Insgesamt stabile Beschäftigung, aber zunehmende Differenzierung

Insgesamt stabile Beschäftigung, aber zunehmende Differenzierung

Das geht aus einer am 12. Mai 2021 veröffentlichten Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung hervor. Die Beschäftigungsquote von Personen aus den Asylherkunftsländern lag im Dezember 2020 gegenüber dem Vorjahresmonat um 1,2 Prozentpunkte höher, bei den anderen Migrantengruppen blieb sie in etwa stabil. Bei den deutschen Staatsangehörigen sank sie um einen Prozentpunkt. Deutliche Unterschiede zeigen sich allerdings in der Entwicklung der Arbeitslosenquote. Mit einem Anstieg von 2,7 Prozentpunkten im Dezember 2020 im Vergleich zum Vorjahresmonat trifft das vor allem auf Staatsangehörige aus den Asylherkunftsländern zu. Das ist unter anderem darauf zurückzuführen, dass Maßnahmen wie Integrations- und Sprachkurse oftmals unterbrochen oder abgebrochen wurden. Bei Deutschen liegt der Anstieg der Arbeitslosenquote im Vergleich zum Vorjahresmonat bei einem Prozentpunkt.

Steigender Anteil freiberuflicher Gründungen

Steigender Anteil freiberuflicher Gründungen

In einer ersten Meldung (siehe FREIBERUFLER-TICKER vom 16. April 2021) teilte das Institut für Mittelstandsforschung (IfM) Bonn mit, dass die Anzahl der freiberuflichen Existenzgründungen 2020 auf 88.360 gesunken ist (minus 5,6 Prozent gegenüber 2019). Damit entwickelte sich das Gründungsgeschehen bei den Freien Berufen in 2020 dennoch günstiger als im Gewerbe (minus 11,7 Prozent). Am 10. Mai 2021 veröffentlichte das IfM Bonn vertiefte Daten: 2020 waren insgesamt rund 331.000 Gründungen zu verzeichnen, rund 36.000 weniger als im Vorjahr (minus 9,7 Prozent). Damit sinkt die Anzahl das dritte Jahr in Folge. Der Rückgang fällt laut IfM Bonn geringer aus als zu Beginn der Corona-Pandemie erwartet. Die Anzahl der Gründungen in der Land- und Forstwirtschaft hingegen ist gestiegen (plus 8,4 Prozent). Da bei den Freien Berufen der Einbruch weniger stark war als im Gewerbe, verschiebt sich die Struktur der Tätigkeitsbereiche weiter: Lag der Anteil der freiberuflichen Gründungen vor fünf Jahren noch bei 23,5 Prozent, so sind es nunmehr 26,7 Prozent. Mehr als die Hälfte der freiberuflichen Gründungen entfielen im Pandemie-Jahr auf Frauen: Ihr Anteil stieg geringfügig von 52,6 Prozent (2019) auf 52,8 Prozent (2020). Bei den gewerblichen Einzelunternehmen erhöhte sich der Frauenanteil in 2020 etwas stärker: von 29,4 Prozent auf 30,7 Prozent. Insgesamt setzt sich laut IfM Bonn der Strukturwandel hin zu einer Wirtschaft mit (wissenbasierten) Dienstleistungen trotz der pandemieverursachten Marktbeschränkungen in vielen Dienstleistungsbranchen fort.

Unternehmen erwarten gravierende Veränderungen durch KI

Unternehmen erwarten gravierende Veränderungen durch KI

Acht von zehn (79 Prozent) Unternehmen in Deutschland erwarten, dass Künstliche Intelligenz (KI) Wirtschaft und Gesellschaft spürbar spätestens bis 2030 verändern wird. Jedes elfte (neun Prozent) rechnet damit sogar schon im kommenden Jahr, jedes fünfte (22 Prozent) in zwei bis fünf und jedes dritte (33 Prozent) in sechs bis zehn Jahren. 15 Prozent meinen sogar, dass KI dies bereits tut, umgekehrt erwarten nur 17 Prozent vor Ablauf von zehn Jahren Auswirkungen. Aber kein Unternehmen geht davon aus, dass KI an Wirtschaft und Gesellschaft spurlos vorbeigehen wird. Das sind Ergebnisse einer Befragung unter Unternehmen ab 20 Beschäftigten im Auftrag des Digitalverbands Bitkom, veröffentlicht am 3. Mai 2021.

Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf zur Einführung eines Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder

Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf zur Einführung eines Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder

Wie das Bundesministerium für Bildung und Forschung mitteilte, beschloss das Bundeskabinett am 5. Mai 2021 den Gesetzentwurf zur Einführung eines Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder. Damit wird ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter eingeführt, der ab August 2026 zunächst für alle Kinder der ersten Klassenstufe gelten soll und in den folgenden Jahren bis zum August 2029 um je eine Klassenstufe ausgeweitet wird. Der Rechtsanspruch wird im Sozialgesetzbuch VIII geregelt und sieht einen Betreuungsumfang von acht Stunden an allen fünf Werktagen vor, unter Anrechnung der Unterrichtszeit. Der mit der Einführung des Rechtsanspruchs einhergehende Ganztagsausbau wird mit Investitionen in Höhe von bis zu 3,5 Milliarden Euro unterstützt. Zudem beteiligt sich der Bund an den laufenden Kosten, sodass die Mittel 2030 960 Millionen Euro pro Jahr erreichen werden. Der BFB begrüßt diesen Gesetzentwurf, womit die Voraussetzungen für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie entsprechend dem Bedarf von Freiberuflern ausgebaut werden. Eine zeitlich ausreichende, wohnortnahe Kinderbetreuung für Selbstständige und Angestellte ist unabdingbar, um die Ausübung des Berufs in Vollzeit zu ermöglichen.

Arbeitszeit 2019

Arbeitszeit 2019

Fast jede zehnte in Vollzeit erwerbstätige Person (9,7 Prozent) gab 2019 an, gewöhnlich mehr als 48 Stunden pro Woche zu arbeiten, wie das Statistische Bundesamt anlässlich des Tages der Arbeit am 1. Mai mitteilte. Das Ausmaß überlanger Arbeit veränderte sich in den vergangenen Jahrzehnten kaum: 1991 betrug der Anteil der betroffenen Erwerbstätigen 10,3 Prozent. Für Selbstständige gehören lange Arbeitstage besonders häufig zum Alltag: Nahezu die Hälfte (46,3 Prozent) arbeitete gewöhnlich mehr als 48 Stunden in der Woche. Der Anteil war allerdings 1991 deutlich höher: 61,4 Prozent. Im selben Zeitraum stieg der Anteil von Arbeitnehmern mit überlangen Arbeitstagen von 4,9 Prozent auf 5,4 Prozent in 2019. Hier waren es zuletzt vor allem Führungskräfte, die sehr lange arbeiteten: Auf fast jede dritte (30,3 Prozent) traf dies zu.

Weniger Betriebsprüfungen 2020

Weniger Betriebsprüfungen 2020

Im vergangenen Jahr sind rund 30.000 Betriebe weniger von den Finanzbehörden kontrolliert worden als im Jahr zuvor. Während 2019 rund 188.000 Betriebe geprüft wurden, waren es 2020 rund 159.000. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/28322) auf eine Kleine Anfrage hervor, die am 28. April 2021 veröffentlicht wurde. Die Prüfquote sank von 2,2 auf 1,8 Prozent. Die Zahl der Prüfer bei den Finanzämtern sank im selben Zeitraum von 13.240 auf rund 12.660. Die Bundesregierung geht davon aus, dass die von den Ländern verhängten Kontaktbeschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie auch Auswirkungen auf die Tätigkeit der Steuerprüfer hatten.

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