Selbstständige stärker betroffener als Beschäftigte

Selbstständige stärker betroffener als Beschäftigte

Zwei Drittel der Selbstständigen (66 Prozent) verzeichneten während der Corona-Krise Umsatzrückgänge. Hingegen musste die überwiegende Mehrheit der Arbeiter, Angestellten und Beamten (80 Prozent) beim Gehalt keine Einbußen hinnehmen. Das ist eines der ersten Teilergebnisse einer interdisziplinären Studie unter Federführung des Bundesministeriums für Gesundheit, an dem unter anderem das ifo Institut und das Meinungsforschungsinstitut forsa beteiligt sind, worüber am 13. Juli 2020 berichtet wurde.

Einrichtung eines Mittelstandsbeirats in Niedersachsen

Einrichtung eines Mittelstandsbeirats in Niedersachsen

Am 14.07.2020 haben Wirtschaftsminister Dr. Bernd Althusmann und der Verband der Freien Berufe im Lande Niedersachsen gemeinsam mit anderen Mittelstandskammern und –verbänden den Vertrag über die Einrichtung eines Mittelstandsbeirats unterzeichnet. Neben dem Verband der Freien Berufe gehört dem Beirat jeweils ein Vertreter

  • der Landesarbeitsgemeinschaft der Industrie- und Handelskammern in Niedersachsen (IHKN)
  • der Unternehmensverbände Niedersachsen e.V. (UVN)
  • der Unternehmensverbände Handwerk Niedersachsen e.V. (UHN)
  • der Landesvertretung der Handwerkskammern Niedersachsen e.V. (LHN) und
  • der Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen Spitzenverbände Niedersachsen (AGKSpV)

an.

Aufgabe des Mittelstandsbeirats wird es nicht nur sein, überflüssige Bürokratie abzubauen, sondern auch den weiteren Aufbau vermeidbarer Bürokratie von vornherein zu verhindern. Dazu wurde nach dem Vorbild in NRW und im Saarland eine Clearingstelle gegründet. In einem Clearingverfahren soll bei künftigen Gesetzes- und Verordnungsvorhaben bereits im Entstehungsprozess der dadurch verursachte Mehraufwand überprüft werden. Der Mittelstandsbeirat wird anhand des jährlich abzugebenden Tätigkeitsberichts durch die Clearingstelle die Wirksamkeit der Clearingverfahren überprüfen und darüber hinaus Empfehlungen für die weitere Arbeit der Clearingstelle geben.

„Wir begrüßen die Einrichtung des Mittelstandsbeirats. Denn mittelständische Unternehmen und Freiberufler, die fast 60 Prozent aller Arbeitsplätze und rund 82 Prozent der betrieblichen Ausbildungsplätze bereitstellen, werden durch Bürokratiekosten überproportional belastet. Die Reduzierung von bürokratischen Lasten wird für den Mittelstandsbeirat eine Daueraufgabe sein. Dazu gehören auch Entlastungen in der Steuerbürokratie, die 40 Prozent aller bürokratischen Belastungen ausmachen “, so Prof. Dr. H.-Michael Korth, Präsident des Verbandes der Freien Berufe im Lande Niedersachsen.

Hier finden Sie zusätzlich die Pressemitteilung des niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung vom 14.07.2020.

 

Ein Fünftel der deutschen Firmen hält sich für gefährdet

Ein Fünftel der deutschen Firmen hält sich für gefährdet

Ein gutes Fünftel der deutschen Unternehmen sieht sein Überleben durch die Corona-Krise gefährdet. Das ergibt sich aus einer Umfrage des ifo Instituts, die am 6. Juli 2020 veröffentlicht wurde. 21 Prozent der befragten Firmen antworteten im Juni 2020, dass die Beeinträchtigungen durch Corona existenzbedrohend sind. Hierzu lieferten auch die letzten beiden BFB-Umfragen besorgniserregende Zahlen. Laut BFB-Konjunkturumfrage Sommer 2020 verdoppelte sich der Anteil derjenigen, die ihre momentane Geschäftslage als schlecht bewerten, nahezu von 16,9 Prozent im vergangenen Sommer auf nunmehr 30,8 Prozent. Laut der BFB-Schnellumfrage zu den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie in den Freien Berufen ist für fast jeden dritten Freiberufler (29,5 Prozent) der bereits entstandene wirtschaftliche Schaden existenz-bedrohend.

Corona-Überbrückungshilfe startet

Corona-Überbrückungshilfe startet

Wie das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie mitteilte, wurde die Antragsplattform zur Corona-Überbrückungshilfe am 8. Juli 2020 freigeschaltet. Die Überbrückungshilfe bietet kleinen und mittel-ständischen Unternehmen, Freiberuflern, Selbstständigen sowie gemeinnützigen Organisationen finanzielle Hilfe, die ab dem 10. Juli bis zum 31. August 2020 über die Plattform beantragt werden kann. Als wichtigste Voraussetzung gilt, dass der Umsatz in den Monaten April und Mai 2020 zusammengenommen um mindestens 60 Prozent gegenüber April und Mai 2019 gesunken sein muss. Zusätzlich muss auch der Umsatz im Antragsmonat um mindestens 40 Prozent niedriger liegen als im Vorjahresmonat. Förderfähig sind ausschließlich Fixkosten wie beispielsweise Mieten, Zinsaufwendungen oder Grundsteuern. Die Überbrückungshilfe wird für maximal drei Monate (Juni, Juli und August 2020) gewährt. Bund und Länder stellen für das Förderprogramm bis zu 24,6 Milliarden Euro zur Verfügung. Der Koalitionsausschuss legte am 3. Juni 2020 das Programm fest, am 12. Juni 2020 beschloss das Bundeskabinett das Eckpunktepapier „Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Krise ganz oder zu wesentlichen Teilen einstellen müssen“. Mehr Informationen stehen hier. Der BFB fordert, dass auch Verluste berücksichtigt werden, die erst im Juni, Juli und August einsetzen. Überdies muss insbesondere für Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmer der Lebensunterhalt einbezogen werden.

Konsequenzen aus dem Wirecard-Skandal

Konsequenzen aus dem Wirecard-Skandal

Der Bilanzskandal um das Unternehmen Wirecard hat viele Fragen aufgeworfen.

Als Reaktion darauf fordert Finanzminister Scholz, so das Handelsblatt vom 06.07.2020, einen Umbau der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Außerdem, so Scholz, „wird zu diskutieren sein, ob Wirtschaftsprüfer häufiger rotieren müssen. Wir müssen auch überlegen, ob es funktioniert, wenn eine Gesellschaft ein Unternehmen gleichzeitig berät und prüft.“

Die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) hat in einer Online-Pressekonferenz darauf verwiesen, dass sie nur über die bisher in den Medien veröffentlichen Informationen verfügt. Denn die Aufsicht über Abschlussprüfer von Unternehmen von öffentlichem Interesse ist seit dem Jahr 2016 in der Hand einer staatlichen Institution, der Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS), die beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle angesiedelt ist.

Der Präsident der WPK, Gerhard Ziegler, forderte vor jeglicher Schuldzuweisung eine gründliche Aufarbeitung des Falls. Mögliche Maßnahmen könnten erst diskutiert werden, wenn alle Fakten auf dem Tisch liegen. „Was nicht hilft, sind Vorverurteilungen Beteiligter und vorschnelle Schlüsse, auch bei der Entwicklung von Regulierungseingriffen bei Wirtschaftsprüfern. In Deutschland werden jährlich rund 40.000 Abschlussprüfungen mit einer wichtigen Prophylaxe- und Ordnungsfunktion beanstandungsfrei durchgeführt.“

Eine vollständige Trennung von Prüfung und Beratung hält die WPK nicht für eine Lösung um Fälle wie Wirecard aufzudecken. Fraglich ist auch, wie ein häufigerer Wechsel des Abschlussprüfers (Rotation) zur Aufklärung des Betrugs hätte beitragen können.

Jobs mit Mindestlohn

Jobs mit Mindestlohn

Verglichen mit dem April 2018 profitierten knapp zwei Millionen Arbeitnehmer von der Erhöhung des Mindestlohns zum 1. Januar 2019 auf 9,19 Euro. Das teilte das Statistische Bundesamt am 29. Juni 2020 mit. Wie bereits in den vergangenen Jahren sind auch 2019 in Ostdeutschland mit 5,2 Prozent anteilig mehr Beschäftigungsverhältnisse mit dem jeweils geltenden Mindestlohn bezahlt worden als in Westdeutschland, wo der Wert 3,2 Prozent beträgt.

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