsangaben auf offensichtliche Widersprüche oder Falschangaben beschränken kann. Insgesamt wurden mit dem zweiten Nachtragshaushalt 2020 24,6 Milliarden Euro für die Corona-Überbrückungshilfe bereitgestellt, die Schätzung über den benötigten Umfang basierte auf Angaben des Unternehmensregisters des Statistischen Bundesamtes. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/21823) auf eine Kleine Anfrage (19/21568) hervor, über die der Deutsche Bundestag am 28. September 2020 informierte. Darin führt die Bundesregierung zudem aus, dass in den zwischen Bund und Ländern abgeschlossenen Verwaltungsvereinbarungen über die Soforthilfen des Bundes für die Gewährung von Überbrückungshilfen als Billigkeitsleistungen für Corona-Soforthilfen die Länder bis zum 31. März 2021 einen Schlussbericht über die Durchführung des Programms an den Bund zuleiten sollen.
Zu dieser Einschätzung kommt das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) in einer weiteren Mitteilung vom Ende vergangener Woche. Für das Jahr 2020 wird ein Schrumpfen des Bruttoinlandsprodukts von 5,2 Prozent erwartet. In 2021 könnte die Wirtschaftsleistung wieder um 3,2 Prozent zulegen. Die Zahl der Arbeitslosen steigt im Jahresdurchschnitt 2020 um 440.000, 2021 könnte sie wieder um 100.000 zurückgehen. Die Zahl der Erwerbstätigen wird 2020 um rund 400.000 sinken und 2021 um rund 130.000 auf dann 45 Millionen steigen. Im Zusammenspiel aus demografischer Entwicklung, Erwerbsbeteiligung und Migration könnte das Erwerbspersonenpotenzial 2020 um 100.000 Personen auf 47,53 Millionen schrumpfen. Für 2021 prognostiziert das IAB einen weiteren Rückgang um etwa 50.000 Arbeitskräfte.