Steuerschätzung

Steuerschätzung

Die Ergebnisse der 159. Steuerschätzung zeigen: Trotz zusätzlicher Maßnahmen zur Eindämmung von Neuinfektionen im November sind die Steuereinnahmen im Vergleich zur Interimsschätzung im September insgesamt stabil. Für dieses und die beiden kommenden Jahre entwickeln sich die Einnahmen aufgrund der vergleichsweise guten Wirtschaftsentwicklung laut einer Pressemitteilung des Bundesministeriums der Finanzen vom 12. November 2020 sogar deutlich besser als erwartet. Verglichen mit der Steuerschätzung vom September 2020 werden die Steuereinnahmen insgesamt in diesem Jahr um 10,6 Milliarden Euro höher ausfallen. Im kommenden Jahr wird mit zusätzlichen 3,4 Milliarden Euro gerechnet, 2022 mit zusätzlichen 5,4 Milliarden Euro und 2023 mit zusätzlichen 0,6 Milliarden. Für 2024 werden Mindereinnahmen erwartet.

Jahresgutachten des Sachverständigenrates 2020/2021

Jahresgutachten des Sachverständigenrates 2020/2021

Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (SVR) stellte am 11. November 2020 sein Jahresgutachten „Corona-Krise gemeinsam bewältigen, Resilienz und Wachstum stärken“ vor. Der SVR rechnet für 2020 mit einem Rückgang des Bruttoinlandprodukts (BIP) von 5,1 Prozent, vergleichbar mit dem Rückgang im Jahr der Finanzkrise, und für 2021 mit einer langsamen Erholung des BIP um 3,7 Prozent. Die Wirtschaftsweisen begrüßten die rasche Reaktion der Bundesregierung mit sehr umfangreichen Stützungsmaßnahmen vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie. Zudem trägt das Konjunkturpaket der Bundesregierung aus Sicht der Wirtschaftsweisen zur Erholung der deutschen Wirtschaft bei und dürfte die Wirtschaftsleistung temporär um 0,7 bis 1,3 Prozentpunkte erhöhen, wird aber nicht in allen Teilen als zielgenau bewertet. Auch wird die Situation der Selbstständigen und Freiberufler direkt im gleichnamigen Kapitel auf Seite 71 im Anhang I angesprochen. Die Freien Berufe, die relativ wie absolut gesehen viele Selbstständige verzeichnen, werden als indirekt durch die Pandemie und die Vorsorgemaßnahmen betroffen eingeschätzt. Zudem enthält das Jahresgutachten unter anderem ein Kapitel zum Thema „Produktivitätswachstum durch Innovation“, wo insbesondere Stellung zu den digitalen Technologien und deren Entwicklung in Deutschland genommen wird. Der SVR führt aus, dass Deutschland bei digitalen Innovationen in der Europäischen Union eine führende Rolle einnimmt, jedoch hinter weltweit führenden Staaten wie den USA oder der Republik Korea liegt. Es gilt, den Digitalisierungsschub, ausgelöst durch die Corona-Pandemie, zu nutzen. Der SVR empfiehlt, um neue Geschäftsmodelle zu ermöglichen, weitere Investitionen des Staates in die digitale Infrastruktur und bei deren Ausbau bürokratische Hürden abzubauen. Gleichzeitig sollte die Vermittlung digitaler Schlüsselkompetenzen in den Schulen und durch lebenslange Weiterbildungsangebote ausgebaut werden.

Coronabedingte Folgen bei der Ausbildung bei den Freien Berufen

Coronabedingte Folgen bei der Ausbildung bei den Freien Berufen

Zum Stichtag 30. September 2020 wurden 6,7 Prozent Ausbildungsverträge weniger abgeschlossen als zum Vorjahreszeitpunkt. In absoluten Zahlen wurden bei den Kammern der Freien Berufe zum 30. September 2020 43.240 neue Ausbildungsverträge registriert, zum Vorjahreszeitpunkt waren es 46.326. In den alten Bundesländern wurden 38.535 erfasst, ein Minus von 6,7 Prozent. In den neuen Ländern wurden 4.705 Ausbildungsverträge verzeichnet, ein Minus von sechs Prozent. Angesichts dieser Zahlen warnte BFB-Präsident Prof. Dr. Wolfgang Ewer, die Corona-Krise nicht zu einer tiefgreifenden Ausbildungskrise werden zu lassen. Er fordert Nachbesserungen am Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“. Dies wurde von der Deutschen Presse-Agentur im Vorfeld der Veranstaltung „Die Bundeskanzlerin im Gespräch“ am 12. November 2020 aufgegriffen. Den Auftakt zu der neuen digitalen Reihe bildete der Dialog zum Thema Ausbildung.

IdW bemängelt Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität

IdW bemängelt Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IdW) hat die im „Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität“ als Folge des Wirecard-Skandals geplanten Änderungen kritisiert. Insbesondere soll durch die Gesetzesänderung die Haftung der Wirtschaftsprüfer für grobe Fahrlässigkeit bei der Prüfung eines kapitalmarktorientierten Unternehmens von bisher 4 Mio EUR auf 20 Mio EUR erhöht werden. Dies würde ein zweites Wirecard, so das IDW, nicht verhindern. Eine derart hohe Haftungssumme würde vielmehr kleinere Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, die nur wenige kapitalmarktorientierte Unternehmen prüfen, wegen der damit verbundenen hohen Versicherungssumme vom Markt drängen. Im Übrigen bestehe kein Zusammenhang zwischen Haftungshöhe und Qualität der Abschlussprüfung.

Stattdessen fordert das IDW eine „gesetzliche Klarstellung der Vorstandspflicht, ein angemessenes und wirksames Compliance-Management-System einzurichten, dass wirtschaftskriminellen Handlungen vorbeugt“.

(Quelle: Börsen-Zeitung und FAZ vom 11.11.2020)

Sterbefallzahlen

Sterbefallzahlen

Im September 2020 sind nach vorläufigen Ergebnissen mindestens 73.010 Menschen in Deutschland gestorben. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) Ende vergangener Woche weiter mitteilte, sind das fünf Prozent beziehungsweise 3.221 Fälle mehr als im Durchschnitt der Jahre 2016 bis 2019. Laut Destatis war die Erhöhung im September 2020 offenbar nicht durch COVID-19-Todesfälle bedingt.