Regierung erarbeitet Mobilfunkstrategie

Regierung erarbeitet Mobilfunkstrategie

Mit den vier in Deutschland tätigen öffentlichen Mobilfunknetzbetreibern wurden laut Bundesregierung Verträge geschlossen, „die eine Versorgung von 99 Prozent der Haushalte bundesweit bis Ende 2020 und 99 Prozent der Haushalte in jedem Land bis 2021 vorsehen“. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/14911) auf eine Kleine Anfrage hervor, über die der Deutsche Bundestag am 27. November 2019 berichtete. Insgesamt sollen durch diese Verträge mindestens 1.400 zusätzliche Mobilfunkmasten errichtet werden, die für eine Nutzung durch jeden Betreiber offen stünden, heißt es in der Antwort weiter. Darin verweist die Bundesregierung auch auf die von ihr am 30. Oktober 2019 beschlossenen Eckpunkte zu ihrer
Mobilfunkstrategie. „Darin sollen Maßnahmen zum Schließen unversorgter weißer Flecken und zur Unterstützung des 5G-Netzausbaus festgelegt werden“, teilte die Bundesregierung mit. Ein konkreter Zeitplan werde Gegenstand der Mobilfunkstrategie sein.

BGH zu Legal Tech

BGH zu Legal Tech

Das Geschäftsmodell des Betreibers einer Plattform, die einen algorithmengesteuerten Direktvergleich von Mieten mit dem jeweiligen Mietspiegel ermöglicht, verstößt nicht gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz. Dieses Modell darf auf Inkassobasis betrieben werden, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) laut seiner Pressemitteilung vom 27. November 2019 in seiner – noch unveröffentlichten – Entscheidung vom selben Tag (Aktenzeichen VIII ZR 285/18). Die Abtretung von Ansprüchen aus einem Mietverhältnis an einen Inkassodienstleister ist wirksam. Das Geschäftsmodell bewegt sich im Rahmen der erlaubten Inkassotätigkeit und stellt keinen Verstoß gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz dar, welcher die Abtretung unwirksam machen würde, befanden die Karlsruher Richter. Dies ist das erste Urteil in Sachen Legal Tech in
Deutschland. Für den außergerichtlichen Forderungseinzug öffnet der BGH faktisch damit den Markt für Legal-Tech-Anbieter in Form des Inkassodienstleisters. Mit der Einziehung der Forderung dürfen diese auch Rechtsberatung erbringen.

OECD zur Alterssicherung Selbstständiger

OECD zur Alterssicherung Selbstständiger

Nach der am 27. November 2019 veröffentlichten Studie der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) Renten auf einen Blick ist die Alterssicherung für Selbstständige in Deutschland lückenhaft. Die Studie vergleicht auf Basis standardisierter Indikatoren die Rentensysteme der OECD-Länder und untersucht, wie Regierungen eine adäquate Absicherung aller Bevölkerungsteile erzielen können. Deutschland ist laut OECD eines der wenigen OECD-Länder, das keine obligatorische Rentenversicherung für alle Selbstständigen hat. Die schnelle Bevölkerungsalterung könnte die finanzielle Tragfähigkeit des öffentlichen Rentensystems gefährden, so die Studie. Nach derzeitiger Gesetzeslage würden die öffentlichen Rentenausgaben gemäß Prognosen der Europäischen Union von heute etwa zehn Prozent des Bruttoinlandsprodukts auf 12,5 Prozent 2060 steigen, obwohl das Rentenniveau aufgrund des
Nachhaltigkeitsfaktors um zehn Prozent sinkt. Eine weitgehend einheitliche Rentenabsicherung für Arbeitnehmer, Beamte und Selbstständige würde dazu beitragen, die Rentenabsicherung für gefährdete Gruppen zu erhöhen und Ungleichheiten in der sozialen Sicherung zu beseitigen, prognostiziert die OECD.

Forderungen des Mittelstands zur zweiten Halbzeit

Forderungen des Mittelstands zur zweiten Halbzeit

Als insgesamt verbesserungswürdig und ausbaufähig bezeichnet die Arbeitsgemeinschaft Mittelstand, in der der BFB mit neun weiteren Verbänden zusammenarbeitet, die Arbeit der Bundesregierung in der ersten Halbzeit der Großen Koalition. Die Bundesregierung hat ihrer Einschätzung nach für den deutschen Mittelstand zwar einige Vorhaben auf den Weg gebracht, aber es bleiben noch entscheidende Weichen in der zweiten Halbzeit zu stellen. Eine mittelstandsfreundliche Politik muss daher in der zweiten Hälfte der Legislaturperiode absolute Priorität haben. Kleine und mittlere Betriebe und Unternehmen müssen bei Steuern, Sozialabgaben oder Bürokratie entlastet werden. Zudem sind weitere staatliche Investitionen in
Infrastruktur und Bildung dringend erforderlich. Schließlich gilt es, die Sozialversicherungssysteme strukturell zukunftsfest zu machen. Über die am 25. November 2019 veröffentlichte Pressemitteilung berichtete die BILD am SONNTAG vorab.

Neue EU-Kommission bestätigt

Neue EU-Kommission bestätigt

Das Europäische Parlament bestätigte am 27. November 2019 die neue Besetzung der Europäischen Kommission. Damit können EU-Kommissionspräsidentin Dr. Ursula von der Leyen und die neue Kommission nun mit einem Monat Verspätung ihre Arbeit aufnehmen. Das EUParlament bestätigte das neue Team mit breiter Mehrheit. 461 der Abgeordneten des EUParlaments stimmten für die neue Besetzung von insgesamt 26 Kommissaren. 157 Parlamentarier votierten dagegen, 89 enthielten sich. Das für die Freien Berufe wichtige Ressort Binnenmarkt wird künftig von Thierry Breton, Geschäftsmann und ehemaliger Finanzminister Frankreichs, als neuer Kommissar für den europäischen Binnenmarkt geleitet.

Politischer Abend des BFB-Präsidiums in Brüssel

Politischer Abend des BFB-Präsidiums in Brüssel

Der diesjährigen Einladung für den 19. November 2019 folgten insbesondere Gäste aus dem Europäischen Parlament, unter ihnen die Vizepräsidentin Nicola Beer, Repräsentanten der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei der Europäischen Union (Ständige Vertretung) sowie der Europäischen Kommission. Nach einer Einleitung durch BFB-Präsident Prof. Dr. Wolfgang Ewer überbrachte Dr. Norbert Schultes, Leiter der Wirtschaftsabteilung bei der Ständigen Vertretung, ein Grußwort für den leider kurzfristig verhinderten deutschen Botschafter bei der Europäischen Union, Michael Clauß. Hierbei wurde deutlich, dass zentrale aktuelle Themen der Freien Berufe, wie etwa die Chancen und Herausforderungen der
Digitalisierung, auch die der Europäischen Union sind. Nicht zuletzt denen will sich Deutschland auch im Rahmen seiner Ratspräsidentschaft im zweiten Halbjahr 2020 in besonderem Maße widmen, unter anderem auch bei der gemeinsamen Veranstaltung mit dem BFB und der hessischen Landesvertretung am 27. Oktober 2020 in Brüssel.

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