Laut einer gemeinsamen Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi), der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) führte die Bundes-regierung am 6. April 2020 umfassende KfW-Kredite für den Mittelstand ein. Unter der Bedingung, dass ein mittelständisches Unternehmen 2019 oder im Durchschnitt der letzten drei Jahre einen Gewinn erzielte, kann ein „Sofortkredit“ mit den nachfolgenden Richtwerten bewilligt werden: Das mittelständische Unternehmen soll mehr als zehn Beschäftigte haben und mindestens seit dem 1. Januar 2019 am Markt aktiv gewesen sein. Das Kreditvolumen pro Unternehmen beläuft sich auf bis zu drei Monatsumsätze des Jahres 2019, maximal 800.000 Euro für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl über 50 Mitarbeitern, maximal 500.000 Euro für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl von bis zu 50 Mitarbeitern. Das Unternehmen darf zum 31. Dezember 2019 nicht in Schwierigkeiten gewesen sein. Der Zinssatz des Sofortkredits misst drei Prozent mit einer Laufzeit von zehn Jahren. Zudem erhält die Hausbank eine Haftungsfreistellung in Höhe von 100 Prozent durch die KfW, abgesichert durch eine Garantie des Bundes. Die Kreditbewilligung erfolgt ohne weitere Kreditrisikoprüfung durch die Bank oder die KfW. Das KfW-Schnellkreditprogramm bedarf vor seinem Start noch der Einwilligung der Europäischen Kommission. Der BFB setzt sich hier für ein ergänzendes Angebot der Bürgschaftsbanken für Betriebe mit weniger als zehn Mitarbeitern ein, das derzeit BMWi und BMF zur Prüfung vorliegt.