Wie das Bundesinstitut für Berufsbildung vergangene Woche mitteilte, steigt die Mindestausbildungsvergütung in Deutschland ab 2027 im ersten Ausbildungsjahr auf 764 Euro brutto im Monat. Das entspricht einer Erhöhung von etwa 5,6 Prozent im Vergleich zu 2026. Im zweiten Ausbildungsjahr erhalten Auszubildende mindestens 902 Euro, im dritten 1.031 Euro und im vierten 1.070 Euro monatlich. Das Berufsbildungsgesetz sieht vor, dass die Mindestausbildungsvergütung für das erste Ausbildungsjahr jährlich angepasst wird. Sie richtet sich nach der Steigerung der durchschnittlichen Ausbildungsvergütungen in den beiden vorangegangenen Jahren. Für das zweite bis vierte Ausbildungsjahr gibt es gesetzlich festgelegte prozentuale Aufschläge auf die Mindestvergütung des ersten Ausbildungsjahres. Den BIBB-Berechnungen zufolge erhält der weitaus größte Teil der Auszubildenden eine Ausbildungsvergütung deutlich oberhalb der Mindestausbildungsvergütung.

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