Corona-Steuerhilfegesetz auf den Weg gebracht

Corona-Steuerhilfegesetz auf den Weg gebracht

Das Bundeskabinett beschloss bei seiner Sitzung am 6. Mai 2020 einen entsprechenden Gesetzentwurf. So soll unter anderem der Mehrwertsteuersatz für Speisen in Restaurants und Gaststätten von 19 auf sieben Prozent sinken. Die Regelung gilt ab dem 1. Juli 2020 und ist bis zum 30. Juni 2021 befristet. Überdies sollen Aufstockungszahlungen zum Kurzarbeitergeld, die Unternehmen zwischen dem 1. März und dem 31. Dezember 2020 geleistet haben, steuerfrei bleiben. Voraussetzung ist, dass Aufstockungsbetrag und Kurzarbeitergeld zusammen 80 Prozent des ausgefallenen Arbeitsentgelts nicht übersteigen. Wird mehr gezahlt, muss nur der darüber hinausgehende Teil versteuert werden. Der Gesetzentwurf soll nach der Befassung im Bundeskabinett von den Koalitionsfraktionen in den Deutschen Bundestag eingebracht und zügig behandelt werden.

Standardberufsbildpositionen modernisiert

Standardberufsbildpositionen modernisiert

Laut einer Pressemitteilung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) vom Ende vergangener Woche wurden die Mindeststandards für alle Ausbildungsberufe – die sogenannten Standardberufsbildpositionen – von Bund, Ländern, Arbeitgebern und Gewerkschaften neu beschlossen. In einer Arbeitsgruppe des Hauptausschusses beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB), in der neben dem BMBF auch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände, Länder und das BIBB selbst vertreten waren, wurden vier neue Standardberufsbildpositionen erarbeitet: (1) Umweltschutz und Nachhaltigkeit; (2) Digitalisierte Arbeitswelt; (3) Organisation des Ausbildungsbetriebs, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht sowie (4) Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. Der BFB war über die Arbeitgeberbank beim Kuratorium der Deutschen Wirtschaft für Berufsbildung in diesem Prozess eingebunden. Die neuen Standards gelten für alle dualen Ausbildungsordnungen, die ab dem 1. August 2021 in Kraft treten.

Berufsbildungsbericht 2020 veröffentlicht

Berufsbildungsbericht 2020 veröffentlicht

Die Bundesregierung verabschiedete am 6. Mai 2020 den Berufsbildungsbericht 2020, der die Lage auf dem Ausbildungsmarkt für das Ausbildungsjahr 2018/2019 spiegelt. Danach ist diese gut und als Vor-Corona-Stand zu verstehen. Insgesamt starteten 525.100 Personen mit ihrer Ausbildung, ein Rückgang zum Vorjahr um 1,2 Prozent. Die Betriebe boten 10.900 Ausbildungsstellen mehr an. Statistisch gesehen standen 100 Ausbildungssuchende 105,2 Ausbildungsstellen gegenüber. Der Bericht weist Zuwächse bei den Freien Berufen auf: Sie verzeichneten bei den neu abgeschlossenen Ausbildungsverträgen ein Plus von 1,9 Prozent, das sich in Summe auf 47.136 beläuft. Damit liegt der Anteil der Freien Berufe an den Neuverträgen bei neun Prozent. Der Frauenanteil bei den Freien Berufen liegt bei 91,3 Prozent und ist mithin leicht gesunken. Bezogen auf die Vorqualifikation stellten in den Freien Berufen die Auszubildenden mit Realschulabschluss den größten Anteil (51,9 Prozent). 29,1 Prozent verfügten über eine Studienberechtigung, einen Hauptschulabschluss hatten 18,4 Prozent und 0,6 Prozent blieben ohne Schulabschluss. Aus dem flankierenden Datenreport geht hervor, dass die Freien Berufe die meisten Auszubildenden mit ausländischen Wurzeln beschäftigen. Ihr Anteil ist weiter gestiegen – von 13,4 auf 14,5 Prozent.

Neues Online-Verfahren bezüglich Verdienstausfällen

Neues Online-Verfahren bezüglich Verdienstausfällen

Entschädigungen für Verdienstausfälle wegen Corona können seit dieser Woche online beantragt werden. Mit dem Onlineantrag können Arbeitgeber und Selbstständige alle erforderlichen Angaben machen und Nachweise hochladen: schnell, einfach und papierlos. Die Anträge werden digital an die zuständige Behörde im jeweiligen Land übermittelt. Das Online-Verfahren wurde vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und dem nordrhein-westfälischen Gesundheitsministerium entwickelt. Neben dem Onlineantrag wird den Behörden eine Software zur Verfügung gestellt, um sie in der effizienten Bearbeitung der Anträge zu unterstützen. Davon versprechen sich die Initiatoren, die Bearbeitungsdauer zu reduzieren und die Erstattung zu beschleunigen. Zum Schutz vor Betrügern finden sich auf www.ifsg-online.de zum einen der Antrag bei Verdienstausfall wegen Quarantäne oder Tätigkeitsverbot und zum anderen der Antrag bei Verdienstausfall wegen Schul- und Kitaschließungen.