Mehrheit gegen Recht auf Homeoffice

Mehrheit gegen Recht auf Homeoffice

Die Pläne des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales für ein Recht auf Homeoffice stoßen in der deutschen Bevölkerung überwiegend auf Ablehnung. Eine Mehrheit von 56 Prozent würde einen gesetzlichen Rechtsanspruch auf Homeoffice, wie er aktuell diskutiert wird, nicht begrüßen. Dem stehen 40 Prozent gegenüber, die den Vorschlag willkommen heißen. Das ist das Ergebnis einer Befragung im Auftrag des Digitalverbands Bitkom, vorgestellt am 26. Oktober 2020. Dies ist allerdings eine Generationenfrage: Während die Gruppe der 16- bis 29-Jährigen das Vorhaben mit 51 Prozent mehrheitlich begrüßt, überwiegt in den Altersgruppen ab 30 Jahren die Ablehnung mit 58 Prozent.

Rückgang der Kurzarbeit verlangsamt sich

Rückgang der Kurzarbeit verlangsamt sich

Die Kurzarbeit ging im Oktober deutlich langsamer zurück als in den Monaten zuvor. Sie sank laut einer Mitteilung des ifo Instituts vom 28. Oktober 2020 nur noch um rund 450.000 Beschäftigte auf knapp 3,3 Millionen. Zuvor betrug der Rückgang rund eine Million Menschen im Monat. Damit sind nun noch zehn Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Kurzarbeit, nach elf Prozent im September. Laut ifo hält sich die Kurzarbeit in der Industrie besonders hartnäckig. Sie liegt dort bei 19 Prozent oder 1,3 Millionen Menschen.

Überbrückungshilfe I beendet – Überbrückungshilfe II gestartet

Überbrückungshilfe I beendet – Überbrückungshilfe II gestartet

Die Möglichkeit, für den Zeitraum Juni bis August 2020 Überbrückungshilfe I zu beantragen, bestand zum letzten Mal am 9. Oktober 2020. Das Stellen von Änderungsanträgen ist jedoch weiterhin möglich. Die diesbezügliche Frist wurde vom 30. Oktober 2020 noch einmal auf den 30. November 2020 verlängert.

Seit dem 21.10.2020 ist es nunmehr möglich, für den Zeitraum September bis Dezember 2020 Überbrückungshilfe II zu beantragen. Die Antragsvoraussetzungen sind angepasst und abgemildert worden, um mehr Unternehmen als bisher die Antragstellung zu ermöglichen.
Das BMWi hat seinen FAQ-Katalog entsprechend überarbeitet und die Vollzugshinweise angepasst.

Auch die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) hat die notwendigen Anpassungen umgesetzt. Auf dessen Internetseite finden Sie unter dem Link https://www.bstbk.de/downloads/bstbk/steuerrecht-und-rechnungsle-gung/fachinfos/BStBK_FAQ_UEberbrueckungshilfen_II.pdf nunmehr den FAQ-Katalog zur Überbrückungshilfe II mit Stand vom 20. Oktober 2020. Auch diesen Katalog wird die BStBK wie bei der Überbrückungshilfe I bei Bedarf fortschreiben. 

Das BMWi hat im Rahmen der Überbrückungshilfe II nun explizit vorgesehen, dass die zuständige Bewilligungsstelle die Gründe für die vom prüfenden Dritten geltend gemachten Antrags- und Beratungskosten, ggf. in Rücksprache mit dem prüfenden Dritten, zu ermitteln hat, wenn diese zu den in vergleichbaren Fällen üblicherweise geltend gemachten Antrags- und Beratungskosten in einem eklatanten Missverhältnis stehen. Wenn sich die Gründe für unverhältnismäßig hohe Antrags- und Beratungskosten nicht hinreichend aufklären lassen, kann die Bewilligungsstelle die Erstattung von Antrags- und Beratungskosten nur entsprechend des üblichen Maßes dieser Kosten teilbewilligen. Entsprechende Fälle sollen die Bewilligungsstellen dem BMWi sowie der zuständigen Kammer mitteilen. Die BStBK hat sich im Vorfeld nachdrücklich gegen Restriktionen bei den Antrags- und Beratungskosten ausgesprochen. Aufgrund einiger vereinzelter Fälle bestand leider ein zu hoher politischer Druck für Einschränkungen. Zumindest konnten eine allgemeine Deckelung der Antrags- und Beratungskosten sowie weitere Maßnahmen verhindert werden. Die Bundessteuerberaterkammer geht davon aus, dass die neuen Regelungen allenfalls in extrem gelagerten Sonderfällen zu Nachfragen führen werden.

Ergebnisse einer repräsentativen Umfrage des Instituts für Freie Berufe (IFB) zu den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie in den Freien Berufen

Ergebnisse einer repräsentativen Umfrage des Instituts für Freie Berufe (IFB) zu den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie in den Freien Berufen

„Die Corona-Krise hinterlässt seit März tiefe Spuren in den freiberuflichen Feldern. Jeder zweite Freiberufler ist stark oder sehr stark betroffen, zu Beginn der Krise waren es knapp zwei Drittel. Trotz einer aktuell leichten Entspannung auch bei der Auftragslage wird die Notlage vieler Freiberufler fortdauern. Im kommenden Jahr wird es für ein Achtel der Freiberufler um das wirtschaftliche Überleben gehen, 12,3 Prozent fürchten, dass der krisenbedingte Schaden für ihr Unternehmen im Verlaufe des Jahres 2021 existenzbedrohend wird. Diese Sorge trieb in der vorangegangenen Umfrage 7,8 Prozent um, diese Gruppe ist um ein gutes Drittel größer geworden“, so BFB-Präsident Prof. Dr. Wolfgang Ewer zu den Ergebnissen der Umfrage.

Und führt fort: „Die Zeichen stehen keineswegs auf Entwarnung: Es tritt aktuell zwar eine gewisse wirtschaftliche Gesundung ein, diese ist aber nach wie vor anfällig. Und auch wenn der überwiegende Teil der Freien Berufe das Corona-Jahr 2020 zu überstehen scheint, ist eine weitere Entspannung der Lage im nächsten Jahr dringend nötig, um weitere Schließungen zu vermeiden. Wir müssen alles daran setzen, einen zweiten flächendeckenden Lockdown zu verhindern. Jetzt liegt es in der Verantwortung eines jeden, durch umsichtiges Verhalten dazu beizutragen, dass das öffentliche und wirtschaftliche Leben aufrechterhalten bleiben kann.

Die Krise schlägt auch auf die Beschäftigung durch: Mehr als jeder Zehnte musste bereits Stellen abbauen, jeder Vierte befürchtet, sich bis Jahresende von Mitarbeitern trennen zu müssen, weitere fünf Prozent erwarten, im Verlauf des kommenden Jahres dazu gezwungen zu sein. So sind weitere rund 180.000 Stellen in Gefahr.

Etliche Ergebnisse der Umfrage zeigen, dass gerade junge und kleine Unternehmen sehr angeschlagen sind. Die politischen Entscheidungsträger sollten diese besonders in den Blick nehmen. Schließlich sind sie für unseren Standort von struktureller Bedeutung. Mittelständische Unternehmen sind entscheidend für Wachstum und Wohlstand unserer Volkswirtschaft, Gründer ihre Zukunft.

Die Überbrückungshilfe ist ein wertvolles Instrument. Sie ist für drei von vier Beantragenden hilfreich. Der BFB konnte Mitte September Nachbesserungen erreichen. Der BFB hält aber weiter an seiner Forderung fest, bei Bedarf das Zeitfenster über August hinaus zu verlängern und insbesondere auch daran, einen Lebensunterhalt gerade für kleine Freiberufler-Einheiten und Solo-Selbstständige einzuziehen. Durch die Verlängerung des Kurzarbeitergeldes ist die Asymmetrie der Hilfen für Selbstständige und Arbeitnehmern noch offensichtlicher geworden. Ein Bärendienst angesichts des ohnehin schon erlahmten Gründergeistes, signalisiert dies doch, dass Selbstständigkeit nicht wertgeschätzt wird.

Darüber hinaus besteht beim Kreditangebot weiterhin eine Mittelstandslücke: Der KfW-Schnellkredit gilt nur für Betriebe mit mehr als zehn Beschäftigten. So können Kleinstunternehmer nicht auf die zu 100 Prozent staatlich garantierte Kreditlinie der KfW zurückgreifen. Auch hier muss noch eine Lösung geschaffen werden.

Sowohl die wirtschaftlichen Maßnahmen als auch weitere Maßnahmen und Auflagen tragen die Freien Berufe grundsätzlich mit. In den kommenden Monaten gilt es nicht nur, alle Hilfsinstrumente nachzuschärfen, wenn dies erforderlich ist. Überdies bleibt es unvermindert wichtig, Corona-Beschränkungen mit Blick auf das Wirtschaftsleben sensibel auszubalancieren.

Die Wachstumskräfte gerade des Mittelstands, hier sind die Freien Berufe eine wesentliche Säule, sind schließlich entscheidend, um die Krise durchzustehen.“

Ergebnisse

1. Wirtschaftliche Auswirkungen
16,2 Prozent der im Verlauf des Monats September befragten Freiberufler trifft die Krise sehr stark, mehr als jeden Dritten (37,3 Prozent) stark, 33,4 Prozent kaum und 13,1 Prozent gar nicht. Im Vergleich zur ersten Corona-Umfrage, die den Zeitraum von Mitte Mai bis Mitte Juni abdeckt, verbesserte sich die Situation der Freiberufler ein wenig. Gaben seinerzeit knapp zwei Drittel (61,8 Prozent) an, sehr stark oder stark betroffen zu sein, trifft dies nunmehr auf jeden Zweiten (53,5 Prozent) zu.

Betrachtet nach den vier Säulen sind die freien Kulturberufe sowie die freien Heilberufe am stärksten betroffen, hier spüren zwei von drei die Krise stark oder sehr stark, bei den technisch-naturwissenschaftlichen Freiberuflern sowie den rechts-, steuer- und wirtschaftsberatenden Freiberuflern gilt dies für rund jeden Dritten. Im Vergleich zur vorherigen Auswertung hat sich die Situation außer bei den freien Heilberufen ein wenig verbessert.

Kleine Freiberuflereinheiten, die bis zu zehn Mitarbeiter beschäftigen, sind stärker betroffen als größere Unternehmen. Gerade Freiberufler mit bis zu fünf Mitarbeitern sind überdurchschnittlich betroffen, 18,5 Prozent sehr stark und 37,9 Prozent stark. Für Freiberufler mit zwischen sechs und zehn Mitarbeitern liegen die Werte bei 9,4 und 40,3 Prozent.

Junge Unternehmen, die zwischen 2015 und 2018 gegründet wurden, sowie ganz junge Unternehmen, die ab 2019 gegründet wurden, sind überdurchschnittlich stark betroffen: 61,1 Prozent beziehungsweise 58,3 Prozent sind sehr stark oder stark betroffen. Die Unternehmen beurteilen ihre aktuelle Situation etwas positiver als zuvor.

2. Existenzbedrohung

  • Aktuell
    Für beinahe jeden fünften Freiberufler (17,3 Prozent) ist der bisher entstandene wirtschaftliche Schaden existenzbedrohend, für 82,7 Prozent nicht. Auch hier ist die Situation weniger angespannt als noch während des Lockdown, hier lagen die Werte bei 29,5 Prozent und 70,5 Prozent.

    Überdurchschnittlich betroffen sind ganz junge Unternehmen ab dem Gründungsjahr 2019, mehr als jeder Fünfte (22,2 Prozent) bangt um sein Fortbestehen. Überdies plagen gerade kleine Einheiten (20,2 Prozent) mit bis zu fünf Mitarbeitern Existenzsorgen.

  • Perspektive bis zum Jahresende
    2,3 Prozent befürchten, bis zum Jahresende aufgeben zu müssen. 14,1 Prozent können dies derzeit nicht einschätzen. 83,6 Prozent gehen davon aus, wirtschaftlich zu überleben. Leichte Entspannung auch hier, zuvor lagen die Werte bei 11,6 Prozent, 27,3 Prozent und 61,1 Prozent.
  • 2021
    Beim Blick aufs kommende Jahr sind die Freiberufler skeptisch: Weitere 12,3 Prozent erwarten, dass der wirtschaftliche Schaden im Laufe des kommenden Jahres für ihr Unternehmen existenzbedrohend wird. 33,5 Prozent können dies derzeit nicht abschätzen. Hier hat sich der Wert gegenüber der vorherigen Umfrage verschlechtert, als 7,8 Prozent angaben, keine Perspektive zu sehen.

    Wiederum ganz junge Unternehmen befürchten, sich nicht am Markt halten zu können (17,4 Prozent). Auch kleine Einheiten mit bis zu fünf Mitarbeitern sind überdurchschnittlich kritisch (14,4 Prozent).

    3. Auftragsrückgang

    Jeder fünfte Freiberufler verzeichnet massive Einbrüche um über die Hälfte: Bei 8,6 Prozent beträgt der Rückgang zwischen über 75 und 100 Prozent, bei 11,9 sind es zwischen 50 und 75 Prozent. Bei 20,7 Prozent belaufen sich die Einbußen auf über 25 bis zu 50 Prozent. 27,9 Prozent sind fünf bis zu 25 Prozent weggebrochen. Bis zu fünf Prozent geben 30,9 Prozent an. Auch in dieser Hinsicht ist eine leichte Besserung eingetreten. Zuvor verzeichneten 20,4 Prozent einen Auftragsrückgang zwischen über 75 und 100 Prozent, 12,4 Prozent eine Abnahme um zwischen 50 und 75 Prozent. Bei 23,4 Prozent lagen die Rückgänge bei über 25 bis zu 50 Prozent, 27,9 Prozent fehlten über fünf bis zu 25 Prozent und 15,9 Prozent bis zu fünf Prozent.

    Hiervon sind gerade ganz junge Unternehmen ab Gründungsjahr 2019 betroffen, 12,8 Prozent haben über 75 Prozent ihrer Aufträge verloren. Überdurchschnittlich betroffen sind mit 10,6 Prozent auch kleine Einheiten mit bis zu fünf Mitarbeitern.

    4. Stellenabbau

  • Aktuell
    Mehr als jeder Zehnte musste bereits Stellen abbauen (12,3 Prozent). Dies trifft besonders diejenigen Freiberufler, die zwischen zehn und 49 Mitarbeiter beschäftigen, hier sind es 17,6 Prozent.
  • Perspektivisch
    Bis zum Ende des Jahres befürchtet jeder vierte Freiberufler, der sich schon von Mitarbeitern trennen musste, weitere Stellen abbauen zu müssen.

    Überdies erwarten fünf Prozent der Freiberufler, die bislang noch nicht zu Entlassungen gezwungen waren, bis Ende des Jahres Mitarbeiter entlassen zu müssen.

    5. Nutzung der Überbrückungshilfe des Bundes
    Die seit dem 8. Juli 2020 zu beantragende weitere Liquiditätshilfe hat bis 20. September 2020 und mithin vor der Verlängerung des Referenzzeitraum für die Ermittlung der Umsatzeinbrüche von bisher April und Mai auf die Monate April bis August nahezu jeder dritte Freiberufler (29,5 Prozent) genutzt. Bei 4,6 Prozent wurde der Antrag abgelehnt.

    Die Überbrückungshilfe ist gerade für kleine Unternehmen mit bis zu fünf Mitarbeitern wichtig. Jeder dritte Freiberufler dieser Größe hat sie genutzt (32,1 Prozent). Drei von vier aller Beantragenden hat sie geholfen, 33,9 Prozent halten sie für sehr hilfreich und 42,1 Prozent für hilfreich.

    6. Beurteilung der wirtschaftlichen Maßnahmen
    Die überwiegende Mehrheit (61,1 beziehungsweise 62 Prozent) beurteilen die wirtschaftlichen Maßnahmen von Bund beziehungsweise Ländern zur Bekämpfung der Krise als angemessen. Für untertrieben halten sie 20,8 Prozent beziehungsweise 23,2 Prozent, für übertrieben 18,1 beziehungsweise 14,8 Prozent.

    7. Beurteilung der sonstigen Maßnahmen und Auflagen
    Wiederum die Mehrheit (65,5 beziehungsweise 63,3 Prozent) hält die politischen Weichenstellungen von Bund beziehungsweise Ländern für angemessen. Als untertrieben stufen sie 8,3 Prozent beziehungsweise 9,3 Prozent ein. Für übertrieben halten sie 26,2 Prozent beziehungsweise 27,4 Prozent.

    Über die Umfrage
    Repräsentative Umfrage des Instituts für Freie Berufe (IFB) unter knapp 1.900 selbstständigen Freiberuflern zu den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie in den Freien Berufen; erhoben und ausgewertet zwischen Anfang und Ende September 2020. Die Daten wurden erhoben, als erste Lockerungen vorgenommen wurden und die Hilfsinstrumente bereits Wirkung entfaltet haben.

Ergebnis des Gesprächs der Bundeskanzlerin mit den Bürgermeistern und den Oberbürgermeistern und Oberbürgermeisterinnen der elf größten Städte in Deutschland

Ergebnis des Gesprächs der Bundeskanzlerin mit den Bürgermeistern und den Oberbürgermeistern und Oberbürgermeisterinnen der elf größten Städte in Deutschland

Bund und Länder haben eine gemeinsame Strategie vereinbart, um das SARS-Cov2-Infektionsgeschehen in Deutschland unter Kontrolle zu behalten.

In den letzten Wochen sind die Infektionszahlen in weiten Teilen Deutschlands gestiegen, gerade in einigen Großstädten und Metropolregionen besonders deutlich. Um dem entgegenzuwirken, müssen die Zahl der Kontakte trotz des Beginns der kalten Jahreszeit und der damit verbundenen Verlegung vieler Aktivitäten in Innenräume wieder reduziert werden. 

Wesentliches Elemente der Strategie, um dies zu erreichen, sind

  •  die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln für die gesamte Bevölkerung,
  • die spezifischen Hygienekonzepte für verschiedene Branchen und Einrichtungen,
  • die konsequente Kontaktnachverfolgung zur vollständigen Unterbrechung der Infektionsketten und
  • die zusätzlichen regionalen Beschränkungsmaßnahmen dann, wenn die Kontaktnachverfolgung absehbar aufgrund der hohen Inzidenz nicht mehr vollständig möglich ist.

Ab einer Inzidenz von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in einer Woche wird die Kontaktnachverfolgung immer schwieriger. Deshalb haben Bund und Länder vereinbart, spätestens ab dieser Grenze auch mit zusätzlichen geeigneten Beschränkungsmaßnahmen die Neuinfektionszahlen regional wieder zu senken.

In Großstädten stellt diese Aufgabe aus vielerlei Gründen eine besondere Herausforderung dar.

Deshalb hat die Bundeskanzlerin mit den Bürgermeistern und den Oberbürgermeistern und Oberbürgermeisterinnen der elf größten Städte in Deutschland besprochen:

  1. Spätestens ab einer Inzidenz von 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in einer Woche entsendet das Robert-Koch-Institut Experten auf Bitten der jeweiligen Stadt zur Beratung in die Krisenstäbe der betroffenen Großstadt.

  2. Spätestens ab einer Inzidenz von 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in einer Woche entsendet die Bundeswehr Experten auf Bitten der jeweiligen Stadt zur Beratung und Koordinierung benötigter Unterstützungsleistungen des Bundes in die Krisenstäbe der betroffenen Großstadt. Den Städten ist wichtig, dass die Unterstützung bei der Kontaktnachverfolgung durch die Bundeswehr möglichst durch
    längerfristig eingesetztes Personal erfolgt und die Rotationszeiten entsprechend verlängert werden.
  3. Die Großstädte ergreifen ihrerseits organisatorische Maßnahmen, um den öffentlichen Gesundheitsdienst mit geschultem Personal für die
    Kontaktnachverfolgung zu unterstützen. Dabei kommt die Abordnung aus anderen Verwaltungsbereichen genauso in Frage, wie die Schulung und der Einsatz von Studierenden oder anderen Freiwilligen. Der Bund wird mit der Hochschulrektorenkonferenz darüber sprechen, wie ein verstärkter Einsatz von Studierenden so umgesetzt werden kann, dass daraus keine Nachteile für den Studienerfolg erwachsen.
  4. Kommt es im öffentlichen Gesundheitsdienst einer der Großstädte absehbar oder tatsächlich zu einer Überforderung im Bereich der Kontaktnachverfolgung, teilt sie diese Einschätzung auf dem zwischen Bund und Ländern vereinbarten Verfahren mit, damit personelle Unterstützung von Bund und Land geleistet werden kann.
  5. Spätestens ab einer Inzidenz von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in einer Woche werden umgehend besondere Beschränkungen erforderlich. Dazu gehören insbesondere Erweiterungen der Pflicht zum Tragen einer Mundnasenbedeckung, Einführung von Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum und ggf. die Einführung einer Sperrstunde und/oder Alkoholbeschränkungen für
    Gastronomiebetriebe sowie weitergehende Beschränkungen der Teilnehmerzahlen für Veranstaltungen und insbesondere für Feiern, auch im privaten Rahmen.
  6. Die Großstädte ergreifen ihrerseits organisatorische Maßnahmen, um die Ordnungsämter zu entlasten, damit zur Einhaltung der Corona-Verordnungen eine hinreichend hohe Kontrolldichte gewährleistet werden kann. Ebenfalls sollen die Ordnungsbehörden die Gesundheitsämter bei der Überwachung von Quarantäneanordnungen unterstützen. Bund und Länder werden kurzfristig darüber
    beraten, wie Unterstützung auch durch die Bundespolizei und Länderpolizeien geleistet werden kann.
  7. Eine besondere Herausforderung stellt der Schutz vulnerabler Gruppen dar. Deshalb haben die Großstädte je nach den lokalen Gegebenheiten für die Krankenhäuser, Pflegeheime, Senioren- und Behinderteneinrichtungen besondere Schutzvorkehrungen ergriffen. Dabei wird stets berücksichtigt, dass die jeweiligen Regelungen nicht zu einer vollständigen sozialen Isolation der Betroffenen führen
    dürfen. Bei steigenden Infektionszahlen werden diese Maßnahmen entsprechend angepasst. Der Bund wird durch die neue Testverordnung sicherstellen, dass die Kosten der seit kurzem verfügbaren SARS-CoV2-Schnelltests für regelmäßige Testungen der Bewohner bzw. Patienten, deren Besucher und das Personal übernommen werden. Die verfügbaren Schnelltests sollen prioritär für diesen Bereich eingesetzt werden.
  8. Kommt der Anstieg der Infektionszahlen unter den vorgenannten Maßnahmen nicht spätestens binnen 10 Tagen zum Stillstand, sind weitere gezielte Beschränkungsschritte unvermeidlich, um öffentliche Kontakte weitergehend zu reduzieren.