Gemeinschaftsdiagnose Frühjahr 2023 veröffentlicht

Gemeinschaftsdiagnose Frühjahr 2023 veröffentlicht

Die Gemeinschaftsdiagnose Frühjahr 2023 mit dem Titel „Inflation im Kern hoch –Angebotskräfte jetzt stärken“ der führenden Wirtschaftsinstitute im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz wurde Ende vergangener Woche veröffentlicht. Demnach soll das Bruttoinlandsprodukt in diesem Jahr um 0,3 Prozent wachsen, 2024 um 1,5 Prozent. Die Arbeitslosigkeit dürfte 2023 bei 5,4 Prozent liegen, für 2024 beträgt sie 5,3 Prozent. Die Institute rechnen mit einem Anstieg der Verbraucherpreise von sechs Prozent im Durchschnitt in diesem Jahr, im kommenden Jahr um 2,4 Prozent. Sie befürworten insgesamt die Krisenmaßnahmen mit Blick auf ihre konjunkturstabilisierende Wirkung, sehen jedoch bezüglich der Herausforderungen des demografischen Wandels und der Energiewende angebotsseitigen Reformbedarf, um das Potenzialwachstum der deutschen Wirtschaft zu stärken.

Einzelberatungen des IFB für Gründende in den Freien Berufen

Einzelberatungen des IFB für Gründende in den Freien Berufen

Das Institut für Freie Berufe an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (IFB) bietet laufend Beratungen für Gründende in den Freien Berufen an. Die Einzelberatungen dauern 60 Minuten und finden in unterschiedlichen Städten in Präsenz statt. Die Einzelberatungen des IFB richten sich an alle Freiberuflerinnen und Freiberufler, die mit dem Gedanken der Selbstständigkeit spielen. Im persönlichen Einzelgespräch gehen die Expertinnen und Experten des IFB auf individuelle Fragen ein und sichten Unterlagen. Die nächsten Beratungen finden am 25. April 2023 in Villingen-Schwenningen sowie in Merkendorf (Landkreis Ansbach) statt. Eine Anmeldung ist erforderlich über den Veranstaltungskalender auf der Website des IFB unter http://ifb.uni-erlangen.de/veranstaltungen/.

Fachkräfteeinwanderungsgesetz beschlossen

Fachkräfteeinwanderungsgesetz beschlossen

Das Bundeskabinett beschloss in seiner Sitzung vom 29. März 2023 den Regierungsentwurf zur Reform des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes, der von den Bundesministerien des Innern und für Heimat sowie für Arbeit und Soziales vorgelegt worden war. Durch diesen Regierungsentwurf wird das Einwanderungsrecht modernisiert, um die Gewinnung von Fachkräften aus Drittstaaten zu erleichtern und damit dem herrschenden Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Der Entwurf setzt zum einen die Richtlinie (EU) 2021/1883 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Oktober 2021 über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zur Ausübung einer hoch qualifizierten Beschäftigung und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/50/EG des Rates (Blauen Karte EU) um. Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf Erleichterungen in der Bildungsmigration sowie die Möglichkeit des Aufenthalts vor, um das Anerkennungsverfahren in Deutschland durchführen zu können. Zudem wird ein transparentes und unbürokratisches Punktesystem zur Arbeitsplatzsuche geschaffen (Chancenkarte). Das Entfallen von Zweckwechselverboten macht Aufenthalte zu Bildungs- und Erwerbszwecken durchlässiger. Die Regelungen werden durch Änderungen im Entwurf einer Verordnung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung, die insbesondere auf die Gewinnung von berufserfahrenen Fachkräften und von Arbeitskräften sowie die Beschleunigungen von Visaverfahren abzielt, flankiert. In einem nächsten Schritt wird der Regierungsentwurf im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren beraten.

Rund 100.000 kleine und mittlere Unternehmen suchen jedes Jahr einen Nachfolger

Rund 100.000 kleine und mittlere Unternehmen suchen jedes Jahr einen Nachfolger

Das sind allein 2022 und 2023 rund fünf Prozent aller 3,8 Millionen kleinen und mittleren Unternehmen in Deutschland. Rund zwei Drittel der kurzfristigen Nachfolgen (bis Ende 2023) sind bereits erfolgreich geregelt, wie das jüngste KfW-Nachfolgemonitoring vom 28. März 2023 zeigt. In den kommenden Jahren dürfte das Thema laut KfW zunehmend an Brisanz gewinnen: Die Anzahl der Unternehmen mit älteren Inhabenden steigt kontinuierlich. Gegenwärtig sind bereits 31 Prozent der Unternehmerschaft 60 Jahre oder älter – das sind etwa 1,2 Millionen und damit rund dreimal mehr als noch vor 20 Jahren. Nur noch jede, jeder zehnte Inhabende ist unter 40 Jahre alt. Hürden im Nachfolgeprozess sind: (1) Mangel an geeigneten Nachfolgerinnen und Nachfolgern (das gaben 79 Prozent der Befragten an), (2) Einigung auf einen Kaufpreis (34 Prozent), (3) bürokratischer Aufwand (28 Prozent), (4) rechtliche und steuerrechtliche Komplexität (24 Prozent) sowie (5) Sicherstellung der Finanzierung (14 Prozent). Generell ist der Wunsch, die Nachfolge innerhalb der Familie zu regeln, weiter sehr ausgeprägt – 53 Prozent aller Mittelständlerinnen und Mittelständler favorisieren diese Variante, gefolgt von einem Verkauf an Externe (45 Prozent) oder Mitarbeitende (26 Prozent). Schwierig bei der familieninternen Nachfolge erweisen sich dabei aber generell zahlenmäßig kleiner werdende Nachfolgegenerationen sowie sich wandelnde Berufswege. Fehlendes Interesse bei Familienangehörigen ist folglich der dominierende Grund für eine geplante Geschäftsaufgabe. Insgesamt planen rund 190.000 Mittelständlerinnen und Mittelständler, bis Ende 2026 ohne eine Nachfolgeregelung aus dem Markt auszutreten.

Plus bei Existenzgründungen in Freien Berufen

Plus bei Existenzgründungen in Freien Berufen

2022 stieg die Anzahl der freiberuflichen Existenzgründungen um fünf Prozent auf rund 93.120 gegenüber 2021. Die Gründungsaktivitäten in den Freien Berufen nahmen damit 2022 stärker zu als im Vorjahr (plus 0,3 Prozent) und entwickelten sich im Gegensatz zum Gewerbe (minus 0,3 Prozent) positiv. Das Vor-Pandemie-Niveau der freiberuflichen Gründungen wird damit nahezu wieder erreicht. Das berichtete das Institut für Mittelstandsforschung Bonn am 28. März 2023. Danach nahmen 2022 rund 51.140 Frauen eine selbstständige Erwerbsarbeit in Freien Berufen auf. Damit entfällt wie in den Vorjahren mehr als die Hälfte der freiberuflichen Gründungen auf Frauen. Ihr Anteil stieg abermals von 53,7 auf 54,9 Prozent. Insgesamt ist die Existenzgründungsintensität in den Freien Berufen (Gründungen pro 10.000 erwerbsfähige Einwohnerinnen und Einwohner) im Vergleich zum Vorjahr leicht gestiegen: Sie liegt bei 18,2 (2021: 17,3). BFB-Präsident Friedemann Schmidt sagte dazu: „Im Zentrum der Dienstleistungsgesellschaft wachsen wir Freie Berufe und werden weiblicher. Beeindruckende Zahlen, die spiegeln, dass die Nachfrage nach freiberuflichen Dienstleistungen seit jeher ansteigt. Allerdings ist dies für die Freien Berufen zunehmend mit ‚Wachstumsschmerzen‘ verbunden, wird der Fachkräftebedarf in unseren Feldern immer spürbarer.“

Rentenplus

Rentenplus

Die Rente wird zum 1. Juli 2023 in Westdeutschland um 4,39 Prozent und in den neuen Ländern um 5,86 Prozent steigen, kündigte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit Pressemeldung vom 20. März 2023 an. Damit gilt in West und Ost ein gleich hoher aktueller Rentenwert. Wegen der höheren Lohnsteigerung im Osten wird die Rentenangleichung Ost ein Jahr früher erreicht als gesetzlich vorgesehen. Die für die Rentenanpassung relevante Lohnsteigerung beträgt 4,5 Prozent in den alten und 6,78 Prozent in den neuen Ländern. Damit ergibt sich eine Anhebung des aktuellen Rentenwerts von gegenwärtig 36,02 Euro auf 37,60 Euro und eine Anhebung des aktuellen Rentenwerts (Ost) von gegenwärtig 35,52 Euro auf ebenfalls 37,60 Euro. Dies entspricht einer Rentenanpassung von 4,39 Prozent in den alten und 5,86 Prozent in den neuen Ländern. Die Zahlen basieren auf der vom Statistischen Bundesamt gemeldeten Lohnentwicklung nach den volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen. Das Rentenniveau beträgt für das Jahr 2023 nach der berechneten Rentenanpassung 48,15 Prozent. Damit wird das Mindestsicherungsniveau von 48 Prozent eingehalten und die Niveauschutzklausel greift nicht. Betrachtet man die Entwicklung des aktuellen Rentenwerts im Jahresdurchschnitt in den letzten zehn Jahren seit 2012, beträgt der Anstieg im Westen insgesamt 26 Prozent, im Osten sogar 40 Prozent. Im gleichen Zeitraum sind die Preise nur um 20 Prozent gestiegen. Bei 1.000 Euro Rente lag die Rentenanpassung somit brutto um 63 Euro im Westen und um 198 Euro im Osten über der Inflation in diesem Zeitraum.