Der Vorstand des Verbandes der Freien Berufe in Niedersachsen e.V. (FBN) hat sich bei seiner letzten Sitzung intensiv mit den Tendenzen und Vorgaben für die Beteiligung von berufsfremden Investoren bei freiberuflichen Berufsgesellschaften beschäftigt. Anlass war eine geplante Gesetzänderung für Steuerberatungsgesellschaften, die eine Beteiligung von Finanzinvestoren künftig verbieten will.

Der FBN Vorstand begrüßte diese geplante Regelung ausdrücklich. In vielen Bereichen der Freien Berufen, wie zum Beispiel bei den Heilberufen aber auch im Bereich der Architekten und Ingenieure, gibt es bereits heute eine zunehmende Tendenz zum Einstieg gewerblicher Teilhaber.

„Wenn der Gesetzgeber hierbei nicht klare Grenzen setzt, werden die Grundsätze der freiberuflichen und damit der fachlich unabhängigen Leistungserbringung ausgehebelt“, sagte der FBN Präsident Robert Marlow am Rande der Sitzung. Klar wurde bei der Sitzung aber auch, dass es dabei keine Lösung gibt, die für alle Freien Berufe in gleicher Weise taugt.

Steigender Kapitalbedarf zum Beispiel für den Einsatz von künstlicher Intelligenz lässt den Büros teilweise keine andere Wahl als kapitalstarke Partner aufzunehmen. Umso wichtiger ist dann aber einerseits eine hohe Transparenz gegenüber den Mandanten, Patienten und Bauherren. Andererseits müssen sich die Kammern verstärkt mit der Herausforderung auseinandersetzen, wie es mit berufsrechtlichen Instrumenten gelingen kann, den Kammermitgliedern für Ihren Unabhängigkeit in den fachlichen Entscheidungen in diesen Strukturen den Rücken zu stärken.

Der FBN hatte 2025 gemeinsam mit der niedersächsischen Landesregierung ein Leitbild der Freien Berufe vereinbart indem die Bedeutung der Fachlichkeit und der Unabhängigkeit von gewerblichen Interessen im Interesse von Patienten, Bauherren und Mandanten betont wird.

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