Schnelleres Impftempo entscheidend für Konjunkturerholung

Schnelleres Impftempo entscheidend für Konjunkturerholung

Eine globale Konjunkturerholung ist in Sicht, hängt aber entscheidend davon ab, dass weltweit schneller geimpft wird. Die Schutzmaßnahmen und Abstandsregeln müssen dabei zugleich weiter eingehalten werden, so die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) in der Zwischenausgabe ihres Wirtschaftsausblicks, präsentiert am 9. März 2021. Die OECD erwartet in diesem Jahr ein globales Wachstum des Bruttoinlandsprodukts von 5,6 Prozent – über ein Prozentpunkt mehr als in ihrer Prognose vom Dezember 2020. Für 2022 rechnet sie mit einem Wachstum von vier Prozent. Die globale Wirtschaftsleistung dürfte Mitte 2021 wieder Vorkrisenniveau erreichen. Tempo und Dauer der Konjunkturerholung hängen laut OECD davon ab, wie der Wettlauf zwischen Impfstoffen und neuen Virusvarianten ausgeht. Auch für Deutschland hob die OECD ihre Prognosen leicht an: Die Volkswirtschaft soll in diesem Jahr um drei Prozent zulegen, 2022 dann um 3,7 Prozent. Damit sehen die Experten die Situation deutlich optimistischer als noch im Herbst. Überdies sprach die OECD Empfehlungen aus: Die Regierungen sollten alle nötigen Mittel einsetzen, um die Impfungen weltweit zu beschleunigen. Sie sollten in den digitalen und ökologischen Wandel investieren und Menschen und Unternehmen so lange weiter unterstützen, bis alle Corona-Beschränkungen aufgehoben werden können. Tragfähige kleine und mittlere Unternehmen sollten verstärkt über Zuschüsse und Eigenkapitalhilfen statt über Kredite unterstützt werden, um ihnen Entwicklungsspielräume zu eröffnen.

Eckpunkte Härtefallfonds

Eckpunkte Härtefallfonds

Hier haben Sie Einblick in die Eckpunkte des Härtefallfonds als eine ergänzende wirtschaftliche Corona-Hilfsmaßnahme (Konzept von BMWi und BMF). Diesen hatte Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier im Rahmen des Wirtschaftsgipfels am 16. Februar 2021, an dem auch der BFB vertreten war, angekündigt.

EuGH entscheidet zugunsten der partiellen Berufsanerkennung

EuGH entscheidet zugunsten der partiellen Berufsanerkennung

Ende vergangener Woche kam der Europäische Gerichtshof (EuGH) in der Rechtssache C-940/19 zu dem Ergebnis, dass es Mitgliedstaaten gestattet ist, den partiellen Zugang zu einem Beruf zu erlauben, der nach der Richtlinie 2005/36/EU unter den Mechanismus der automatischen Anerkennung von Berufsqualifikationen fällt. Der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung von Berufsqualifikationen im Sinne des freien Personen- und Dienstleistungsverkehrs widerspreche nicht der Möglichkeit, einen teilweisen Zugang zu einem Beruf zu ermöglichen. Eine im Jahr 2013 in die Richtlinie aufgenommene Änderung gestattet den Mitgliedstaaten im Einzelfall, die Berufsausübung auf einen partiellen Zugang zu beschränken, wenn die Unterschiede der reglementierten Berufe zwischen Herkunfts- und Zielland so groß sind, dass eine vollständige Anerkennung den Abschluss einer weiteren Ausbildung erfordern würde (Artikel 4f der geänderten Fassung 2013/55/EU der Richtlinie 2005/36/EU). Berufsangehörige, für welche die automatische Anerkennung gilt, sind von dieser Möglichkeit grundsätzlich ausgenommen. Verschiedene Verbände der Gesundheitsberufe in Frankreich beschwerten sich über eine Bestimmung des französischen Gesetzgebers, diese partielle Anerkennung auch für Gesundheitsberufe einzuführen, die der Richtlinie zufolge von einem System der automatischen Anerkennung profitieren. Der EuGH billigte nun die französische Vorschrift, da die Richtlinie auf einzelne Personen abziele und nicht per se komplette Berufsstände ausschließe.

Finanzämter stundeten 22,5 Milliarden Euro Steuern

Finanzämter stundeten 22,5 Milliarden Euro Steuern

Die Finanzämter in Deutschland stundeten Unternehmen im vergangenen Jahr aufgrund der Corona-Krise insgesamt 22,47 Milliarden Euro Steuern. Das ergibt sich aus der Antwort der Bundesregierung (19/26816) auf eine Kleine Anfrage. Der Deutsche Bundestag berichtete am 1. März 2021. Es sei kein Liquiditätsengpass durch eine kumulierte Verlagerung der Fälligkeit dieser Stundungen zu befürchten. Nach Einschätzung der Bundesregierung sei der überwiegende Teil bereits getilgt worden. Das Volumen der bis Ende 2020 noch nicht getilgten Stundungen belaufe sich auf 4,36 Milliarden Euro.

Eigenkapitalquote sinkt

Eigenkapitalquote sinkt

Die Eigenkapitalquote deutscher Firmen leidet während der Corona-Krise. Sechs Prozent der Firmen gaben starke Rückgänge an. Bei insgesamt 30 Prozent ist sie gesunken. 61 Prozent berichteten von keiner Veränderung, neun Prozent von einem Anstieg. Das sind Ergebnisse einer Studie des ifo Instituts, die Ende vergangener Woche veröffentlicht wurde.

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