Mindestlöhne in der EU

Mindestlöhne in der EU

In Deutschland gilt seit dem 1. Januar 2020 ein gesetzlicher Mindestlohn in Höhe von 9,35 Euro pro Stunde. Bei einer Vollzeitstelle entspricht dies rechnerisch einer Lohnuntergrenze von 1.584 Euro brutto im Monat. Wie das Statistische Bundesamt auf Basis von Daten der EU-Statistikbehörde Eurostat am 9. Juni 2020 mitteilte, gilt in vier EU-Staaten ein höherer Mindestlohn. Dazu zählen Luxemburg mit 2.142 Euro, Irland mit 1.656 Euro, die Niederlande mit 1.636 Euro sowie Belgien mit 1.594 Euro. Insgesamt haben 21 der 27 EU-Staaten einen landesweiten und branchenübergreifenden gesetzlichen Mindestlohn. Am unteren Ende der Skala liegen Bulgarien mit 312 Euro, Lettland mit 430 Euro und Rumänien mit 466 Euro.

Lebensarbeitszeit im EU-Vergleich

Lebensarbeitszeit im EU-Vergleich

2019 betrug die erwartete durchschnittliche Dauer des Arbeitslebens für die erwachsene Bevölkerung der Europäischen Union (EU) ab 15 Jahren 35,9 Jahre. Dies war 0,2 Jahre länger als der Durchschnitt von 2018 und 3,6 Jahre länger als 2000. Der Wert für Männer beträgt 38,3 Jahre, der für Frauen 33,4 Jahre. Die Kluft zwischen den Geschlechtern verringert sich mithin weiter. Die längste Lebensarbeitszeit entfällt mit 42 Jahren auf die Schweden, die Niederlande mit 41 Jahren und Dänemark mit 40 Jahren. Die kürzeste erwartete Dauer verzeichnen Italien mit 32 Jahren, Kroatien mit 32,5 Jahren und Griechenland mit 33,2 Jahren. Der Wert für Deutschland beträgt 39,1 Jahre. Das teilte das statistische Amt der EU am 8. Juni 2020 mit.

OECD-Wirtschaftsausblick veröffentlicht

OECD-Wirtschaftsausblick veröffentlicht

Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) veröffentlichte am 10. Juni 2020 ihren halbjährigen Wirtschaftsausblick. Darin attestiert sie eine schwere weltweite Rezession infolge des Corona-Lockdown. Für die wirtschaftliche Entwicklung werden zwei mögliche Szenarien vorgestellt, eines, in dem das Virus unter Kontrolle gehalten wird, und ein anderes, in dem es zu einer zweiten Infektionswelle kommt. Falls es zu einer zweiten Infektionswelle und einem erneuten Lockdown kommen sollte, wird die globale Wirtschaftsleistung den Berechnungen der OECD zufolge 2020 um 7,6 Prozent zurückgehen, bevor sie 2021 wieder um 2,8 Prozent ansteigen soll. Kann eine zweite Infektionswelle verhindert werden, so dürfte die globale Wirtschaftsleistung 2020 um sechs Prozent schrumpfen. Für Deutschland wird im Fall einer zweiten Infektionswelle mit einem Rückgang des Bruttoinlandsprodukts 2020 um 8,8 Prozent ausgegangen. Wenn keine zweite Infektionswelle kommt, würde die Wirtschaftsleistung in Deutschland schätzungsweise um 6,6 Prozent schrumpfen. Des Weiteren empfiehlt die OECD zur Senkung der Kosten eines künftigen Lockdown die digitale Transformation zu beschleunigen, und zwar durch die Fortentwicklung von E-Government-Diensten und die Förderung des Infrastrukturausbaus, die Einführung digitaler Anwendungen in Kleinunternehmen und die Entwicklung von Kompetenzen.

Weitere Überbrückungshilfen für Corona-geschädigte mittelständische Unternehmen

Weitere Überbrückungshilfen für Corona-geschädigte mittelständische Unternehmen

Am 3. Juni 2020 hat der Koalitionsausschuss zur Sicherung der Existenz von kleinen und mittelständischen Unternehmen für Corona-bedingte Umsatzausfälle ein Programm für Überbrückungshilfen in Höhe vom 25 Milliarden Euro beschlossen. Die Überbrückungshilfen werden für die Monate Juni bis August gewährt. Sie sind branchenübergreifend, wobei den Besonderheiten besonders betroffener Branchen wie Hotel- und Gaststättengewerbe, Caterer, Kneipen, Clubs und Bars, Reisebüros, Messeveranstaltern und Unternehmen der Veranstaltungslogistik besonders Rechnung getragen werden soll. Antragsberechtigt sind Unternehmen, deren Umsätze Corona-bedingt im April und Mai 2020 um mindestens 60 % gegenüber April und Mai 2019 rückgängig gewesen sind und deren Umsatzrückgänge in den Monaten Juli bis August 2020 um mindestens 50 % fortdauern. Steuerberater sollen diese Umsatzrückgänge prüfen und bestätigen, damit die Finanzhilfen auch an der richtigen Stelle im Mittelstand ankommen.
Die Antragsfristen enden jeweils spätestens am 31.08.2020 und die Auszahlungsfristen am 30.11.2020.

In einem Schreiben an den Minister Peter Altmaier hat sich der Bundestagsabgeordnete und Präsident der Steuerberaterkammer Niedersachsen, Fritz Güntzler, dafür eingesetzt, dass diese Frist verlängert wird, weil die dafür relevanten Daten in der Finanzbuchführung der Unternehmen bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht vollständig erfasst sind.