Neustarthilfe für den Förderzeitraum Januar bis März 2022 stellen. Die Antragstellung erfolgt über die Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de. Je nach Höhe des coronabedingten Umsatzausfalls stehen über die Neustarthilfe 2022 bis zu 1.500 Euro pro Monat zur Verfügung, also bis zu 4.500 Euro für die volle Laufzeit des Programms. Die Hilfe richtet sich vor allem an diejenigen, die aufgrund geringer Fixkosten nicht zum Antragstellerkreis für die Überbrückungshilfe IV gehören. Wie bisher können neben Solo-Selbstständigen (mit oder ohne Personengesellschaften) auch kurz befristet Beschäftigte in den Darstellenden Künsten, unständig Beschäftigte aller Branchen sowie Kapitalgesellschaften und Genossenschaften antragsberechtigt sein. Auch die Neustarthilfe 2022 wird als Vorschuss ausgezahlt. Sie wird nicht auf die Grundsicherung angerechnet. Zudem gibt es auch in anderen Bereichen der Corona-Wirtschaftshilfen Verbesserungen, worüber das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz in seiner Pressemitteilung Ende vergangener Woche berichtete.