Laut Pressemeldung der Bundessteuerberaterkammer (BStBK) vom Ende vergangener Woche stimmte der Bundesrat am 29. November 2019 dem sogenannten Jahressteuergesetz zu, welches neben anderen Themenbereichen auch den Status von Steuerberatern als „unabhängiges Organ der Steuerrechtspflege“ per Gesetz vorsieht. Gerade in Zeiten der zunehmenden Deregulierungsaktivitäten der Europäischen Kommission sei diese Klarstellung von großem Wert für den Berufsstand, so BStBK-Präsident Prof. Dr. Hartmut Schwab zur Gesetzesänderung. Der Bundesrat stimmte zahlreichen Änderungen im Steuerrecht zu, die der Bundestag am 7. November 2019 verabschiedet hatte. Sie dienen der Anpassung an EU-Recht, der Digitalisierung und Verfahrensvereinfachung.

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