Information des Bundeswirtschaftsministeriums
Hier finden Sie eine Information des Bundeswirtschaftsministeriums i. S. wieder aufgenommene Abschlagszahlungen sowie Start der Vollauszahlung der Überbrückungshilfe III.
Hier finden Sie eine Information des Bundeswirtschaftsministeriums i. S. wieder aufgenommene Abschlagszahlungen sowie Start der Vollauszahlung der Überbrückungshilfe III.
Hier haben Sie Einblick in die Eckpunkte des Härtefallfonds als eine ergänzende wirtschaftliche Corona-Hilfsmaßnahme (Konzept von BMWi und BMF). Diesen hatte Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier im Rahmen des Wirtschaftsgipfels am 16. Februar 2021, an dem auch der BFB vertreten war, angekündigt.
Ende vergangener Woche kam der Europäische Gerichtshof (EuGH) in der Rechtssache C-940/19 zu dem Ergebnis, dass es Mitgliedstaaten gestattet ist, den partiellen Zugang zu einem Beruf zu erlauben, der nach der Richtlinie 2005/36/EU unter den Mechanismus der automatischen Anerkennung von Berufsqualifikationen fällt. Der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung von Berufsqualifikationen im Sinne des freien Personen- und Dienstleistungsverkehrs widerspreche nicht der Möglichkeit, einen teilweisen Zugang zu einem Beruf zu ermöglichen. Eine im Jahr 2013 in die Richtlinie aufgenommene Änderung gestattet den Mitgliedstaaten im Einzelfall, die Berufsausübung auf einen partiellen Zugang zu beschränken, wenn die Unterschiede der reglementierten Berufe zwischen Herkunfts- und Zielland so groß sind, dass eine vollständige Anerkennung den Abschluss einer weiteren Ausbildung erfordern würde (Artikel 4f der geänderten Fassung 2013/55/EU der Richtlinie 2005/36/EU). Berufsangehörige, für welche die automatische Anerkennung gilt, sind von dieser Möglichkeit grundsätzlich ausgenommen. Verschiedene Verbände der Gesundheitsberufe in Frankreich beschwerten sich über eine Bestimmung des französischen Gesetzgebers, diese partielle Anerkennung auch für Gesundheitsberufe einzuführen, die der Richtlinie zufolge von einem System der automatischen Anerkennung profitieren. Der EuGH billigte nun die französische Vorschrift, da die Richtlinie auf einzelne Personen abziele und nicht per se komplette Berufsstände ausschließe.
Die Finanzämter in Deutschland stundeten Unternehmen im vergangenen Jahr aufgrund der Corona-Krise insgesamt 22,47 Milliarden Euro Steuern. Das ergibt sich aus der Antwort der Bundesregierung (19/26816) auf eine Kleine Anfrage. Der Deutsche Bundestag berichtete am 1. März 2021. Es sei kein Liquiditätsengpass durch eine kumulierte Verlagerung der Fälligkeit dieser Stundungen zu befürchten. Nach Einschätzung der Bundesregierung sei der überwiegende Teil bereits getilgt worden. Das Volumen der bis Ende 2020 noch nicht getilgten Stundungen belaufe sich auf 4,36 Milliarden Euro.
Die Eigenkapitalquote deutscher Firmen leidet während der Corona-Krise. Sechs Prozent der Firmen gaben starke Rückgänge an. Bei insgesamt 30 Prozent ist sie gesunken. 61 Prozent berichteten von keiner Veränderung, neun Prozent von einem Anstieg. Das sind Ergebnisse einer Studie des ifo Instituts, die Ende vergangener Woche veröffentlicht wurde.