Corona – Informationen für Steuerberater und ihre Mandanten
Bitte entnehmen Sie die Informationen für Steuerberater und Mandanten aus diesem Schreiben.
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In Deutschland nahmen die Arbeitskosten je geleisteter Arbeitsstunde 2019 im Vergleich zum
Vorjahr um drei Prozent zu. Wie das Statistische Bundesamt am 10. März 2020 weiter mitteilte,
erhöhten sich die Kosten für Bruttoverdienste dabei um 2,9 Prozent, die Lohnnebenkosten um
3,2 Prozent.
Im Schuljahr 2019/2020 werden in Deutschland rund 10,9 Millionen Schüler an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen sowie an Schulen des Gesundheitswesens unterrichtet. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) am 12. März 2020 weiter mitteilte, sind das 0,3 Prozent weniger als im Schuljahr 2018/2019. Dabei sank die Zahl der Schülerinnen (5,2 Millionen) um 0,2 Prozent und die Zahl der Schüler (5,7 Millionen) um 0,4 Prozent. Damit verläuft der Rückgang parallel zur demografischen Entwicklung. So lag die Zahl der Personen in der relevanten Altersgruppe von fünf bis unter 20 Jahren zum Jahresende 2018 ebenfalls um 0,3 Prozent niedriger als im Vorjahr. Während die Schülerzahl an allgemeinbildenden Schulen mit 8,3 Millionen nahezu konstant blieb (minus 0,1 Prozent) ging die Schülerzahl an beruflichen Schulen mit 2,4 Millionen um 1,3 Prozent zurück. Die Schülerzahl an Schulen des Gesundheitswesens stieg dagegen um 4,3 Prozent auf 163.700. Von den rund 10,9 Millionen Schülern sind 1,3 Millionen Ausländer, 3,5 Prozent mehr als vorher. Damit haben 11,8 Prozent aller Schüler einen ausländischen Pass.
2018 lag die Beschäftigungsquote von Frauen zwischen 20 und 64 Jahren in der Europäischen Union (EU) bei 67 Prozent. Das ist ein Prozentpunkt mehr als im Vorjahr und fünf Prozentpunkte höher als 2008. Die Beschäftigungsquote für Frauen lag um zwölf Prozentpunkte unter der entsprechenden Quote für gleich-altrige Männer. Das teilte das statistische Amt der EU Ende vergangener Woche mit. Die höchste Quote hat Schweden mit 80 Prozent, gefolgt von Litauen mit 77 Prozent und Deutschland mit 76 Prozent. Griechenland hat mit 49 Prozent die niedrigste Quote, davor liegen Italien mit 53 Prozent und Kroatien mit 60 Prozent. In allen Mitgliedstaaten war die Beschäftigungsquote von Männern höher als die von Frauen. Dennoch hat sich dieses geschlechtsspezifische Beschäftigungsgefälle von 15 Prozentpunkten in 2008 auf zwölf Prozentpunkte für 2018 verringert.
Aus aktuellem Anlass haben wir für Sie Informationen im Zusammenhang mit dem Coronavirus zusammengestellt.
Gesundheits- und Arbeitsschutz
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) informiert unter https://www.infektionsschutz.de/coronavirus-sars-cov-2.html allgemein über den neuartigen Coronavirus SARS CoV 2. Hier finden Sie Antworten zu häufig gestellten Fragen sowie Hygienetipps.
Informationsseiten für Unternehmer
Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) hat aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus in Deutschland eine Hotline eingerichtet, sofern Sie die relevanten Informationen nicht auf der Internetseite https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Wirtschaft/altmaier-zu-coronavirus-stehen-im-engen-kontakt-mit-der-wirtschaft.html finden.
Infotelefon des Bundesgesundheitsministeriums zum Coronavirus (Quarantänemaßnahmen, Umgang mit Verdachtsfällen, etc.):
Telefon: 030 346465100
Montag – Donnerstag
8:00 bis 18:00 Uhr
Freitag
8:00 bis 12:00 Uhr
Hotline für allgemeine wirtschaftsbezogene Fragen zum Coronavirus:
Telefon: 030 18615 1515
Montag – Freitag
9:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Zum Verfahren bei Verdienstausfällen bei angeordneter Quarantäne informiert das
Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie unter
https://soziales.niedersachsen.de/startseite/service_kontakt/pressestelle/aktuelles/aktuellehinweise-
zum-thema-corona-virus-06-03-2020-185863.html
Es gilt Folgendes:
Um eine weitere Ausbreitung des auch in Niedersachsen festgestellten Coronavirus zu verhindern, können die für den Betriebssitz des Arbeitgebers bzw. für den Wohnort bei Selbständigen zuständigen Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte Personen vorsorglich unter Quarantäne
(Absonderung) stellen.
Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen bzw. deren Arbeitgeber/innen sowie Selbstständige können
dadurch einen Verdienstausfall erleiden. In Niedersachsen entschädigt dann auch der zuständige Landkreis bzw. die kreisfreie Stadt auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes.
Wichtig: Die Quarantäne muss durch die zuständige Behörde angeordnet worden sein. Kein Anspruch
besteht bei Arbeitsunfähigkeit, Urlaub und vorübergehender Verhinderung nach § 616 BGB.
– Für Arbeitgeber/innen und Arbeitnehmer/-innen gilt:
Für unter Quarantäne gestellte Arbeitnehmer/innen muss der Arbeitgeber/innen im Regelfall im
Rahmen der Entgeltfortzahlung für maximal sechs Wochen in Vorleistung gehen. Die ausgezahlten Beträge werden den Arbeitgeber/innen auf Antrag von der für die Anordnung der Quarantäne zuständigen Behörde ersetzt (und diesen dann vom Landesamt erstattet). Ab der siebten Woche wird die Entschädigung direkt an die Betroffenen gezahlt. Die Entschädigung entspricht der Höhe des gesetzlichen Krankengeldes.
– Für Selbstständige gilt:
Sie stellen den Antrag direkt beim zuständigen Landkreis oder der kreisfreien Stadt (Gesundheitsamt,
Ordnungsamt).
Anträge auf Entschädigung müssen schriftlich innerhalb von drei Monaten nach Ende der Quarantäne bei der vorstehend genannten zuständigen Behörden gestellt werden. Anfragen können Betroffene an das zuständige Gesundheitsamt richten.
Weitere Informationen erhalten Sie u.a. auf:
https://www.nlga.niedersachsen.de/startseite/infektionsschutz/krankheitserreger_krankheiten/n
euartiges_coronavirus_2019_ncov/informationen-zum-neuartigen-coronavirus-erkrankungcovid-
19-erreger-sars-cov-2-184709.html
Veranstaltungen
Die Region Hannover erlässt gemäß § 28 Abs. 1 S. 2 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG), § 3 Abs. 3
NKomVG iVm § 2 Abs. 1 Nr. 2, § 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 NGöGD folgende Allgemeinverfügung:
Es ist untersagt, im gesamten Gebiet der Region Hannover öffentliche oder private Großveranstaltungen
in geschlossenen Räumen mit einer Teilnehmerzahl von mehr als 1.000 Personen durchzuführen.
Die Anordnung ist zunächst bis zum 22.03.2020 befristet.
Veranstaltungen der Steuerberaterkammer Niedersachsen fallen aufgrund der niedrigeren Teilnehmerzahlen nicht unter die Allgemeinverfügung. Einzelverfügungen bestehen derzeit nicht, so dass zum jetzigen Zeitpunkt die geplanten Veranstaltungen stattfinden. Wir werden im Einzelfall entscheiden und bekanntgeben, ob eine Veranstaltung zum geplanten
Zeitpunkt stattfinden kann.
59 Prozent aller deutschen Unternehmen mit einer ortsfesten Breitbandverbindung und mindestens zehn Beschäftigten verfügten 2019 über einen schnellen Internetanschluss. Darunter wird ein fester Breitbandanschluss mit einer vertraglich vereinbarten Datenübertragungsrate von mindestens 30 Megabit pro Sekunde (Mbit/s) verstanden. Wie das Statistische Bundesamt am 5. März 2020 weiter mitteilte, ist der Anteil der Unternehmen mit schnellem Internet in Deutschland gegenüber 2018 um acht Prozentpunkte gestiegen. Im europäischen Durchschnitt erhöhte sich der Anteil mit sechs Prozentpunkten etwas schwächer
als in Deutschland und lag 2019 bei 54 Prozent. Deutschland liegt damit wie in den Vorjahren im europäischen Mittelfeld. Die Spitzenplätze in der Europäischen Union belegten 2019 Dänemark mit 87 Prozent, Schweden mit 82 Prozent und die Niederlande mit 75 Prozent. Am wenigsten verbreitet war schnelles Internet bei Unternehmen in Frankreich mit 33 Prozent sowie Kroatien und Italien mit jeweils 41 Prozent.