Außergewöhnliches Förderjahr 2021

Außergewöhnliches Förderjahr 2021

Das Fördervolumen der KfW liegt laut deren Mitteilung vom 1. Februar 2022 für 2021 mit 107 Milliarden Euro weiterhin auf einem hohen Niveau (2020: 135,3 Milliarden Euro; 2019: 77,3 Milliarden Euro), ist aber im Vergleich zum Krisenjahr 2020 zurückgegangen (minus 21 Prozent). Die abgeschwächte Nachfrage nach Coronahilfen infolge der Beendigung des Lockdowns bestimmt laut KfW den Zusagerückgang im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. So sieht die KfW eine starke Fördernachfrage in den Bereichen Klimawandel und Umwelt und erfreulicherweise einen Rückgang in der Nachfrage nach den Coronahilfen. Die Zusagen für Coronahilfsprogramme im Inland belaufen sich auf 10,1 Milliarden Euro und liegen damit deutlich unter dem Niveau des Krisenjahrs 2020 in Höhe von 46,9 Milliarden Euro.

Arbeitsmarkt trotz andauernder Eindämmungsmaßnahmen auch am Jahresanfang auf Erholungskurs

Arbeitsmarkt trotz andauernder Eindämmungsmaßnahmen auch am Jahresanfang auf Erholungskurs

Dieses Fazit zieht die Bundesagentur für Arbeit (BA) am 1. Februar 2022 bei der Vorstellung der Arbeitsmarktdaten für Januar 2022. Der Arbeitsmarkt ist gut in das Jahr 2022 gestartet. Im Zuge der Winterpause erhöhte sich die Zahl der Arbeitslosen im Januar 2022 gegenüber dem Vormonat, und zwar um 133.000 auf 2.462.000. Damit fiel der Anstieg deutlich geringer aus als in den Jahren zuvor. Nach aktuellen Daten zu geprüften Anzeigen wurde vom 1. bis einschließlich 26. Januar 2022 für 286.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt. Damit ist diese Zahl im Dezember 2021 und im Januar 2022 wieder deutlich erhöht, was vor allem an vermehrten Anzeigen aus dem Gastgewerbe und dem Handel liegt. Erwerbstätigkeit und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung steigen weiter an, die Nachfrage nach neuem Personal bleibt im Januar 2022 auf hohem Niveau. So waren 792.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 225.000 mehr als vor einem Jahr. In der Nachvermittlungszeit am Ausbildungsmarkt für einen sofortigen Ausbildungsbeginn waren von Oktober 2021 bis Januar 2022 mit 67.000 rund 10.000 junge Menschen weniger auf Ausbildungssuche als im letzten Jahr. Dem standen 77.000 gemeldete betriebliche Ausbildungsstellen gegenüber, 5.000 mehr als im Vorjahr. 27.000 Bewerberinnen und Bewerber waren im Januar 2022 noch unversorgt und weitere 21.000 suchten trotz Alternative weiterhin eine Ausbildungsstelle. Gleichzeitig waren knapp 14.000 Ausbildungsstellen noch unbesetzt. Am Ende des Nachvermittlungszeitraums befanden sich 13.000 Bewerberinnen und Bewerber in einer Berufsausbildung.

Bürgergeld

Bürgergeld

Auch die Einführung des Bürgergelds (Zwölftes Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze) beschloss das Bundeskabinett in seiner Sitzung am 14. September 2022, worüber die Bundesregierung berichtete. Menschen im Leistungsbezug sollen sich stärker auf Qualifizierung, Weiterbildung und Arbeitssuche konzentrieren können, wobei Ziel eine dauerhafte Arbeitsmarktintegration sei. Die Berechnung der Regelbedarfe werde neu gefasst, insbesondere werde in den ersten zwei Jahren des Bürgergeldbezugs eine sogenannte Karenzzeit gelten: Die Kosten für Unterkunft und Heizung werden in tatsächlicher Höhe anerkannt und übernommen. Vermögen wird nicht berücksichtigt, sofern es nicht erheblich ist. Außerdem gelten höhere Freibeträge. Der Gesetzesentwurf soll voraussichtlich am 13. oder 14. Oktober 2022 erstmalig im Deutschen Bundestag und am 28. Oktober 2022 im Bundesrat beraten werden. Das Gesetz ist zustimmungsbedürftig.

BAG zur Arbeitszeiterfassung

BAG zur Arbeitszeiterfassung

Der Arbeitgeber ist nach § 3 Absatz 2 Nr. 1 ArbSchG verpflichtet, ein System einzuführen, mit dem die von den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern geleistete Arbeitszeit erfasst werden kann, gibt die Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zum Beschluss (1 ABR 22/21 ) des Gerichts vom 13. September 2022 wider. Die Entscheidung des BAG erging nach der Verhandlung des vorinstanzlichen Falls aus Nordrhein-Westfalen, bei dem ein Betriebsrat ein Initiativrecht zur Einführung eines elektronischen Zeiterfassungssystems forderte, und bezog sich in der Begründung auf die Pflicht von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern zur systematischen Erfassung der Arbeitszeiten nach dem sogenannten Stechuhr-Urteil (Urt. v. 14. Mai 2019, Az.: C-55/18) des Europäischen Gerichtshofs.

Kurzarbeiterregelungen verlängert

Kurzarbeiterregelungen verlängert

Durch den Regierungsentwurf einer „Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldzugangsverordnung“ sowie die Formulierungshilfe zum „Gesetz zur Anpassung der Verordnungsermächtigungen beim Kurzarbeitergeld und anderer Regelungen“, wie sie am 14. September 2022 im Bundeskabinett beschlossen wurden, sind die erleichterten Regelungen über den Zugang zum Kurzarbeitergeld verlängert worden. Dies berichtete die Bundesregierung in ihrer Meldung vom selben Tag. Neu ist, dass die Verordnungsermächtigungen alle nur bis 30. Juni 2023 befristet sind. Die Verordnung und das Gesetz sollen zum 1. Oktober 2022 in Kraft treten.