Ergebnis des Gesprächs der Bundeskanzlerin mit den Bürgermeistern und den Oberbürgermeistern und Oberbürgermeisterinnen der elf größten Städte in Deutschland

Ergebnis des Gesprächs der Bundeskanzlerin mit den Bürgermeistern und den Oberbürgermeistern und Oberbürgermeisterinnen der elf größten Städte in Deutschland

Bund und Länder haben eine gemeinsame Strategie vereinbart, um das SARS-Cov2-Infektionsgeschehen in Deutschland unter Kontrolle zu behalten.

In den letzten Wochen sind die Infektionszahlen in weiten Teilen Deutschlands gestiegen, gerade in einigen Großstädten und Metropolregionen besonders deutlich. Um dem entgegenzuwirken, müssen die Zahl der Kontakte trotz des Beginns der kalten Jahreszeit und der damit verbundenen Verlegung vieler Aktivitäten in Innenräume wieder reduziert werden. 

Wesentliches Elemente der Strategie, um dies zu erreichen, sind

  •  die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln für die gesamte Bevölkerung,
  • die spezifischen Hygienekonzepte für verschiedene Branchen und Einrichtungen,
  • die konsequente Kontaktnachverfolgung zur vollständigen Unterbrechung der Infektionsketten und
  • die zusätzlichen regionalen Beschränkungsmaßnahmen dann, wenn die Kontaktnachverfolgung absehbar aufgrund der hohen Inzidenz nicht mehr vollständig möglich ist.

Ab einer Inzidenz von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in einer Woche wird die Kontaktnachverfolgung immer schwieriger. Deshalb haben Bund und Länder vereinbart, spätestens ab dieser Grenze auch mit zusätzlichen geeigneten Beschränkungsmaßnahmen die Neuinfektionszahlen regional wieder zu senken.

In Großstädten stellt diese Aufgabe aus vielerlei Gründen eine besondere Herausforderung dar.

Deshalb hat die Bundeskanzlerin mit den Bürgermeistern und den Oberbürgermeistern und Oberbürgermeisterinnen der elf größten Städte in Deutschland besprochen:

  1. Spätestens ab einer Inzidenz von 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in einer Woche entsendet das Robert-Koch-Institut Experten auf Bitten der jeweiligen Stadt zur Beratung in die Krisenstäbe der betroffenen Großstadt.

  2. Spätestens ab einer Inzidenz von 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in einer Woche entsendet die Bundeswehr Experten auf Bitten der jeweiligen Stadt zur Beratung und Koordinierung benötigter Unterstützungsleistungen des Bundes in die Krisenstäbe der betroffenen Großstadt. Den Städten ist wichtig, dass die Unterstützung bei der Kontaktnachverfolgung durch die Bundeswehr möglichst durch
    längerfristig eingesetztes Personal erfolgt und die Rotationszeiten entsprechend verlängert werden.
  3. Die Großstädte ergreifen ihrerseits organisatorische Maßnahmen, um den öffentlichen Gesundheitsdienst mit geschultem Personal für die
    Kontaktnachverfolgung zu unterstützen. Dabei kommt die Abordnung aus anderen Verwaltungsbereichen genauso in Frage, wie die Schulung und der Einsatz von Studierenden oder anderen Freiwilligen. Der Bund wird mit der Hochschulrektorenkonferenz darüber sprechen, wie ein verstärkter Einsatz von Studierenden so umgesetzt werden kann, dass daraus keine Nachteile für den Studienerfolg erwachsen.
  4. Kommt es im öffentlichen Gesundheitsdienst einer der Großstädte absehbar oder tatsächlich zu einer Überforderung im Bereich der Kontaktnachverfolgung, teilt sie diese Einschätzung auf dem zwischen Bund und Ländern vereinbarten Verfahren mit, damit personelle Unterstützung von Bund und Land geleistet werden kann.
  5. Spätestens ab einer Inzidenz von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in einer Woche werden umgehend besondere Beschränkungen erforderlich. Dazu gehören insbesondere Erweiterungen der Pflicht zum Tragen einer Mundnasenbedeckung, Einführung von Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum und ggf. die Einführung einer Sperrstunde und/oder Alkoholbeschränkungen für
    Gastronomiebetriebe sowie weitergehende Beschränkungen der Teilnehmerzahlen für Veranstaltungen und insbesondere für Feiern, auch im privaten Rahmen.
  6. Die Großstädte ergreifen ihrerseits organisatorische Maßnahmen, um die Ordnungsämter zu entlasten, damit zur Einhaltung der Corona-Verordnungen eine hinreichend hohe Kontrolldichte gewährleistet werden kann. Ebenfalls sollen die Ordnungsbehörden die Gesundheitsämter bei der Überwachung von Quarantäneanordnungen unterstützen. Bund und Länder werden kurzfristig darüber
    beraten, wie Unterstützung auch durch die Bundespolizei und Länderpolizeien geleistet werden kann.
  7. Eine besondere Herausforderung stellt der Schutz vulnerabler Gruppen dar. Deshalb haben die Großstädte je nach den lokalen Gegebenheiten für die Krankenhäuser, Pflegeheime, Senioren- und Behinderteneinrichtungen besondere Schutzvorkehrungen ergriffen. Dabei wird stets berücksichtigt, dass die jeweiligen Regelungen nicht zu einer vollständigen sozialen Isolation der Betroffenen führen
    dürfen. Bei steigenden Infektionszahlen werden diese Maßnahmen entsprechend angepasst. Der Bund wird durch die neue Testverordnung sicherstellen, dass die Kosten der seit kurzem verfügbaren SARS-CoV2-Schnelltests für regelmäßige Testungen der Bewohner bzw. Patienten, deren Besucher und das Personal übernommen werden. Die verfügbaren Schnelltests sollen prioritär für diesen Bereich eingesetzt werden.
  8. Kommt der Anstieg der Infektionszahlen unter den vorgenannten Maßnahmen nicht spätestens binnen 10 Tagen zum Stillstand, sind weitere gezielte Beschränkungsschritte unvermeidlich, um öffentliche Kontakte weitergehend zu reduzieren.
Lockerungen der Covid-Auflagen beflügeln die Wirtschaft nicht

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Eine Lockerung der Corona-Einschränkungen wird nach einer Analyse des Internationalen Währungsfonds (IWF) die Wirtschaft so lange nicht beflügeln, wie die Krankheitsrisiken nicht beherrschbar sind. Nicht nur die staatlichen Mobilitäts- und Begegnungsverbote, sondern auch die Angst der Bürger vor Ansteckungen seien ursächlich für die Wirtschaftskrise. Insbesondere solange die Ansteckungszahlen weiter steigen, warnt der IWF davor, die mit der Corona-Krise einhergehenden Beschränkungen aufzuheben, um dadurch die wirtschaftliche Nachfrage zu beflügeln.
Damit widerspricht die Analyse des IWF der von einigen führenden Politikern in der Welt vertretenen Auffassung, man müsse zwischen der Rettung von Leben und der Wiederbelebung der Wirtschaft unterscheiden. Insoweit unterstreicht der IWF die Wichtigkeit von staatlich verordneten Beschränkungen, die umso wirksamer seien, je früher sie erlassen und überwacht würden.

FAZ vom 09.10.2020

Bundesverband der Freien Berufe fordert die Berücksichtigung von Unternehmerlohn bei Überbrückungshilfe

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Gerade für Solo-Selbstständige und Kleinunternehmer, auch in den Freien Berufen, ist bei der Überbrückungshilfe ein Unternehmerlohn in angemessener Höhe einzuziehen, so BFB-Präsident Prof. Dr. Wolfgang Ewer. Dies auch, da durch die begrüßenswerte Verlängerung des Kurzarbeitergeldes die Asymmetrie der Hilfen für Selbstständige und Arbeitnehmer noch offenkundiger geworden ist.

Handelsblatt vom 07.10.2020

 

Experten sehen Schrumpfen der Weltwirtschaft um 4,4 Prozent

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Nach einer Befragung des ifo Instituts unter 950 Wirtschaftsexperten aus 110 Ländern wird für das laufende Jahr ein Schrumpfen der Weltwirtschaftsleistung um 4,4 Prozent erwartet. Die Erholung dürfte damit langsamer verlaufen als der Absturz (plus 3,2 Prozent 2021). Sie könnte sich vielerorts mindestens bis ins Jahr 2022 hinziehen, bevor das Vorkrisenniveau wieder erreicht ist. Als wirksamste wirtschaftspolitische Maßnahmen werden Liquiditätshilfen für kleine und mittlere Unternehmen sowie Verbesserungen der Gesundheitssysteme genannt.

Pressemitteilung ifo Institut vom 07.10.2020

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