Der bislang noch unveröffentlichte Entwurf eines Gesetzes für mobile Arbeit soll im Wesentlichen vier Elemente umfassen. Dazu gehören:

  • der Anspruch auf Homeoffice von mindestens 24 Tagen, der vom Arbeitnehmer individualrechtlich geltend gemacht werden kann;
  • die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung durch den Arbeitgeber (ggf. elektronisch);
  • ein ergänzendes Initiativrecht des Betriebsrats im Betriebsverfassungsgesetz;
  • Änderungen oder Präzisierungen der gesetzlichen Unfallversicherung im Rahmen mobiler Arbeit, insbesondere für den Bereich Homeoffice.

Der eigentliche Anspruch auf Homeoffice soll in der Gewerbeordnung verortet werden; ebenso wie eine Verpflichtung zur Aufzeichnung der Arbeitszeit.

Das Bundeskanzleramt hält den Gesetzentwurf für ungeeignet. Einen Rechtsanspruch auf Homeoffice sehe der Koalitionsvertrag nicht vor. Auch Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) hat im Zusammenhang mit dem Gesetzentwurf vor mehr Bürokratie gewarnt.

Über die konkrete Ausgestaltung der geplanten gesetzlichen Regelungen und das anstehende Gesetzgebungsverfahren halten wir Sie unterrichtet.