
Neue Übersicht der bundesweiten Hilfen für Freiberufler
Hier können Sie die erneut aktualisierte Übersicht der bundesweiten Hilfen für Freiberufler einsehen.
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Start der Überbrückungshilfe
Die Überbrückungshilfe hat am 8.7.2020 einen Startschuss erfahren, indem das vom Bund entwickelte Portal zur Überbrückungshilfe (https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de) online gegangen ist. Steuerberaterinnen und Steuerberater, Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer sowie vereidigte Buchprüferinnen und Buchprüfer können sich bereits registrieren und vom Bund freischalten lassen, um dann später die Anträge für Ihre Mandanten einpflegen zu können. Auch die NBank stellt auf Ihrer Internetseite bereits entsprechende Informationen zur Verfügung.
Veröffentlichung der Förderrichtlinie
Da die Überbrückungshilfe durch den Bund finanziert wird, hat dieser auch die einzelnen Förderbedingungen vorgegeben. Von den Ländern sind die entsprechenden Vorgaben in Förderrichtlinien abzubilden, da diese die Abwicklung der Förderung übernehmen. Nun hat es auf Bundesebene kurzfristig noch einmal inhaltlichen Klärungsbedarf gegeben, so dass die abschließenden Formulierungen noch nicht vorliegen. Daher haben wir die Veröffentlichung der Förderrichtlinie zunächst gestoppt bis die letzten Details geklärt sind. Sobald vom Bund die finalen Formulierungen vorliegen, werden wir in Niedersachsen entsprechende Anpassungen in der Förderrichtlinie zügig vornehmen und diese anschließend auf den Internetseiten des MW und der NBank veröffentlichen. Ebenso wird die Förderrichtlinie in der dann nächsten Ausgabe des Ministerialblattes abgedruckt. Dem Verbandsverteiler werde ich die finale Förderrichtlinie parallel zur Veröffentlichung auf den Internetseiten zur Verfügung stellen.
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,
das Corona-Hilfspaket, das der Deutsche Bundestag in der vergangenen Woche beschlossen hat, hat ganz besonders auch die Sicherung der Ausbildungsplätze zum Gegenstand. Das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ (siehe Anhang) wird auch im Rahmen der Allianz für Aus- und Weiterbildung konkretisiert. Dazu diente ebenso eine Ministerrunde, an der BFB-Präsident Prof. Dr. Wolfgang Ewer teilnahm, wie eine Runde auf Staatssekretär-Ebene der beteiligten Bundesministerien für Arbeit und Soziales, für Bildung und Forschung sowie für Wirtschaft, an dem der BFB durch den Unterzeichner vertreten war.
Nun erarbeitet eine technische Arbeitsgruppe die erste Förderrichtlinie, an der sich der BFB ebenfalls beteiligt.
Dazu gibt es folgenden Stand:
Hier geht es zum Eckpunktepapier „Ausbildungsplätze sichern“
Kleine und mittelständische Unternehmen sowie Soloselbständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe, die durch Corona-bedingte vollständige oder teilweise Schließungen oder Auflagen erhebliche Umsatzausfälle hatten, können nun weitere Liquiditätshilfen erhalten. Eine vollständige oder wesentliche Einstellung in Folge der Corona-Krise wird angenommen, wenn der Umsatz in den Monaten April und Mai 2020 zusammengenommen um mindestens 60 Prozent gegenüber April und Mai 2019 eingebrochen ist.
Die Überbrückungshilfe erstattet einen Anteil in Höhe von
im Fördermonat im Vergleich zum Vorjahresmonat.
Liegt der Umsatz im Fördermonat bei wenigstens 60 Prozent des Umsatzes des Vorjahresmonats, entfällt die Überbrückungshilfe anteilig für den jeweiligen Fördermonat.
Die Antragstellung erfolgt über einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer, die für die Unternehmen die Anträge einreichen müssen. Sie können sich auf der Seite www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de registrieren lassen und die Anträge online stellen. Die Auszahlungen sollen noch im Juli erfolgen.
Ausgenommen sind Antragsteller, die sich am 31. Dezember 2019 gemäß EU-Definition in Schwierigkeiten befunden, ihren Geschäftsbetrieb eingestellt oder die Insolvenz angemeldet haben. Die Zuschüsse sind zurückzuzahlen, sollte das Unternehmen nicht bis August 2020 fortgeführt werden.
Die Antragsfristen enden spätestens am 31. August 2020, die Auszahlungsfristen am 30. November 2020.
Weitergehende Informationen unter
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/E/eckpunkte-ueberbrueckungshilfe.pdf?
Zum 1. Januar 2020 wurde die Bevölkerung in den 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) auf 447,7 Millionen geschätzt, ein Rückgang um 12,8 Prozent im Vergleich zu 513,5 Millionen in 28 Mitgliedstaaten am 1. Januar 2019. Dieser Rückgang ist hauptsächlich durch den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU begründet, was dazu führte, dass die Bevölkerung in der EU um 13 Prozent zurückging. Die gesamte Bevölkerungsveränderung in der EU27 war 2019 mit 0,9 Millionen Einwohnern aufgrund eines Wanderungssaldos positiv. Die natürliche Bevölkerungsveränderung war in der EU mit mehr registrierten Todesfällen als Geburten seit 2012 negativ – 4,7 Millionen Todesfälle und 4,2 Millionen Geburten in 2019. Diese Zahlen wurden vom statistischen Amt der EU zum Weltbevölkerungstag, der am 11. Juli stattfand, herausgegeben.
Die Steuerberater zeichnen laut einer Pressemitteilung vom Ende vergangener Woche hinsichtlich der Zukunft ihrer meist mittelständischen Mandanten ein ambivalentes Bild: 38 Prozent der Kanzleien halten weitere Insolvenzen aus ihrem Mandantenstamm in den nächsten sechs Monaten für wahrscheinlich. Genauso viele Kanzleien sind aber auch optimistisch, dass ihr Mandantenstamm in den nächsten sechs Monaten von Insolvenzen verschont bleibt.