Dies antwortete die Bundesregierung (20/2735) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion (20/2428). In der Antwort heißt es: „Die Bundesregierung hält das Kammerwesen sowie das System der funktionalen Selbstverwaltung für zeitgemäß und sachgerecht.“ Überdies sieht die Bundesregierung für eine Änderung des geltenden Rechts keine Veranlassung. Das antwortende Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz stellt fest: „Das Kammersystem dient legitimen öffentlichen Aufgaben.“ Weiter heißt es: „Die funktionale Selbstverwaltung der Kammern mit gesetzlicher Pflichtmitgliedschaft hat sich in Deutschland in langer Tradition bewährt. Der Gesetzgeber hat die Industrie- und Handelskammern, die Handwerkskammern sowie die Kammern der Freien Berufe als Körperschaften des öffentlichen Rechts mit einer Vielzahl hoheitlicher Aufgaben betraut. Dazu gehören u. a. die Berufsaufsicht, die Durchführung von Berufsexamen, Fortbildungsmaßnahmen, Sach- und Fachkundeprüfungen. (…) Die Schaffung staatsunmittelbarer Strukturen und Einrichtungen – z. B. neuer Berufsaufsichtsbehörden – anstelle des Kammersystems würden nach Einschätzung der Bundesregierung zudem höhere Kosten für die Betroffenen nach sich ziehen.“