Unternehmensgründungen im weltweiten Vergleich – Länderbericht Deutschland 2018/19

Unternehmensgründungen im weltweiten Vergleich – Länderbericht Deutschland 2018/19

Der neue Global Entrepreneurship Monitor (GEM)-Länderbericht 2018/2019 wurde Ende vergangener Woche veröffentlicht. Er analysiert im internationalen Vergleich sowohl
Gründungsaktivitäten und -einstellungen als auch gründungsbezogene Rahmenbedingungen in Deutschland. Auch das Gründungsverhalten von Menschen mit Migrationshintergrund steht
dabei im Fokus. Die Daten des GEM zeigen, dass Gründungen durch Migranten einen wichtigen Beitrag zum Gründungsgeschehen in Deutschland leisten. 2018 lag die Gründungsquote von Migranten (4,4 Prozent der 18- bis 64-jährigen Migranten) erstmals seit 2010 unter dem Referenzwert der Nicht-Migranten in Deutschland (4,8 Prozent). Zudem zeigen die aktuellen Daten des GEM, dass in den USA die Gründungsquote (Anteil der Gründer an allen 18- bis 64-Jährigen) insgesamt in den letzten Jahren zwischen zehn und 15 Prozent lag, in Kanada erreichte der Wert zuletzt fast 20 Prozent, in Chile sogar 25 Prozent. Zum Vergleich: Die Gründungsquote in Deutschland betrug 2018 knapp fünf Prozent. Der Rückgang der Gründungsquote von Migranten in Deutschland ist einerseits vorsichtig zu interpretieren, da dieser mit der günstigen Konjunktur zusammenhängen kann, andererseits aber kann dies auch ein Warnsignal sein. Die Autoren empfehlen abzuwarten, ob es sich um einen Trend oder um eine zufällige Schwankung handelt. Migranten aus Polen und der Türkei stellen den größten Anteil an Gründern, die übrigen Gründungen verteilen sich auf Migranten aus vielen verschiedenen Ländern. Weniger als die Hälfte der gründenden Migranten stammen aus dem EU-Ausland. Das Geschlechterverhältnis ist dabei fast ausgeglichen, wobei Frauen mit 55 Prozent etwas häufiger gründen als Männer, anders als bei Nicht-Migranten, bei denen Männer überwiegen.

Zahl der offenen Stellen für IT-Fachkräfte erreicht neue Rekordmarke

Zahl der offenen Stellen für IT-Fachkräfte erreicht neue Rekordmarke

In Deutschland gibt es aktuell 124.000 offene Stellen für Fachkräfte der Informationstechnik (IT). Das entspricht einem Anstieg um 51 Prozent verglichen mit dem Vorjahr. Innerhalb von zwei Jahren hat sich damit die Zahl der unbesetzten IT-Stellen mehr als verdoppelt. Das ist das Ergebnis einer Studie, die der Digitalverband Bitkom Ende vergangener Woche vorstellte. Weitere Ergebnisse: IT-Jobs bleiben im Schnitt sechs Monate vakant und Software-Entwickler werden besonders stark gesucht.

Neue Innovations-Plattform vernetzt Mittelstand und Forschung

Neue Innovations-Plattform vernetzt Mittelstand und Forschung

Mit der neuen interaktiven Innovations-Plattform im Förderprogramm Innovationskompetenz (INNO-KOM) führt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) laut einer Mitteilung vom 2. Dezember 2019 ab sofort Mittelständler und Industrieforschungseinrichtungen zusammen: Der Mittelständler findet laut BMWi online die Forschungseinrichtung, die eine passende wissenschaftliche Lösung für seine Forschungsfrage hat. Umgekehrt findet die Forschungseinrichtung das Unternehmen, das seine Forschungsergebnisse in den Markt bringt. Zu ihrem jeweiligen Partner können beide über die Plattform direkt Kontakt aufnehmen.

BMJV-Studie zum Datenschutz bei Onlinediensten

BMJV-Studie zum Datenschutz bei Onlinediensten

Wissenschaftler der Universität Göttingen untersuchten für das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV), wie 35 große Onlinedienste die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) umsetzen. Zu den untersuchten Portalen zählen etwa Amazon, Google, WhatsApp, Zalando und Otto. Ein Schwerpunkt liegt auf den Verbraucherrechten der DSGVO, insbesondere der Einwilligung der Nutzer, Transparenz und Information. Im Kern kommen die Autoren zu dem Ergebnis, dass keiner der 35 die geltenden Vorschriften der DSGVO vollständig einhält. Das BMJV sagt dazu: „Nachlässig ist oft der Umgang mit den Daten, die eigentlich besonders zu schützen sind: sensible Informationen zur Herkunft, zur Gesundheit oder zu politischen Ansichten. Hier muss dringend nachgearbeitet werden.“

Berufsanerkennungsrichtlinie: Ausweitung Vertragsverletzungsverfahren

Berufsanerkennungsrichtlinie: Ausweitung Vertragsverletzungsverfahren

Am 27. November 2019 entschied die Europäische Kommission, einem seit dem 19. Juli 2018 laufenden Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen nicht-ordnungsgemäßer Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie (Richtlinie 2005/36/EG, geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) einen weiteren Aspekt hinzuzufügen. Wie in der Zwischenzeit informell zu erfahren war, erachtet die EU-Kommission bestimmte Regelungen der Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen als unvereinbar mit den Prinzipien der Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit. Konkret geht es um die zu erfüllenden Anforderungen zur Bauvorlagenberechtigung. Die EU-Kommission sieht hier eine unzulässige Bevorzugung von inländischen Architekten und Bauingenieuren. Deutschland hat nun zwei Monate Zeit, hierauf zu reagieren.

Vorsorgevollmacht schafft Sicherheit für Patienten und Vertrauenspersonen

Vorsorgevollmacht schafft Sicherheit für Patienten und Vertrauenspersonen

ÄKN-Präsidentin Dr. med. Martina Wenker: „Es ist wichtig, auch mit Angehörigen und anderen Vertrauten über die eigenen Wünsche zu sprechen.“ / Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht der Ärztekammer Niedersachsen bieten Hilfestellung im Ernstfall.

Viele Menschen sind sich nicht darüber im Klaren, dass Ehe- oder Lebenspartner oder Eltern eines volljährigen Kindes im Falle einer Erkrankung oder Behinderung ohne zuvor erteilte Vollmacht nicht ohne weiteres die Betreuung des Erkrankten übernehmen können. „Die Ärztekammer Niedersachsen begrüßt ausdrücklich die Initiative des Niedersächsischen Justizministeriums, auf diesen wichtigen Sachverhalt aufmerksam zu machen“, erklärt die Präsidentin der Ärztekammer Niedersachsen (ÄKN) anlässlich des ersten Tags des Betreuungsrechts, der am 23. September stattfindet.

Die ÄKN bietet als Unterstützung eine Patientenverfügung und eine Vorsorgevollmacht an, die auf dem aktuellsten Stand der Rechtsprechung sind. „Wir empfehlen, über die eigenen Wünsche und Einstellungen zu medizinischen Maßnahmen sowohl mit dem Arzt oder der Ärztin des Vertrauens als auch mit Angehörigen und anderen Vertrauten zu sprechen“, betont ÄKN-Präsidentin Wenker. Neben dem Abfassen einer Patientenverfügung sollte mithilfe der sogenannten Vorsorgevollmacht auch gleich eine Vertrauensperson festgelegt werden. Diese Person kann dann im Fall der Fälle unmittelbar die Vertretung des Erkrankten übernehmen und dem in der Patientenverfügung festgelegten Willen Geltung verschaffen.
Hier geht es zur Pressinformation der ÄKN.

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