Corona-Überbrückungshilfen für Selbständige und Freiberufler sind abrufbar

Corona-Überbrückungshilfen für Selbständige und Freiberufler sind abrufbar

Kleine und mittelständische Unternehmen sowie Soloselbständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe, die durch Corona-bedingte vollständige oder teilweise Schließungen oder Auflagen erhebliche Umsatzausfälle hatten, können  nun weitere Liquiditätshilfen erhalten. Eine vollständige oder wesentliche Einstellung in Folge der Corona-Krise wird angenommen, wenn der Umsatz in den Monaten April und Mai 2020 zusammengenommen um mindestens 60 Prozent gegenüber April und Mai 2019 eingebrochen ist.

Die Überbrückungshilfe erstattet einen Anteil in Höhe von

  • 80 Prozent der Fixkosten bei mehr als 70 Prozent Umsatzeinbruch,
  • 50 Prozent der Fixkosten bei Umsatzeinbruch zwischen 50 Prozent und 70 Prozent
  • 40 Prozent der Fixkosten bei Umsatzeinbruch zwischen 40 Prozent und unter 50 Prozent

im Fördermonat im Vergleich zum Vorjahresmonat.

Liegt der Umsatz im Fördermonat bei wenigstens 60 Prozent des Umsatzes des Vorjahresmonats, entfällt die Überbrückungshilfe anteilig für den jeweiligen Fördermonat.

Die Antragstellung erfolgt über einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer, die für die Unternehmen die Anträge einreichen müssen. Sie können sich auf der Seite www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de registrieren lassen und die Anträge online stellen. Die Auszahlungen sollen noch im Juli erfolgen.

Ausgenommen sind Antragsteller, die sich am 31. Dezember 2019 gemäß EU-Definition in Schwierigkeiten befunden, ihren Geschäftsbetrieb eingestellt oder die Insolvenz angemeldet haben. Die Zuschüsse sind zurückzuzahlen, sollte das Unternehmen nicht bis August 2020 fortgeführt werden.

Die Antragsfristen enden spätestens am 31. August 2020, die Auszahlungsfristen am 30. November 2020.

Weitergehende Informationen unter

https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/E/eckpunkte-ueberbrueckungshilfe.pdf?

EU-Bevölkerungsschätzung

EU-Bevölkerungsschätzung

Zum 1. Januar 2020 wurde die Bevölkerung in den 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) auf 447,7 Millionen geschätzt, ein Rückgang um 12,8 Prozent im Vergleich zu 513,5 Millionen in 28 Mitgliedstaaten am 1. Januar 2019. Dieser Rückgang ist hauptsächlich durch den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU begründet, was dazu führte, dass die Bevölkerung in der EU um 13 Prozent zurückging. Die gesamte Bevölkerungsveränderung in der EU27 war 2019 mit 0,9 Millionen Einwohnern aufgrund eines Wanderungssaldos positiv. Die natürliche Bevölkerungsveränderung war in der EU mit mehr registrierten Todesfällen als Geburten seit 2012 negativ – 4,7 Millionen Todesfälle und 4,2 Millionen Geburten in 2019. Diese Zahlen wurden vom statistischen Amt der EU zum Weltbevölkerungstag, der am 11. Juli stattfand, herausgegeben.

DATEV Corona-Barometer

DATEV Corona-Barometer

Die Steuerberater zeichnen laut einer Pressemitteilung vom Ende vergangener Woche hinsichtlich der Zukunft ihrer meist mittelständischen Mandanten ein ambivalentes Bild: 38 Prozent der Kanzleien halten weitere Insolvenzen aus ihrem Mandantenstamm in den nächsten sechs Monaten für wahrscheinlich. Genauso viele Kanzleien sind aber auch optimistisch, dass ihr Mandantenstamm in den nächsten sechs Monaten von Insolvenzen verschont bleibt.

Selbstständige stärker betroffener als Beschäftigte

Selbstständige stärker betroffener als Beschäftigte

Zwei Drittel der Selbstständigen (66 Prozent) verzeichneten während der Corona-Krise Umsatzrückgänge. Hingegen musste die überwiegende Mehrheit der Arbeiter, Angestellten und Beamten (80 Prozent) beim Gehalt keine Einbußen hinnehmen. Das ist eines der ersten Teilergebnisse einer interdisziplinären Studie unter Federführung des Bundesministeriums für Gesundheit, an dem unter anderem das ifo Institut und das Meinungsforschungsinstitut forsa beteiligt sind, worüber am 13. Juli 2020 berichtet wurde.

Einrichtung eines Mittelstandsbeirats in Niedersachsen

Einrichtung eines Mittelstandsbeirats in Niedersachsen

Am 14.07.2020 haben Wirtschaftsminister Dr. Bernd Althusmann und der Verband der Freien Berufe im Lande Niedersachsen gemeinsam mit anderen Mittelstandskammern und –verbänden den Vertrag über die Einrichtung eines Mittelstandsbeirats unterzeichnet. Neben dem Verband der Freien Berufe gehört dem Beirat jeweils ein Vertreter

  • der Landesarbeitsgemeinschaft der Industrie- und Handelskammern in Niedersachsen (IHKN)
  • der Unternehmensverbände Niedersachsen e.V. (UVN)
  • der Unternehmensverbände Handwerk Niedersachsen e.V. (UHN)
  • der Landesvertretung der Handwerkskammern Niedersachsen e.V. (LHN) und
  • der Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen Spitzenverbände Niedersachsen (AGKSpV)

an.

Aufgabe des Mittelstandsbeirats wird es nicht nur sein, überflüssige Bürokratie abzubauen, sondern auch den weiteren Aufbau vermeidbarer Bürokratie von vornherein zu verhindern. Dazu wurde nach dem Vorbild in NRW und im Saarland eine Clearingstelle gegründet. In einem Clearingverfahren soll bei künftigen Gesetzes- und Verordnungsvorhaben bereits im Entstehungsprozess der dadurch verursachte Mehraufwand überprüft werden. Der Mittelstandsbeirat wird anhand des jährlich abzugebenden Tätigkeitsberichts durch die Clearingstelle die Wirksamkeit der Clearingverfahren überprüfen und darüber hinaus Empfehlungen für die weitere Arbeit der Clearingstelle geben.

„Wir begrüßen die Einrichtung des Mittelstandsbeirats. Denn mittelständische Unternehmen und Freiberufler, die fast 60 Prozent aller Arbeitsplätze und rund 82 Prozent der betrieblichen Ausbildungsplätze bereitstellen, werden durch Bürokratiekosten überproportional belastet. Die Reduzierung von bürokratischen Lasten wird für den Mittelstandsbeirat eine Daueraufgabe sein. Dazu gehören auch Entlastungen in der Steuerbürokratie, die 40 Prozent aller bürokratischen Belastungen ausmachen “, so Prof. Dr. H.-Michael Korth, Präsident des Verbandes der Freien Berufe im Lande Niedersachsen.

Hier finden Sie zusätzlich die Pressemitteilung des niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung vom 14.07.2020.

 

Ein Fünftel der deutschen Firmen hält sich für gefährdet

Ein Fünftel der deutschen Firmen hält sich für gefährdet

Ein gutes Fünftel der deutschen Unternehmen sieht sein Überleben durch die Corona-Krise gefährdet. Das ergibt sich aus einer Umfrage des ifo Instituts, die am 6. Juli 2020 veröffentlicht wurde. 21 Prozent der befragten Firmen antworteten im Juni 2020, dass die Beeinträchtigungen durch Corona existenzbedrohend sind. Hierzu lieferten auch die letzten beiden BFB-Umfragen besorgniserregende Zahlen. Laut BFB-Konjunkturumfrage Sommer 2020 verdoppelte sich der Anteil derjenigen, die ihre momentane Geschäftslage als schlecht bewerten, nahezu von 16,9 Prozent im vergangenen Sommer auf nunmehr 30,8 Prozent. Laut der BFB-Schnellumfrage zu den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie in den Freien Berufen ist für fast jeden dritten Freiberufler (29,5 Prozent) der bereits entstandene wirtschaftliche Schaden existenz-bedrohend.