Die Länder stellten rund 2.500 Strafanzeigen wegen Subventionsbetrug, bisher laufen etwa 2.300 Ermittlungsverfahren. Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es allerdings keine belastbaren Zahlen über die Gesamtauszahlungen der Corona-Soforthilfen, heißt es in einer weiteren Antwort der Bundesregierung (19/19712) auf eine Kleine Anfrage, über die der Deutsche Bundestag am 15. Juni 2020 berichtete. Ein Abschlussbericht soll bis spätestens 31. März 2021 vorgelegt werden und über die Bewilligungen, Ablehnungen, Auszahlungen und Rückforderungen der Hilfsgelder informieren. Getätigte Zahlungen werden von den Ländern stichprobenartig und verdachtsabhängig geprüft. Bei Verstößen wird der Bewilligungsbescheid aufgehoben und der Begünstigte aufgefordert, die gewährte Soforthilfe zurückzuzahlen. Zahlungen auf ausländische Konten erfolgten den Angaben zufolge in fünf Bundesländern, insgesamt wurden 52 Überweisungen getätigt.