Frohe Weihnachten
Wir bedanken uns bei Ihnen für das entgegengebrachte Vertrauen und wünschen Ihnen erholsame Festtage, einen guten Jahreswechsel und viel Glück und Erfolg im neuen Jahr.
Ihr
Verband der Freien Berufe im Lande Niedersachsen e.V.
Wir bedanken uns bei Ihnen für das entgegengebrachte Vertrauen und wünschen Ihnen erholsame Festtage, einen guten Jahreswechsel und viel Glück und Erfolg im neuen Jahr.
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Verband der Freien Berufe im Lande Niedersachsen e.V.
Der Normenkontrollrat übergab am 13. Dezember 2022 seinen Jahresbericht zum Bürokratieabbau und zur besseren Rechtsetzung sowie zur Digitalisierung der Verwaltung an Dr. Marco Buschmann MdB (FDP), Bundesminister der Justiz. Buschmann kündigt dazu an, im kommenden Jahr ein Bürokratieentlastungsgesetz vorlegen zu wollen. Der aktuelle Jahresbericht des Normenkontrollrates legt einen Schwerpunkt auf Entlastung durch Digitalisierung. Neben dem Online-Zugangsgesetz, dessen Umsetzung kritisch gesehen wird, wird empfohlen, die Registermodernisierung stärker in den Fokus zu nehmen. Aber auch die Fragen des datengetriebenen Regierens und der Datennachnutzung bis hin zur Vollzugsautomatisierung werden angedacht. Deutliche Aussagen werden zur Fristsetzung bei Beteiligungsverfahren gemacht: diese sollten nicht durch zu kurze Fristen zur Makulatur verkommen. Den Bericht des Normenkontrollrates finden Sie hier.
Ein längeres Erwerbsleben ist für Beschäftigte keine Bedrohung, sondern eine Chance auf mehr Wohlstand und Teilhabe, konstatiert die Bundesregierung in ihrem Vierten Bericht zur Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre, der als Unterrichtung (20/4830) vorliegt. Angesichts zunehmender Fachkräfteengpässe würden die Fähigkeiten und Potenziale älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mehr denn je gebraucht. Die Arbeitswelt habe die Herausforderungen des demografischen Wandels erkannt. Angesichts der Verknappung des Fachkräfteangebots liege es auch im Eigeninteresse der Betriebe, die Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu sichern. Entsprechende Anpassungen in den Bereichen Arbeitsorganisation, Arbeitszeitgestaltung, Arbeitsschutz und Gesundheitsförderung seien dabei zentral. Besondere Bedeutung habe die Einbeziehung der Älteren in regelmäßige Weiterbildung. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales unterstütze die Anstrengungen der Sozialpartner im Rahmen der Initiative Neue Qualität der Arbeit, um besonders für kleine und mittlere Unternehmen Lösungen zu finden, heißt es in dem Bericht weiter.
2020 betrugen die durchschnittlichen Arbeitskosten pro Stunde in der Europäischen Union (EU) 28,90 Euro. Die höchsten Arbeitskosten pro Stunde entfielen auf Luxemburg mit 47,70 Euro, Dänemark mit 45,70 Euro und Belgien mit 40,50 Euro, die niedrigsten auf Bulgarien mit 6,60 Euro, Rumänien mit 8,20 Euro und Ungarn mit 9,80 Euro. Der Wert für Deutschland beträgt 38 Euro. Das teilte das Statistische Amt der EU Ende vergangener Woche mit.
Aus einer Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes vom Ende vergangener Woche geht hervor, dass die Zahl der Menschen im Rentenalter (ab 67 Jahren) 2035 in Deutschland um etwa vier Millionen auf mindestens 20 Millionen steigt. Die Bevölkerungsvorausberechnung prognostiziert die demografische Entwicklung bis 2070. Die Zahl der Menschen im Rentenalter wird in den 2020er- und 2030er-Jahren massiv ansteigen, ab den 2040er-Jahren steigt damit die Zahl der Menschen über 80 und folglich der Pflegebedarf. Auf der anderen Seite wird die Zahl der Erwerbstätigen in den kommenden 15 Jahre sinken (minus 1,6 bis 4,8 Millionen). Legt man die Nettozuwanderung der vergangenen zehn Jahre zugrunde, werden 2070 circa 90 Millionen Menschen in Deutschland leben.
Bürgschaftsbanken können für Kredit- und Leasingnehmerinnen und -nehmer ab dem 1. Januar 2023 Bürgschaften von bis zu zwei Millionen Euro übernehmen. Bisher lag die Grenze bei 1,25 Millionen Euro. Parallel dazu können die Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften dann in der Regel mit bis zu 1,5 Millionen Euro Beteiligungskapital statt bisher einer Million Euro unterstützt werden. Neben der deutlichen Erhöhung der Bürgschafts- und Beteiligungsobergrenze wurden laut Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) einige Erleichterungen vereinbart, die zu mehr Effizienz und schnelleren Entscheidungen führen. Darüber informierte das BMWK am 8. Dezember 2022. Der BFB begrüßt die Ausweitung. Er ist auf Bundesebene im Beirat der VBG vertreten, die Landesverbände auf Landesebene.