Arbeitskosten in Deutschland 2022 im EU-Vergleich an siebter Stelle

Arbeitskosten in Deutschland 2022 im EU-Vergleich an siebter Stelle

Aus einer Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes vom 26. April 2023 geht hervor, dass Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber des produzierenden Gewerbes und des Dienstleistungsbereichs in Deutschland 2022 durchschnittlich 39,50 Euro für eine geleistete Arbeitsstunde bezahlten. Wie seit 2019 liegt Deutschland im Vergleich innerhalb der Europäischen Union (EU) auf dem siebten Platz. Luxemburg hatte mit 50,70 Euro die höchsten Arbeitskosten je geleisteter Stunde, Bulgarien mit 8,20 Euro die niedrigsten. Gemessen am EU-Durchschnitt von 30,50 Euro zahlten deutsche Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber des produzierenden Gewerbes und des Dienstleistungsbereichs 2022 rund 30 Prozent mehr für eine Stunde Arbeit. Der relative Abstand zum EU-Durchschnitt bleibt damit gegenüber 2021 nahezu unverändert. Der Zehnjahresvergleich zeigt, dass die Arbeitskosten im europäischen Durchschnitt um 25 Prozent gestiegen sind.

Konjunkturelle Erholung erwartet

Konjunkturelle Erholung erwartet

Am 26. April 2023 wurde die Frühjahrsprojektion der Bundesregierung vorgelegt. Demnach nimmt die Wirtschaftsleistung im laufenden Jahr um 0,4 Prozent und im nächsten Jahr wieder stärker um 1,6 Prozent zu. Aktuelle Konjunkturindikatoren wie Industrieproduktion, Auftragseingänge und Geschäftsklima deuten eine konjunkturelle Belebung im weiteren Jahresverlauf an. Überdies überschritt die Inflation ihren Höhepunkt: Nach einer Rate von 6,9 Prozent im letzten Jahr geht die Bundesregierung von 5,9 Prozent in diesem Jahr und von 2,7 Prozent im nächsten Jahr aus. Auf dem Arbeitsmarkt rechnet die Bundesregierung angesichts der nach wie vor hohen Arbeitskräftenachfrage mit einem weiteren, wenn auch etwas weniger dynamischen Beschäftigungsaufbau. Die Arbeitslosenquote soll in diesem Jahr 5,4 Prozent und im nächsten 5,2 Prozent betragen.

Statistik der Arbeitskosten in der EU veröffentlicht

Statistik der Arbeitskosten in der EU veröffentlicht

Laut einer Pressemitteilung des Statistischen Amtes der Europäischen Union vom Ende vergangener Woche wurden die durchschnittlichen Arbeitskosten pro Stunde 2022 auf 30,50 Euro in der Europäischen Union (EU) und 34,5 im Euroraum geschätzt, ein Anstieg von fünf Prozent zu 2021. Die Arbeitskosten variieren deutlich, so liegen sie in Luxemburg mit 50,70 Euro am höchsten, gefolgt von Dänemark mit 46,80 Euro und Belgien mit 43,50 Euro. Am niedrigsten waren die Arbeitskosten in Bulgarien (8,20 Euro) und Rumänien (neun Euro). Die beiden Hauptbestandteile der Arbeitskosten sind Löhne und Gehälter sowie Lohnnebenkosten (beispielsweise Sozialabgaben der Arbeitgeber). Innerhalb des Euroraums stiegen die Arbeitskosten pro Stunde in allen Mitgliedstaaten. Die größten Zuwächse wurden in Litauen (plus 13,3 Prozent), Irland (plus 9,3 Prozent) und Estland (plus 9,1 Prozent) verzeichnet. In den EU-Mitgliedstaaten außerhalb des Euroraums stiegen die in Landeswährung ausgedrückten Arbeitskosten pro Stunde 2022 in allen Ländern, wobei es die stärksten Anstiege in Bulgarien (plus 15,3 Prozent), Ungarn (plus 13,9 Prozent), Rumänien (plus 12,2 Prozent) und Polen (plus 11,7 Prozent) gab.

Gemeinschaftsdiagnose Frühjahr 2023 veröffentlicht

Gemeinschaftsdiagnose Frühjahr 2023 veröffentlicht

Die Gemeinschaftsdiagnose Frühjahr 2023 mit dem Titel „Inflation im Kern hoch –Angebotskräfte jetzt stärken“ der führenden Wirtschaftsinstitute im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz wurde Ende vergangener Woche veröffentlicht. Demnach soll das Bruttoinlandsprodukt in diesem Jahr um 0,3 Prozent wachsen, 2024 um 1,5 Prozent. Die Arbeitslosigkeit dürfte 2023 bei 5,4 Prozent liegen, für 2024 beträgt sie 5,3 Prozent. Die Institute rechnen mit einem Anstieg der Verbraucherpreise von sechs Prozent im Durchschnitt in diesem Jahr, im kommenden Jahr um 2,4 Prozent. Sie befürworten insgesamt die Krisenmaßnahmen mit Blick auf ihre konjunkturstabilisierende Wirkung, sehen jedoch bezüglich der Herausforderungen des demografischen Wandels und der Energiewende angebotsseitigen Reformbedarf, um das Potenzialwachstum der deutschen Wirtschaft zu stärken.

Einzelberatungen des IFB für Gründende in den Freien Berufen

Einzelberatungen des IFB für Gründende in den Freien Berufen

Das Institut für Freie Berufe an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (IFB) bietet laufend Beratungen für Gründende in den Freien Berufen an. Die Einzelberatungen dauern 60 Minuten und finden in unterschiedlichen Städten in Präsenz statt. Die Einzelberatungen des IFB richten sich an alle Freiberuflerinnen und Freiberufler, die mit dem Gedanken der Selbstständigkeit spielen. Im persönlichen Einzelgespräch gehen die Expertinnen und Experten des IFB auf individuelle Fragen ein und sichten Unterlagen. Die nächsten Beratungen finden am 25. April 2023 in Villingen-Schwenningen sowie in Merkendorf (Landkreis Ansbach) statt. Eine Anmeldung ist erforderlich über den Veranstaltungskalender auf der Website des IFB unter http://ifb.uni-erlangen.de/veranstaltungen/.

Fachkräfteeinwanderungsgesetz beschlossen

Fachkräfteeinwanderungsgesetz beschlossen

Das Bundeskabinett beschloss in seiner Sitzung vom 29. März 2023 den Regierungsentwurf zur Reform des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes, der von den Bundesministerien des Innern und für Heimat sowie für Arbeit und Soziales vorgelegt worden war. Durch diesen Regierungsentwurf wird das Einwanderungsrecht modernisiert, um die Gewinnung von Fachkräften aus Drittstaaten zu erleichtern und damit dem herrschenden Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Der Entwurf setzt zum einen die Richtlinie (EU) 2021/1883 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Oktober 2021 über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zur Ausübung einer hoch qualifizierten Beschäftigung und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/50/EG des Rates (Blauen Karte EU) um. Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf Erleichterungen in der Bildungsmigration sowie die Möglichkeit des Aufenthalts vor, um das Anerkennungsverfahren in Deutschland durchführen zu können. Zudem wird ein transparentes und unbürokratisches Punktesystem zur Arbeitsplatzsuche geschaffen (Chancenkarte). Das Entfallen von Zweckwechselverboten macht Aufenthalte zu Bildungs- und Erwerbszwecken durchlässiger. Die Regelungen werden durch Änderungen im Entwurf einer Verordnung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung, die insbesondere auf die Gewinnung von berufserfahrenen Fachkräften und von Arbeitskräften sowie die Beschleunigungen von Visaverfahren abzielt, flankiert. In einem nächsten Schritt wird der Regierungsentwurf im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren beraten.