Arbeitsmarktintegration ukrainischer Geflüchteter

Arbeitsmarktintegration ukrainischer Geflüchteter

Ergebnisse der zweiten Welle der IAB-BiB/FReDA-BAMF-SOEP-Befragung, veröffentlicht am 3. August 2023 vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), zeigen, dass durchschnittlich 18 Prozent aller erwerbsfähigen ukrainischen Geflüchteten im Frühjahr 2023 erwerbstätig waren. Dies bedeutet einen leichten Anstieg von einem Prozentpunkt im Vergleich zur ersten Befragungswelle im Herbst 2022. Ab einer Aufenthaltsdauer von zwölf Monaten steigt die Erwerbsquote deutlich – auf 28 Prozent. Fast 50 Prozent der erwerbstätigen ukrainischen Geflüchteten sind in Berufen tätig, für die sie formal überqualifiziert sind. Die durchschnittlichen Bruttomonatsverdienste der vollzeitbeschäftigten ukrainischen Geflüchteten liegen mit 2.550 Euro wesentlich unter dem Durchschnittsverdienst aller Vollzeitbeschäftigten in Deutschland (3.516 Euro). Besonders hart sind Frauen und vor allem Mütter mit Kleinkindern hinsichtlich der Arbeitsmarktintegration betroffen. Grund dafür sei mitunter das strukturelle Problem der Kinderbetreuung, so das IAB.

Fachkräftemangel spitzt sich immer weiter zu

Fachkräftemangel spitzt sich immer weiter zu

Die Umfrage des Instituts für Freie Berufe (IFB) zeigt, dass der Fachkräftemangel bei den Freien Berufen zunimmt. Etwa jeder fünfte Befragte erwartet in den nächsten zwei Jahren weniger Mitarbeiter. Die Belastung durch Pandemie und Konflikte beeinträchtigt die Stimmung, aber es gibt leichte Verbesserungen im kommenden Halbjahr. Künstliche Intelligenz (KI) wird verstärkt genutzt, besonders zur Entlastung bei Routineaufgaben. Die persönliche Leistung der Freien Berufe bleibt unersetzlich, und die Rahmenbedingungen müssen verbessert werden. Den Volltext finden Sie hier.

Künstlersozialabgabe bei fünf Prozent

Künstlersozialabgabe bei fünf Prozent

Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung wird auch 2024 unverändert fünf Prozent betragen. Das teilte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in seiner Pressemitteilung vom 14. Juli 2023 mit. Aufgrund der Coronapandemie seien die künstlersozialabgabepflichtigen Entgelte 2020 um fast 20 Prozent zurückgegangen. Insbesondere für 2022 sei aber eine deutliche Erholung der sogenannten Honorarsumme und – damit verbunden – der Einnahmen aus der Künstlersozialabgabe (KSA) zu beobachten. Die bei der Künstlersozialkasse (KSK) gemeldete Honorarsumme habe 2022 wieder den Stand wie vor der Pandemie erreicht. Dies und der Einsatz zusätzlicher Bundesmittel in Höhe von insgesamt über 175 Millionen Euro von 2021 bis 2023 würden zur finanziellen Stabilisierung der KSK beitragen und es möglich machen, dass der aktuelle Abgabesatz in der Künstlersozialversicherung (KSV) in Höhe von fünf Prozent beibehalten werden kann. Über die KSV werden derzeit mehr als 190.000 selbstständige Künstlerinnen und Publizisten als Pflichtversicherte in den Schutz der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung einbezogen. Sie tragen – wie abhängig beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – die Hälfte ihrer Sozialversicherungsbeiträge. Die andere Beitragshälfte wird durch einen Bundeszuschuss (20 Prozent) und durch die KSA der Unternehmen (30 Prozent), die künstlerische und publizistische Leistungen verwerten, finanziert. Die KSA wird als Umlage erhoben. Der Abgabesatz wird jährlich für das jeweils folgende Kalenderjahr festgelegt und beträgt derzeit fünf Prozent. Bemessungsgrundlage sind alle in einem Kalenderjahr an selbstständige Künstlerinnen und Publizisten gezahlten Entgelte. Zur Künstlersozialabgabe-Verordnung 2024 ist die Ressort- und Verbändebeteiligung eingeleitet worden.

Jobportal bietet kostenfreie Möglichkeit der Jobvermittlung

Jobportal bietet kostenfreie Möglichkeit der Jobvermittlung

Das Jobportal www.freieberufe-jobportal.de des BFB, das im Mai 2022 insbesondere für ukrainische Geflüchtete lanciert wurde, ist am 7. Juni 2023 in Kooperation mit dem Bundesverband Deutscher Unternehmensberatungen (BDU) zu einem allgemeinen Jobportal für die Freien Berufe erweitert worden. Nun bietet es, speziell und exklusiv als Jobportal für die Freien Berufe, Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern die Möglichkeit, dort kostenfrei, schnell und direkt offene Stellen, darunter Vollzeit- und Teilzeitjobs sowie Ausbildungs- und Praktikumsplätze, zu inserieren. Im Hinblick auf den Fachkräftemangel in den Freien Berufen setzen der BFB und der BDU in ihrer Kooperation gezielt einen strategischen Schritt, um bestmögliche Ergebnisse und Bedingungen in den Freien Berufen zu schaffen. Weiterhin soll mit dem Jobportal mit Blick auf das Gemeinwohl die Verbindung zwischen Arbeitssuchenden und Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern bei den Freien Berufen gefördert werden. Stellenanzeigen können unkompliziert und gratis unter folgendem Link aufgegeben werden: https://freieberufe-jobportal.de/jobform.

Knapp ein Viertel aller Erwerbstätigen arbeitete 2022 im Homeoffice

Knapp ein Viertel aller Erwerbstätigen arbeitete 2022 im Homeoffice

Auch nach dem Ende der Coronapandemie arbeiten viele Menschen weiterhin von zu Hause. 24,2 Prozent aller Erwerbstätigen in Deutschland waren 2022 zumindest gelegentlich im sogenannten Homeoffice, wie das Statistische Bundesamt am 11. Juli 2023 mitteilte. Damit war der Anteil nur geringfügig niedriger als im Jahr zuvor (24,9 Prozent), das noch deutlich von Corona-Schutzmaßnahmen wie der zeitweise geltenden Homeoffice-Pflicht geprägt war. Gegenüber dem Vor-Corona-Niveau hat sich der Anteil nahezu verdoppelt: 2019 hatten noch 12,8 Prozent der Erwerbstätigen im Homeoffice gearbeitet, im ersten Corona-Jahr 2020 waren es 21 Prozent.

Befristungen bei Neueinstellungen

Befristungen bei Neueinstellungen

Im Rahmen der Stellenerhebung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung gaben die Betriebe laut Mitteilung vom 3. Juli 2023 an, im vergangenen Jahr in Deutschland rund 4,6 Millionen sozialversicherungspflichtige Neueinstellungen (ohne Auszubildende und ohne Minijobs) vorgenommen zu haben. Hiervon waren 30 Prozent, also rund 1,4 Millionen Stellen, (zunächst) befristet. Die Befristung von Neueinstellungen ermöglicht den Betrieben, die Fähigkeiten von Bewerberinnen und Bewerbern zu überprüfen, bevor ein unbefristetes Arbeitsverhältnis eingegangen wird.

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