Steuerberater als Berufszweig von besonderem öffentlichen Interesse anerkannt

Steuerberater als Berufszweig von besonderem öffentlichen Interesse anerkannt

Am 8. Januar führte Fritz Güntzler, Präsident der Steuerberaterkammer Niedersachsen morgens noch die letzten Telefonate mit Finanzminister Hilbers und Wirtschaftsminister Dr. Althusmann, um vor dem 11.01.2021 eine Notbetreuung für die Kinder der Kolleginnen und Kollegen und deren Mitarbeiter/-innen in Niedersachsen zu ermöglichen. Parallel führte die Steuerberaterkammer Niedersachsen von Seiten der Geschäftsstelle Gespräche mit dem Kultus- und Innenministerium, um die Eilbedürftigkeit und die dringende Notwendigkeit zu erörtern.

Letztlich waren die Gesprächspartner von den geschilderten Fakten und der Notwendigkeit überzeugt, schließlich leistet der Berufsstand in Niedersachsen seit Beginn der Krise Außergewöhnliches. Es ging nicht darum, einen einzelnen Berufsstand zu unterstützten, sondern die gesamte niedersächsische Wirtschaft.

Somit waren die zahlreichen Telefonate, Schreiben und Gespräche mit dem Finanz-, Kultus-, Wirtschafts- und Innenministerium am Ende von Erfolg gekrönt. Seit dem 08. Januar ist die Steuerberatung als Berufszweig von allgemeinem öffentlichen Interesse anerkannt.

Notbetreuung – Berufszweig von besonderem öffentlichen Interesse

 

Zahl der Erwerbstätigen 2020 zurückgegangen

Zahl der Erwerbstätigen 2020 zurückgegangen

Wie das Statistische Bundesamt am 4. Januar 2021 mitteilte, betrug die Zahl der Erwerbstätigen 2020 44,8 Millionen Personen, ein Minus von 1,1 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Somit endete im letzten Jahr der Trend der steigenden Erwerbstätigkeit, der seit 14 Jahren anhielt. Der lang anhaltende Beschäftigungszuwachs wäre auch ohne die Corona-Krise zum Ende gekommen, vor allem bedingt durch den demografischen Wandel. Letzterer wird immer schwächer durch eine höhere Erwerbsbeteiligung der inländischen Bevölkerung sowie Zuwanderung von ausländischen Arbeitskräften kompensiert. Den stärksten Rückgang der Erwerbstätigenzahl 2020 gab es in den Dienstleistungsbereichen mit 281.000 Personen oder minus 0,8 Prozent gegenüber 2019. Dabei erlitten die größten Beschäftigungsverluste der Bereich Handel, Verkehr, Gastgewerbe mit einem Rückgang von 207.000 Beschäftigten (minus zwei Prozent) und die Unternehmensdienstleister mit einem Minus von 156.000 Beschäftigten (minus 2,5 Prozent). Beschäftigungsgewinne gab es hingegen im Bereich Öffentliche Dienstleister, Erziehung, Gesundheit mit einem Plus von 153.000 Erwerbstätigen (plus 1,4 Prozent). Bei den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten konnte durch den Einsatz von Kurzarbeit die Beschäftigung stabil gehalten werden. Bei den Selbstständigen einschließlich mithelfender Familienangehöriger setzte sich der seit neun Jahren andauernde Rückwärtstrend im Corona-Krisenjahr 2020 weiter fort: Ihre Zahl sank gegenüber 2019 um 153.000 auf vier Millionen, ein Minus von 3,7 Prozent. Die Zahl der Erwerbslosen in Deutschland stieg nach vorläufigen Schätzungen auf Basis der Arbeitskräfteerhebung im Jahresdurchschnitt 2020 im Vergleich zum Vorjahr deutlich um 474.000 Personen (ein Plus von 34,5 Prozent) auf 1,85 Millionen.

Kurzarbeit sinkt im Dezember geringfügig

Kurzarbeit sinkt im Dezember geringfügig

Nach Schätzungen des ifo Instituts, die am 4. Januar 2021 veröffentlicht wurden, waren zum Jahresende 1,95 Millionen Menschen betroffen, im Vormonat waren es 1,98 Millionen. Dabei stellen die Forscher Verschiebungen fest: In der Industrie ist die Kurzarbeit über alle Branchen gesunken. Gestiegen ist sie jedoch im Einzelhandel und im Gastgewerbe, die besonders vom aktuellen Lockdown betroffen sind.

Verlängerung der Steuererklärungsfrist

Verlängerung der Steuererklärungsfrist

Das Bundeskabinett beschloss am 6. Januar 2021 die Verlängerung der Steuererklärungsfrist für den Veranlagungszeitraum 2019 auf den 31. August 2021 in Form einer Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen für einen aus der Mitte des Deutschen Bundestages einzubringenden Gesetzentwurf. Eine Verabschiedung der gesetzlichen Grundlage ist im März 2021 geplant. Darüber informierte das Bundesministerium der Finanzen am 7. Januar 2021 in einer Übersicht zu den Corona-Hilfen unter dem Unterpunkt „Steuerliche Hilfen“. Damit wird eine Forderung von Bundessteuerberaterkammer und Deutschem Steuerberaterverband umgesetzt. Der BFB flankierte dies und adressierte es im politischen Dialog.

Shutdown bremst Konjunktur ein zweites Mal aus

Shutdown bremst Konjunktur ein zweites Mal aus

Die konjunkturelle Erholung dürfte vorerst gestoppt sein und das Bruttoinlandsprodukt im Schlussquartal wohl wieder schrumpfen. Das prognostizierte das ifo Institut am 16. Dezember 2020. Insgesamt ergibt sich demnach für 2020 ein Einbruch der Wirtschaftsleistung um 5,1 Prozent. Für den weiteren Prognosezeitraum wurde unterstellt, dass die seit November 2020 geltenden Infektionsschutzmaßnahmen unverändert bis März 2021 in Kraft bleiben und danach allmählich gelockert werden. Vor diesem Hintergrund wird das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt 2021 um voraussichtlich 4,2 Prozent steigen.

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