Anzeichen für Übersterblichkeit

Anzeichen für Übersterblichkeit

Laut einer Mitteilung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) vom Ende vergangener Woche liegen die Sterbefallzahlen in Deutschland seit der 13. Kalenderwoche, vom 23. bis 29. März 2020, über dem Durchschnitt der jeweiligen Kalenderwochen der Jahre 2016 bis 2019. In der 13. Kalenderwoche sind mindestens 19.385 Menschen gestorben, in der 14. Kalenderwoche mindestens 20.207 und in der 15. Kalenderwoche mindestens 19.872. Wie Destatis weiter mitteilte, war die Abweichung der Sterbefallzahlen nach oben in der 15. Kalenderwoche mit knapp 2.000 Fällen beziehungsweise elf Prozent über dem vierjährigen Durchschnitt am größten. Im Vergleich zu den einzelnen Jahren liegen die Sterbefallzahlen dieser Woche in einer Spannweite von 18 Prozent über den Zahlen von 2017 und vier Prozent über denen von 2018. Die aktuelle Entwicklung ist auffällig, weil die Sterbefallzahlen in dieser Jahreszeit aufgrund der ausklingenden Grippewelle üblicherweise von Woche zu Woche abnehmen. Dies deutet laut Destatis auf eine Übersterblichkeit im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie hin.

Steuerschätzung

Steuerschätzung

Erstmals seit der Finanzkrise 2009 und bedingt durch die Corona-Krise sinken die Steuereinnahmen von Bund, Ländern und Kommunen. Das teilte das Bundesministerium der Finanzen am 14. Mai 2020 im Nachgang zur Sitzung des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ mit. Die Steuerschätzer rechnen damit, dass der Staat in diesem Jahr 81,5 Milliarden Euro weniger einnimmt als im vergangenen Jahr, ein Minus von mehr als zehn Prozent. Verglichen mit der Steuerschätzung vom Oktober 2019 werden die Steuereinnahmen 2020 insgesamt um 98,6 Milliarden Euro niedriger ausfallen als erwartet. Für den Bund ergeben sich dabei Mindereinnahmen von 44 Milliarden Euro und für die Länder von 35 Milliarden Euro. Die Einnahmen der Gemeinden sinken um 15,6 Milliarden Euro. Auch in den Jahren 2021 bis 2024 wird das Steueraufkommen insgesamt betrachtet unter den Schätzergebnissen vom Oktober 2019 liegen. Um den kommenden Haushalt 2021 auf solide Füße zu stellen, wird der Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ Anfang September eine Interims-Steuerschätzung vornehmen.

Coronakrise trifft Mittelstand besonders schwer

Coronakrise trifft Mittelstand besonders schwer

Jeder fünfte Mittelständler hat nach einer Umfrage der DZ-Bank aus April 2020 aufgrund der Coronakrise Förderkredite beantragt. Mehr als die Hälfte der befragten Unternehmen beurteilt ihre Geschäftslage nicht mehr positiv. Nach einem Bericht der FAZ vom 12.5.2020 erwartet der Kreditversicherer Euler Hermes eine tiefe Rezession mit einer Insolvenzwelle von unbekanntem Ausmaß, auch wenn sich das, wegen der vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht, noch nicht in Zahlen niedergeschlagen hat.

Um die Kreditvergabe durch Banken zu erleichtern hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wegen der Coronakrise ihre Mindestanforderungen an das Risikomanagement gelockert. Damit können Kreditinstitute leichter Kredite an Unternehmen vergeben, die von der Coronakrise betroffen sind. Kredite können auch dann vergeben werden, wenn eine Kapitaldienstfähigkeit krisenbedingt nicht mehr gegeben ist bzw. im Wesentlichen vom weiteren Verlauf der Krise abhängt. Vor diesem Hintergrund sollten Kreditinstitute, so Prof. Dr. H.-Michael Korth, Präsident des Verbandes der freien Berufe im Lande Niedersachsen, Anträge auf KfW-Kredite, bei denen die KfW das volle Ausfallrisiko trägt, zügig bearbeiten.

Wie dem Verband der freien Berufe von Vertretern der Volks-und Raiffeisenbanken bestätigt, haben die Kreditinstitute bei Beantragung eines KfW-Schnellkredit lediglich 4 Voraussetzungen zu prüfen:

  • Handelt es sich um ein Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten
  • Ist das Unternehmen mindestens seit dem 01.01.2019 am Markt
  • Wurde in der Summe der Geschäftsjahre 2017-2019 oder im Geschäftsjahr 2019 ein Gewinn erzielt
  • Befand sich das Unternehmen zum 31.12.2019 nicht in Schwierigkeiten

Darauf sollten sich auch Freiberufler, die von der Coronakrise betroffen sind, bei der Beantragung eines KfW-Schnellkredits berufen.

Corona-Steuerhilfegesetz auf den Weg gebracht

Corona-Steuerhilfegesetz auf den Weg gebracht

Das Bundeskabinett beschloss bei seiner Sitzung am 6. Mai 2020 einen entsprechenden Gesetzentwurf. So soll unter anderem der Mehrwertsteuersatz für Speisen in Restaurants und Gaststätten von 19 auf sieben Prozent sinken. Die Regelung gilt ab dem 1. Juli 2020 und ist bis zum 30. Juni 2021 befristet. Überdies sollen Aufstockungszahlungen zum Kurzarbeitergeld, die Unternehmen zwischen dem 1. März und dem 31. Dezember 2020 geleistet haben, steuerfrei bleiben. Voraussetzung ist, dass Aufstockungsbetrag und Kurzarbeitergeld zusammen 80 Prozent des ausgefallenen Arbeitsentgelts nicht übersteigen. Wird mehr gezahlt, muss nur der darüber hinausgehende Teil versteuert werden. Der Gesetzentwurf soll nach der Befassung im Bundeskabinett von den Koalitionsfraktionen in den Deutschen Bundestag eingebracht und zügig behandelt werden.

Standardberufsbildpositionen modernisiert

Standardberufsbildpositionen modernisiert

Laut einer Pressemitteilung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) vom Ende vergangener Woche wurden die Mindeststandards für alle Ausbildungsberufe – die sogenannten Standardberufsbildpositionen – von Bund, Ländern, Arbeitgebern und Gewerkschaften neu beschlossen. In einer Arbeitsgruppe des Hauptausschusses beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB), in der neben dem BMBF auch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände, Länder und das BIBB selbst vertreten waren, wurden vier neue Standardberufsbildpositionen erarbeitet: (1) Umweltschutz und Nachhaltigkeit; (2) Digitalisierte Arbeitswelt; (3) Organisation des Ausbildungsbetriebs, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht sowie (4) Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. Der BFB war über die Arbeitgeberbank beim Kuratorium der Deutschen Wirtschaft für Berufsbildung in diesem Prozess eingebunden. Die neuen Standards gelten für alle dualen Ausbildungsordnungen, die ab dem 1. August 2021 in Kraft treten.