24 Tage Homeoffice

24 Tage Homeoffice

Der bislang noch unveröffentlichte Entwurf eines Gesetzes für mobile Arbeit soll im Wesentlichen vier Elemente umfassen. Dazu gehören:

  • der Anspruch auf Homeoffice von mindestens 24 Tagen, der vom Arbeitnehmer individualrechtlich geltend gemacht werden kann;
  • die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung durch den Arbeitgeber (ggf. elektronisch);
  • ein ergänzendes Initiativrecht des Betriebsrats im Betriebsverfassungsgesetz;
  • Änderungen oder Präzisierungen der gesetzlichen Unfallversicherung im Rahmen mobiler Arbeit, insbesondere für den Bereich Homeoffice.

Der eigentliche Anspruch auf Homeoffice soll in der Gewerbeordnung verortet werden; ebenso wie eine Verpflichtung zur Aufzeichnung der Arbeitszeit.

Das Bundeskanzleramt hält den Gesetzentwurf für ungeeignet. Einen Rechtsanspruch auf Homeoffice sehe der Koalitionsvertrag nicht vor. Auch Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) hat im Zusammenhang mit dem Gesetzentwurf vor mehr Bürokratie gewarnt.

Über die konkrete Ausgestaltung der geplanten gesetzlichen Regelungen und das anstehende Gesetzgebungsverfahren halten wir Sie unterrichtet.

Unternehmen und Datenschutz

Unternehmen und Datenschutz

Der Digitalverband Bitkom stellte im Rahmen seiner Privacy Conference am 29. September 2020 Befragungsergebnisse vor, wonach nur jedes fünfte Unternehmen (20 Prozent) die Datenschutz-Grundverordnung vollständig umgesetzt und auch Prüfprozesse für die Weiterentwicklung etabliert hat. Mehr als ein Drittel (37 Prozent) hat die Regeln größtenteils umgesetzt, ähnlich viele (35 Prozent) teilweise. Sechs Prozent beginnen gerade erst mit der Umsetzung.

Ausgestaltung der Überbrückungshilfen

Ausgestaltung der Überbrückungshilfen

Bis zum 20. August 2020 stellten kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) 38.592 Anträge auf Corona-Überbrückungshilfen mit einem Gesamtvolumen von rund 709 Millionen Euro, davon bewilligten die Bundesländer bisher Finanzhilfen in Höhe von 248 Millionen Euro. Um das Antragsverfahren schlank zu halten und KMU vor hohen Kosten für die Antragstellung zu schützen, ist in den Vollzugshinweisen zu den Verwaltungsvereinbarungen mit den Bundesländern zur Überbrückungshilfe geregelt, dass bei Fördersummen unter 15.000 Euro der prüfende Dritte die Plausibilitätsprüfung der Antragsangaben auf offensichtliche Widersprüche oder Falschangaben beschränken kann. Insgesamt wurden mit dem zweiten Nachtragshaushalt 2020 24,6 Milliarden Euro für die Corona-Überbrückungshilfe bereitgestellt, die Schätzung über den benötigten Umfang basierte auf Angaben des Unternehmensregisters des Statistischen Bundesamtes. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/21823) auf eine Kleine Anfrage (19/21568) hervor, über die der Deutsche Bundestag am 28. September 2020 informierte. Darin führt die Bundesregierung zudem aus, dass in den zwischen Bund und Ländern abgeschlossenen Verwaltungsvereinbarungen über die Soforthilfen des Bundes für die Gewährung von Überbrückungshilfen als Billigkeitsleistungen für Corona-Soforthilfen die Länder bis zum 31. März 2021 einen Schlussbericht über die Durchführung des Programms an den Bund zuleiten sollen.

Schwieriger Erholungskurs

Schwieriger Erholungskurs

Zu dieser Einschätzung kommt das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) in einer weiteren Mitteilung vom Ende vergangener Woche. Für das Jahr 2020 wird ein Schrumpfen des Bruttoinlandsprodukts von 5,2 Prozent erwartet. In 2021 könnte die Wirtschaftsleistung wieder um 3,2 Prozent zulegen. Die Zahl der Arbeitslosen steigt im Jahresdurchschnitt 2020 um 440.000, 2021 könnte sie wieder um 100.000 zurückgehen. Die Zahl der Erwerbstätigen wird 2020 um rund 400.000 sinken und 2021 um rund 130.000 auf dann 45 Millionen steigen. Im Zusammenspiel aus demografischer Entwicklung, Erwerbsbeteiligung und Migration könnte das Erwerbspersonenpotenzial 2020 um 100.000 Personen auf 47,53 Millionen schrumpfen. Für 2021 prognostiziert das IAB einen weiteren Rückgang um etwa 50.000 Arbeitskräfte.

Bundeshaushalt 2021 und Finanzplan bis 2024

Bundeshaushalt 2021 und Finanzplan bis 2024

Der Bundeshaushalt wird im kommenden Jahr und in den Jahren bis 2024 durch die massiven Auswirkungen der Corona-Pandemie bestimmt. Der Bundeshaushalt 2021 hat ein Gesamtvolumen von 413,4 Milliarden Euro – knapp 19 Prozent weniger als in diesem Jahr und dennoch mehr als 43 Milliarden Euro mehr als ursprünglich veranschlagt. Die Bundesregierung schreibt das Konjunktur- und Zukunftspaket fort und investiert in großem Umfang. Das geht aus dem Entwurf zum Bundeshaushalt 2021 und zum Finanzplan bis 2024 hervor, den das Bundeskabinett am 23. September 2020 beschloss. Die Bundesregierung setzt den Corona-Folgen nach eigenen Angaben eine breite Investitionsinitiative entgegen. Mit 55 Milliarden Euro in 2021 und jährlich rund 48 Milliarden Euro bis 2024 überschreiten die Investitionsausgaben das Vorkrisenniveau deutlich. Gleichzeitig sollen die Sozialversicherungsbeiträge stabil bleiben, obwohl die Sozialausgaben im Verlauf der Pandemie stark angestiegen sind.

Datenschutzübersicht

Diese Website verwendet Cookies, damit wir Ihnen die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in Ihrem Browser gespeichert und führen Funktionen, wie das Erkennen von Ihnen bei der Rückkehr zu unserer Website aus und helfen unserem Team zu verstehen, welche Bereiche der Website für Sie am interessantesten und nützlichsten sind.