Auswirkungen der Corona-Krise auf die Arbeitswelt

Auswirkungen der Corona-Krise auf die Arbeitswelt

Dazu präsentierte die Bertelsmann Stiftung am 27. Juli 2020 eine Sonderstudie. 211 Experten für Digitalisierung, Technologie und Künstliche Intelligenz wurden befragt. Eine Erkenntnis: Die Digitalisierung der Arbeitswelt erfährt durch Corona einen deutlichen Schub: 85 Prozent der Befragten glauben, dass sich Home-Office und/oder mobile Arbeit als alternative Arbeitsformen etablieren und digitale (Kommunikations-)Tools zum allgegenwärtigen Arbeitsmittel werden. 92 Prozent der Experten gehen davon aus, dass die Krise die digitale Transformation in Unternehmen beschleunigen wird. Sie erwarten, dass vor allem digitale Dienstleistungen und Kundenkommunikationskanäle auch nach der Krise noch verstärkt zum Einsatz kommen werden. Die zweite deutlich erkennbare Tendenz ist, dass die durch die Pandemie hervorgerufenen positiven Effekte für die Nachhaltigkeit einer digitalen Arbeitskultur wie zum Beispiel weniger Dienstreisen, weniger Flüge, ein geringeres Verkehrs- beziehungsweise Pendleraufkommen, das Andauern der Stadtflucht, die allgemeine Entschleunigung und die verstärkte Wahrnehmung der Bedürfnisse anderer keine langfristige, also nachhaltige Wirkung haben werden.

Kein weiterer coronabedingter Anstieg bei der Arbeitslosigkeit

Kein weiterer coronabedingter Anstieg bei der Arbeitslosigkeit

Das teilte die Bundesagentur für Arbeit (BA) am 30. Juli 2020 mit. Bei der monatlichen Präsentation der Kennziffern zum Arbeitsmarkt gab die BA bekannt, dass die Arbeitslosenzahl zu Beginn der Sommerpause von Juni auf Juli im üblichen Umfang gestiegen ist. Mit 2.910.000 liegt die Zahl der Arbeitslosen 57.000 höher als im Vormonat. Gegenüber dem Vorjahr erhöhte sich die Arbeitslosenzahl um 635.000. Die Arbeitslosenquote steigt um 0,1 Prozentpunkte auf 6,3 Prozent und verzeichnet im Vergleich zum Juli des vorigen Jahres ein Plus von 1,3 Prozentpunkten. Nach aktuellen Daten zu geprüften Anzeigen wurde vom 1. bis einschließlich 26. Juli für 190.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt. Damit geht die Zahl der Personen, für die Kurzarbeit angezeigt wird, nach dem massiven Anstieg in März und April weiter zurück. Aktuelle Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme stehen bis Mai zur Verfügung. So wurde nach vorläufigen hochgerechneten Daten der BA im Mai für 6,70 Millionen Arbeitnehmer konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt, nach 6,10 Millionen im April und 2,46 Millionen im März. Die Inanspruchnahme von Kurzarbeit lag damit weit über den Werten zur Zeit der Großen Rezession 2008/2009.

Förder- und Hilfsmaßnahmen für Gründer und junge Selbstständige

Förder- und Hilfsmaßnahmen für Gründer und junge Selbstständige

Die Corona-Krise trifft unter den Freiberuflern vor allem die Gründer und jungen Selbstständigen. Mehr als 80 Prozent der ab 2019 gegründeten selbstständigen Freiberufler-Einheiten gaben in der Corona-Sonderumfrage des BFB von Mitte Juni 2020 an, stark oder sehr stark belastet zu sein. Dies darf die ohnehin schon verhaltene Bereitschaft zur Selbstständigkeit nicht weiter dämpfen. In diesem Zusammenhang hat der BFB eine Übersicht zu Förder- und Hilfsmaßnahmen speziell für diese Zielgruppe zusammengestellt, die neben den seit März immer wieder aktualisierten Überblick tritt. Sie ist zur Übernahme in die Kommunikation und Kommunikationsplattformen aller Mitgliedsorganisationen gedacht und geeignet.

Niedersächsisches Finanzministerium verlängert Frist zur Umstellung der Kassensysteme

Niedersächsisches Finanzministerium verlängert Frist zur Umstellung der Kassensysteme

Durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen bei Barverkäufen müssen elektronische Aufzeichnungssysteme ab dem 1. Januar 2020 über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) verfügen. Dadurch sollen nachträgliche Manipulationen an digitalen Kassenaufzeichnungen verhindert werden. Dies erfolgt durch eine Protokollierung der Daten, die zeitgleich mit der Eingabe der Daten erfolgt. Dabei wird für jede Transaktion eine Transaktionsnummer vergeben, um Lücken in den Aufzeichnungen erkennbar zu machen.

Zur Umsetzung dieser Anforderungen hatte die Finanzverwaltung jedoch eine Nichtbeanstandungsregelung bis Ende September 2020 beschlossen, weil eine flächendeckende Aufrüstung der elektronischen Aufzeichnungssysteme nicht möglich war. Obwohl aufgrund der Corona-Pandemie und der Umstellung der Kassen auf die neuen Umsatzsteuersätze viele Unternehmen zeitliche Schwierigkeiten bei der Umstellung ihrer Kassensysteme haben, hat das Bundesfinanzministerium eine Verlängerung der Nichtbeanstandungsregelung zur TSE abgelehnt.

Nunmehr haben die Finanzminister aus Hessen, Nordrhein-Westfalen, Bayern, Hamburg und Niedersachsen gemeinsam beschlossen, Unternehmen, Händlern und Gastwirten in ihren Ländern in den kommenden Monaten bei der technischen Umstellung der Kassensysteme mehr Zeit zu geben. Danach wird die Frist zur Umstellung der Kassensysteme bis zum 31. März 2021 zu verlängert, wenn mit einem zeitgerechten Einbau einer Sicherungseinrichtung eine besondere Härte verbunden wäre.
Eine besondere Härte wird in Niedersachsen generell dann unterstellt, wenn der Betroffene die TSE bei einem Kassenfachhändler, einem Kassenhersteller oder einem anderen Dienstleister bis zum 31. August 2020 nachweislich verbindlich bestellt hat und dieser bestätigt, dass der Einbau bis zum 30. September nicht möglich ist oder der Einbau einer cloud-basierten TSE vorgesehen, eine solche jedoch nachweislich noch nicht verfügbar ist, so die Pressemitteilung des Niedersächsischen FinMin vom 10.7.2020.

Ein gesonderter Antrag bei den Finanzämtern ist hierfür nicht erforderlich. Das Aufbewahren der den Härtefall bestätigenden Belege reicht in diesen Fällen aus.

Eltern junger Kinder während der Corona-Pandemie deutlich unzufriedener als zuvor

Eltern junger Kinder während der Corona-Pandemie deutlich unzufriedener als zuvor

Eine Untersuchung des Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung auf Basis der COMPASS-Erhebung von infratest dimap, die am 22. Juli 2020 veröffentlicht wurde, zeigt, dass insbesondere Eltern mit Kindern unter sechs Jahren in der Corona-Zeit Lebenszufriedenheit eingebüßt haben. Die Kita- und Schulschließungen spielen dabei eine zentrale Rolle: Jede zweite Mutter, die von Kita-Schließungen betroffen ist, empfindet die Corona-Maßnahmen als sehr einschränkend.
Kosten der Umsatzsteuersenkung

Kosten der Umsatzsteuersenkung

Durch die temporäre Absenkung der Umsatzsteuersätze entsteht der Wirtschaft ein einmaliger Erfüllungsaufwand in Höhe von rund 238,7 Millionen Euro. Diese auf Schätzungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) zurückgehende Zahl nennt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/20933) auf eine Kleine Anfrage, über die der Deutsche Bundestag am 21. Juli 2020 berichtete. Ebenfalls unter Berufung auf Destatis heißt es darin, dass 2,5 Millionen Rechnungen an die temporär abgesenkten Umsatzsteuersätze anzupassen sind, wodurch Kosten von rund 14,4 Millionen Euro entstehen.