Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand verbessert

Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand verbessert

Am 20. Januar 2020 veröffentlichte das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) die neue Richtlinie für das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM). Ziel des Programms ist es, innovative junge und kleine Unternehmen zu fördern und den Wissenstransfer zu intensivieren. Dafür stellt das BMWi allein 2020 555 Millionen Euro zur Verfügung. Das ZIM ist mit jährlich über 3.000 neuen Technologieentwicklungs-Projekten das größte Programm der Bundesregierung zur Förderung des innovativen Mittelstands. Das neue ZIM ersetzt die bisherige Förderrichtlinie, die am 31. Dezember 2019 ausgelaufen ist. Auch die ZIMProjektträgerschaft wird neu ausgeschrieben. Dies wird voraussichtlich noch im ersten Quartal 2020 abgeschlossen und erlaubt dann eine Antragstellung unter den aktualisierten ZIM-Förderbedingungen.

Dr. Robert Habeck betont beim BFB-Neujahrsempfang: „Regeln fundamental für freiheitliche Gesellschaft“

Dr. Robert Habeck betont beim BFB-Neujahrsempfang: „Regeln fundamental für freiheitliche Gesellschaft“

„Freie Berufe gibt es, weil es Regeln für die Freien Berufe gibt.“ Dieses Prinzip formulierte der Festredner des Abends, Dr. Robert Habeck, Bundesvorsitzender von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, in seiner Keynote „Freiheit und Verantwortung“ beim BFB-Neujahrsempfang vor rund 260 geladenen Gästen am 14. Januar 2020 in Berlin. Und weitete es: „Unsere freie Gesellschaft gibt es, weil es Regeln gibt.“ Dies veranschaulichte er mit eingängigen Beispielen: „Schach ohne Regeln wäre nicht das Spiel der Könige“. Auch Shakespeares Sonette oder Mozarts Kompositionen seien durch Regeln strukturiert. Doch in dieser wertvollen Leihgabe für die Argumentation pro Regulierung erschöpfte sich seine Rede nicht. Er schrieb allen, wenngleich sehr vielfältigen Freien Berufen die Fähigkeit zu, den Menschen in den Mittelpunkt zu stellen. Auch hob er die besondere Rolle der Freien Berufe unter dem Aspekt der Daseinsvorsorge gerade in ländlichen Regionen hervor. Überdies skizzierte er mit der Digitalisierung, der Globalisierung, der Kapitalisierung und dem Klimawandel vier große Herausforderungen. Veränderungen, die exponentiell verliefen und nicht linear. Hier müsse auch die Politik umdenken und mit neuen Antworten die wertegehaltene Gesellschaft schützen sowie Vertrauen zurückgewinnen. Letztlich gehe es darum, „die Regeln neu zu justieren, um unsere Freiheit zu verteidigen“.

Mit dem Gemeinwohlbezug stellte BFB-Präsident Prof. Dr. Wolfgang Ewer ein nächstes freiberufliches Charakteristikum an den Beginn seiner Rede. „Mehr denn je sind wir Freien Berufe der Kitt unserer Gesellschaft, gerade wenn es um große gemeinsame Aufgaben geht.“ Überdies verortete er die Freien Berufe als Säule der Daseinsvorsorge: „Wir sind tief in die Gesellschaft verwobene Local Player und Nahversorger erster Güte: Auf 1.000 Einwohner kommen 17,3 selbstständige Freiberufler. Zum Vergleich: Beim Handwerk, mit dem wir freundschaftlich verbunden sind und bei dem die Regulierung – Stichwort Meisterbrief – ebenfalls einen besonderen Stellenwert hat, liegt der Wert bei 12,1. Diese Freiberufler-Dichte rückt uns vor allem bei der strukturpolitischen Herausforderung der Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse ins Zentrum.“ Die flächendeckende Präsenz der Freien Berufe stellt er der fortschreitenden Kommerzialisierung gegenüber. „Für Ketten und Konzerne ist die entlegene Provinz in der Regel ein ‚point of no interest‘ und mithin ein ‚point of no invest‘.“

BGH zu Bewertungsportal

BGH zu Bewertungsportal

Auch wenn eine in Sternen angegebene Gesamtbewertung für ein Unternehmen nicht alle abgegebenen Kundenurteile berücksichtigt, darf diese auf dem Internetbewertungsportal angezeigt werden. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am 14. Januar 2020 und gab im Streit zwischen einer Fitnesstudio-Betreiberin und dem Onlineportal Yelp letzterem Recht. Das Bewertungsportal verwendet zur Generierung der Gesamtbewertung einen Algorithmus, der nur solche Kundenbewertungen miteinfließen lässt, die für authentisch gehalten werden. Nach Ansicht des BGH werden dadurch keine unwahren Tatsachen behauptet oder verbreitet, die einen Anspruch aus Kreditgefährdung (§ 824 Abs. 1 BGB) oder wegen Eingriffs in das Unternehmerpersönlichkeitsrecht und das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb der Fitnessstudiobetreiberin (§ 823 Abs. 1 BGB) begründen würden, so die Pressemitteilung des Gerichts vom 14. Januar 2020. Die Einstufung von Bewertungen in „empfohlen“ und „nicht empfohlen“ ist durch die Berufs- und Meinungsfreiheit geschützt. Der VI. Zivilsenat hob ein anderslautendes Urteil des Oberlandesgerichts München auf.

EuGH: Schlussanträge des Generalanwalts zur Vorratsdatenspeicherung

EuGH: Schlussanträge des Generalanwalts zur Vorratsdatenspeicherung

In seinen Schlussanträgen zu Vorlageverfahren aus Frankreich, Großbritannien und Belgien (C-623/17, C-511/18, C-512/18 und C-520/18) erklärte Manuel Campos Sánchez-Bordona,
Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof (EuGH), am 15. Januar 2020, dass eine anlasslose Speicherung von Verbindungsdaten nicht mit EU-Recht vereinbar sei. Nach seiner Ansicht verstoßen somit die aktuellen Regelungen in Frankreich, Großbritannien und Belgien gegen europäisches Recht. Gegenstand der Vorlagefragen war, inwieweit die fraglichen EU-Regeln auch im Zusammenhang mit der nationalen Sicherheit und im Kampf gegen Terror Anwendung fänden. Eine weitgehende und allgemeine Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung kann aus Sicht des Generalanwalts in Ausnahmesituationen, welche eine offizielle Erklärung des Notstands in einem Land rechtfertigen, möglich sein. Für die vorgelegte Fragestellung schlägt er eine begrenzte und differenzierte Speicherung der Daten vor, welche in jedem Fall hinsichtlich des Zugangs durch weitere und insbesondere den Missbrauch verhindernde Maßnahmen begleitet werden muss.

Jeder zweite Freiberufler hat Schwierigkeiten bei der Stellenbesetzung

Jeder zweite Freiberufler hat Schwierigkeiten bei der Stellenbesetzung

Laut einer aktuellen Umfrage des Instituts für Freie Berufe hat jeder fünfte Freiberufler offene Stellen. In Summe sind knapp 300.000 Stellen unbesetzt. Fort‐ und Weiterbildung ist die wichtigste Maßnahme gegen Fachkräftemangel. Das sind Ergebnisse einer Befragung zur Fachkräftesicherung und Nachwuchsgewinnung, die der BFB am 13. Januar 2020 veröffentlichte und über welche die FAZ in ihrer Ausgabe vom selben Tag vorab exklusiv berichtete.

Umfrage zu Fachkräftesicherung und Nachwuchsgewinnung

Umfrage zu Fachkräftesicherung und Nachwuchsgewinnung

  • Jeder fünfte Freiberufler hat offene Stellen.
  • Fort‐ und Weiterbildung ist wichtigste Maßnahme gegen Fachkräftemangel.

Prof. Dr. Ewer: „Knapp 300.000 Stellen sind bei den Freien Berufen unbesetzt.“
„Knapp 300.000 Stellen sind bei den Freien Berufen unbesetzt. Der Wettbewerb um kluge Köpfe
verschärft sich im Zuge des demografischen Wandels. Bei den Freiberuflern wirkt sich dieses
Phänomen noch intensiver aus. Denn die Freien Berufe sind ein Wachstumssektor, das belegen
durchgängig steigende Zahlen der selbstständigen Freiberufler, ihrer sozialversicherungspflichtig
Beschäftigten und ihres Anteils am Bruttoinlandsprodukt. Allein dadurch nimmt der Personalbedarf
naturgemäß zu“, so BFB‐Präsident Prof. Dr. Wolfgang Ewer zu den Ergebnissen einer Umfrage zu
Fachkräftesicherung und Nachwuchsgewinnung.

Lesen Sie hier die Pressemitteilung des BFB vom 13.01.2020.

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