Corona-Wirtschaftshilfen bis Ende Juni 2022 verlängert

Corona-Wirtschaftshilfen bis Ende Juni 2022 verlängert

Gemäß des Beschlusses der Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder mit der Bundesregierung sind sich Bund und Länder einig, die Corona-Wirtschaftshilfen als Absicherungsinstrument bis Ende Juni 2022 zu verlängern. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und das Bundesministerium der Finanzen (BMF) verständigten sich laut Mitteilung vom 16. Februar 2022 auf die Verlängerung. Die Überbrückungshilfe IV als zentrales Unterstützungsprogramm wird bis Ende Juni 2022 verlängert. Auch die Neustarthilfe als gezielte Unterstützung für Solo-Selbstständige steht weiterhin zur Verfügung. Hinzu kommen zahlreiche steuerliche und weitere Erleichterungen. Auf dieser Seite bietet das BMF die wichtigsten aktuellen Hilfen im Überblick.

Erleichterter Zugang zum KUG wird fortgesetzt

Erleichterter Zugang zum KUG wird fortgesetzt

Nach einer Meldung der Bundesregierung vom 9. Februar 2022 will diese den vereinfachten Zugang zur Kurzarbeit nochmals um drei Monate bis Ende Juni 2022 verlängern, um die Folgen der Coronapandemie abzufedern. Um Kurzarbeitergeld (KUG) von der Bundesagentur für Arbeit (BA) zu erhalten, reicht es weiter aus, wenn mindestens ein Zehntel der Beschäftigten von Arbeitsausfall betroffen ist. Auch die Erhöhung des Kurzarbeitergeldes ab dem vierten und dem siebten Monat wird verlängert. Die Höchstbezugsdauer wird auf 28 Monate ausgedehnt. Die Mehrausgaben für die BA werden laut Gesetzentwurf auf 450 Millionen Euro beziffert. Zugleich soll der schrittweise Ausstieg aus den Coronasonderregeln fortgesetzt werden. Die zum Jahresanfang 2022 bereits auf 50 Prozent verringerte Erstattung der Sozialbeiträge auf Kurzarbeit an die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber soll Ende März 2022 auslaufen. Der Entwurf, der ausweislich der Pressemitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales im Vergleich zum ersten Entwurf vom 31. Januar 2021 keine Veränderungen aufweist, enthält die Einführung einer Verordnungsermächtigung, die die Bundesregierung zur Verlängerung dieser Regelungen bis zum 30. September 2022 ermächtigt.

Außergewöhnliches Förderjahr 2021

Außergewöhnliches Förderjahr 2021

Das Fördervolumen der KfW liegt laut deren Mitteilung vom 1. Februar 2022 für 2021 mit 107 Milliarden Euro weiterhin auf einem hohen Niveau (2020: 135,3 Milliarden Euro; 2019: 77,3 Milliarden Euro), ist aber im Vergleich zum Krisenjahr 2020 zurückgegangen (minus 21 Prozent). Die abgeschwächte Nachfrage nach Coronahilfen infolge der Beendigung des Lockdowns bestimmt laut KfW den Zusagerückgang im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. So sieht die KfW eine starke Fördernachfrage in den Bereichen Klimawandel und Umwelt und erfreulicherweise einen Rückgang in der Nachfrage nach den Coronahilfen. Die Zusagen für Coronahilfsprogramme im Inland belaufen sich auf 10,1 Milliarden Euro und liegen damit deutlich unter dem Niveau des Krisenjahrs 2020 in Höhe von 46,9 Milliarden Euro.

Homeoffice-Nutzung gestiegen

Homeoffice-Nutzung gestiegen

Die steigenden Coronazahlen brachten mehr Beschäftigte ins Homeoffice zurück. Im Januar 2022 arbeiteten dort zeitweise 28,4 Prozent der Beschäftigten, im Dezember 2021 waren es 27,9 Prozent. Das geht aus einer Umfrage des ifo Instituts hervor, die am 1. Februar 2022 veröffentlicht wurde. Die Homeoffice-Quote ist weiter gestiegen, liegt jedoch gut drei Prozentpunkte unter dem Höchstwert vom März 2021. Das vom ifo Institut ausgerechnete Homeoffice-Potenzial von 56 Prozent ist nach wie vor bei Weitem nicht ausgeschöpft.

Arbeitsmarkt trotz andauernder Eindämmungsmaßnahmen auch am Jahresanfang auf Erholungskurs

Arbeitsmarkt trotz andauernder Eindämmungsmaßnahmen auch am Jahresanfang auf Erholungskurs

Dieses Fazit zieht die Bundesagentur für Arbeit (BA) am 1. Februar 2022 bei der Vorstellung der Arbeitsmarktdaten für Januar 2022. Der Arbeitsmarkt ist gut in das Jahr 2022 gestartet. Im Zuge der Winterpause erhöhte sich die Zahl der Arbeitslosen im Januar 2022 gegenüber dem Vormonat, und zwar um 133.000 auf 2.462.000. Damit fiel der Anstieg deutlich geringer aus als in den Jahren zuvor. Nach aktuellen Daten zu geprüften Anzeigen wurde vom 1. bis einschließlich 26. Januar 2022 für 286.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt. Damit ist diese Zahl im Dezember 2021 und im Januar 2022 wieder deutlich erhöht, was vor allem an vermehrten Anzeigen aus dem Gastgewerbe und dem Handel liegt. Erwerbstätigkeit und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung steigen weiter an, die Nachfrage nach neuem Personal bleibt im Januar 2022 auf hohem Niveau. So waren 792.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 225.000 mehr als vor einem Jahr. In der Nachvermittlungszeit am Ausbildungsmarkt für einen sofortigen Ausbildungsbeginn waren von Oktober 2021 bis Januar 2022 mit 67.000 rund 10.000 junge Menschen weniger auf Ausbildungssuche als im letzten Jahr. Dem standen 77.000 gemeldete betriebliche Ausbildungsstellen gegenüber, 5.000 mehr als im Vorjahr. 27.000 Bewerberinnen und Bewerber waren im Januar 2022 noch unversorgt und weitere 21.000 suchten trotz Alternative weiterhin eine Ausbildungsstelle. Gleichzeitig waren knapp 14.000 Ausbildungsstellen noch unbesetzt. Am Ende des Nachvermittlungszeitraums befanden sich 13.000 Bewerberinnen und Bewerber in einer Berufsausbildung.

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