Eckpunkte für ein Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,

das Corona-Hilfspaket, das der Deutsche Bundestag in der vergangenen Woche beschlossen hat, hat ganz besonders auch die Sicherung der Ausbildungsplätze zum Gegenstand. Das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ (siehe Anhang) wird auch im Rahmen der Allianz für Aus- und Weiterbildung konkretisiert. Dazu diente ebenso eine Ministerrunde, an der BFB-Präsident Prof. Dr. Wolfgang Ewer teilnahm, wie eine Runde auf Staatssekretär-Ebene der beteiligten Bundesministerien für Arbeit und Soziales, für Bildung und Forschung sowie für Wirtschaft, an dem der BFB durch den Unterzeichner vertreten war.

Nun erarbeitet eine technische Arbeitsgruppe die erste Förderrichtlinie, an der sich der BFB ebenfalls beteiligt.

Dazu gibt es folgenden Stand:

  • Ziel ist, dass die Förderrichtlinie Ende Juli/Anfang August 2020 in Kraft treten kann. Neben der Förderrichtlinie selbst sollen Detailfragen dann durch FAQs erklärt werden.

  • Geregelt werden hiermit vier der fünf Maßnahmen des Bundesprogramms „Ausbildungsplätze sichern“ – Ausbildungsprämie bei Erhalt des Ausbildungsniveaus, Ausbildungsprämie bei der Erhöhung des Ausbildungsangebots, Förderung bei Vermeidung von Kurzarbeit während der Ausbildung sowie die Übernahmeprämie. Die Umsetzung der Maßnahme „Förderung von Auftrags- und Verbundausbildung“ wird in der Allianz für Aus- und Weiterbildung weiter erörtert.
  • Auch vor Inkrafttreten der Förderrichtlinie abgeschlossene Ausbildungsverträge sind förderfähig. Abschlüsse müssen also nicht deshalb verschoben werden, um in den Genuss der Förderung zu kommen. Zudem wird nicht auf den Termin des Abschlusses des Ausbildungsvertrages abgestellt, sondern auf den Beginn der Ausbildung.
  • Ausführende Behörde ist die Bundesagentur für Arbeit, die im Rahmen einer Verwaltungsvereinbarung ermächtigt werden soll.
  • Das Antragsverfahren soll so einfach wie möglich ausgestaltet werden, hoffentlich möglichst digital.
  • Grundlage könnte ein dann von der jeweiligen Kammer beglaubigtes Dokument des Ausbildungsbetriebs sein.

Hier geht es zum Eckpunktepapier „Ausbildungsplätze sichern“

 

 

Corona-Überbrückungshilfen für Selbständige und Freiberufler sind abrufbar

Corona-Überbrückungshilfen für Selbständige und Freiberufler sind abrufbar

Kleine und mittelständische Unternehmen sowie Soloselbständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe, die durch Corona-bedingte vollständige oder teilweise Schließungen oder Auflagen erhebliche Umsatzausfälle hatten, können  nun weitere Liquiditätshilfen erhalten. Eine vollständige oder wesentliche Einstellung in Folge der Corona-Krise wird angenommen, wenn der Umsatz in den Monaten April und Mai 2020 zusammengenommen um mindestens 60 Prozent gegenüber April und Mai 2019 eingebrochen ist.

Die Überbrückungshilfe erstattet einen Anteil in Höhe von

  • 80 Prozent der Fixkosten bei mehr als 70 Prozent Umsatzeinbruch,
  • 50 Prozent der Fixkosten bei Umsatzeinbruch zwischen 50 Prozent und 70 Prozent
  • 40 Prozent der Fixkosten bei Umsatzeinbruch zwischen 40 Prozent und unter 50 Prozent

im Fördermonat im Vergleich zum Vorjahresmonat.

Liegt der Umsatz im Fördermonat bei wenigstens 60 Prozent des Umsatzes des Vorjahresmonats, entfällt die Überbrückungshilfe anteilig für den jeweiligen Fördermonat.

Die Antragstellung erfolgt über einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer, die für die Unternehmen die Anträge einreichen müssen. Sie können sich auf der Seite www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de registrieren lassen und die Anträge online stellen. Die Auszahlungen sollen noch im Juli erfolgen.

Ausgenommen sind Antragsteller, die sich am 31. Dezember 2019 gemäß EU-Definition in Schwierigkeiten befunden, ihren Geschäftsbetrieb eingestellt oder die Insolvenz angemeldet haben. Die Zuschüsse sind zurückzuzahlen, sollte das Unternehmen nicht bis August 2020 fortgeführt werden.

Die Antragsfristen enden spätestens am 31. August 2020, die Auszahlungsfristen am 30. November 2020.

Weitergehende Informationen unter

https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/E/eckpunkte-ueberbrueckungshilfe.pdf?

EU-Bevölkerungsschätzung

EU-Bevölkerungsschätzung

Zum 1. Januar 2020 wurde die Bevölkerung in den 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) auf 447,7 Millionen geschätzt, ein Rückgang um 12,8 Prozent im Vergleich zu 513,5 Millionen in 28 Mitgliedstaaten am 1. Januar 2019. Dieser Rückgang ist hauptsächlich durch den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU begründet, was dazu führte, dass die Bevölkerung in der EU um 13 Prozent zurückging. Die gesamte Bevölkerungsveränderung in der EU27 war 2019 mit 0,9 Millionen Einwohnern aufgrund eines Wanderungssaldos positiv. Die natürliche Bevölkerungsveränderung war in der EU mit mehr registrierten Todesfällen als Geburten seit 2012 negativ – 4,7 Millionen Todesfälle und 4,2 Millionen Geburten in 2019. Diese Zahlen wurden vom statistischen Amt der EU zum Weltbevölkerungstag, der am 11. Juli stattfand, herausgegeben.

DATEV Corona-Barometer

DATEV Corona-Barometer

Die Steuerberater zeichnen laut einer Pressemitteilung vom Ende vergangener Woche hinsichtlich der Zukunft ihrer meist mittelständischen Mandanten ein ambivalentes Bild: 38 Prozent der Kanzleien halten weitere Insolvenzen aus ihrem Mandantenstamm in den nächsten sechs Monaten für wahrscheinlich. Genauso viele Kanzleien sind aber auch optimistisch, dass ihr Mandantenstamm in den nächsten sechs Monaten von Insolvenzen verschont bleibt.

Selbstständige stärker betroffener als Beschäftigte

Selbstständige stärker betroffener als Beschäftigte

Zwei Drittel der Selbstständigen (66 Prozent) verzeichneten während der Corona-Krise Umsatzrückgänge. Hingegen musste die überwiegende Mehrheit der Arbeiter, Angestellten und Beamten (80 Prozent) beim Gehalt keine Einbußen hinnehmen. Das ist eines der ersten Teilergebnisse einer interdisziplinären Studie unter Federführung des Bundesministeriums für Gesundheit, an dem unter anderem das ifo Institut und das Meinungsforschungsinstitut forsa beteiligt sind, worüber am 13. Juli 2020 berichtet wurde.

Einrichtung eines Mittelstandsbeirats in Niedersachsen

Einrichtung eines Mittelstandsbeirats in Niedersachsen

Am 14.07.2020 haben Wirtschaftsminister Dr. Bernd Althusmann und der Verband der Freien Berufe im Lande Niedersachsen gemeinsam mit anderen Mittelstandskammern und –verbänden den Vertrag über die Einrichtung eines Mittelstandsbeirats unterzeichnet. Neben dem Verband der Freien Berufe gehört dem Beirat jeweils ein Vertreter

  • der Landesarbeitsgemeinschaft der Industrie- und Handelskammern in Niedersachsen (IHKN)
  • der Unternehmensverbände Niedersachsen e.V. (UVN)
  • der Unternehmensverbände Handwerk Niedersachsen e.V. (UHN)
  • der Landesvertretung der Handwerkskammern Niedersachsen e.V. (LHN) und
  • der Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen Spitzenverbände Niedersachsen (AGKSpV)

an.

Aufgabe des Mittelstandsbeirats wird es nicht nur sein, überflüssige Bürokratie abzubauen, sondern auch den weiteren Aufbau vermeidbarer Bürokratie von vornherein zu verhindern. Dazu wurde nach dem Vorbild in NRW und im Saarland eine Clearingstelle gegründet. In einem Clearingverfahren soll bei künftigen Gesetzes- und Verordnungsvorhaben bereits im Entstehungsprozess der dadurch verursachte Mehraufwand überprüft werden. Der Mittelstandsbeirat wird anhand des jährlich abzugebenden Tätigkeitsberichts durch die Clearingstelle die Wirksamkeit der Clearingverfahren überprüfen und darüber hinaus Empfehlungen für die weitere Arbeit der Clearingstelle geben.

„Wir begrüßen die Einrichtung des Mittelstandsbeirats. Denn mittelständische Unternehmen und Freiberufler, die fast 60 Prozent aller Arbeitsplätze und rund 82 Prozent der betrieblichen Ausbildungsplätze bereitstellen, werden durch Bürokratiekosten überproportional belastet. Die Reduzierung von bürokratischen Lasten wird für den Mittelstandsbeirat eine Daueraufgabe sein. Dazu gehören auch Entlastungen in der Steuerbürokratie, die 40 Prozent aller bürokratischen Belastungen ausmachen “, so Prof. Dr. H.-Michael Korth, Präsident des Verbandes der Freien Berufe im Lande Niedersachsen.

Hier finden Sie zusätzlich die Pressemitteilung des niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung vom 14.07.2020.

 

Datenschutzübersicht

Diese Website verwendet Cookies, damit wir Ihnen die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in Ihrem Browser gespeichert und führen Funktionen, wie das Erkennen von Ihnen bei der Rückkehr zu unserer Website aus und helfen unserem Team zu verstehen, welche Bereiche der Website für Sie am interessantesten und nützlichsten sind.