In Deutschland gilt seit dem 1. Januar 2020 ein gesetzlicher Mindestlohn in Höhe von 9,35 Euro pro Stunde. Bei einer Vollzeitstelle entspricht dies rechnerisch einer Lohnuntergrenze von 1.584 Euro brutto im Monat. Wie das Statistische Bundesamt auf Basis von Daten der EU-Statistikbehörde Eurostat am 9. Juni 2020 mitteilte, gilt in vier EU-Staaten ein höherer Mindestlohn. Dazu zählen Luxemburg mit 2.142 Euro, Irland mit 1.656 Euro, die Niederlande mit 1.636 Euro sowie Belgien mit 1.594 Euro. Insgesamt haben 21 der 27 EU-Staaten einen landesweiten und branchenübergreifenden gesetzlichen Mindestlohn. Am unteren Ende der Skala liegen Bulgarien mit 312 Euro, Lettland mit 430 Euro und Rumänien mit 466 Euro.