Mit weiteren Verbänden, darunter die Bundessteuerberaterkammer und der Deutsche Steuerberaterverband, adressierte der BFB im Umfeld parlamentarischer Debatten zum Corona-Steuerhilfegesetz Forderungen an die zuständigen Ressorts wie Bundesministerium der Finanzen, Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und das Bundeskanzleramt. Um Liquidität in den Unternehmen zu belassen, soll die Vorfälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge zurückgenommen, der Verlustabzug ausgeweitet, die sogenannte „Mindestbesteuerung“ temporär aufgehoben und die steuerliche Gewinnermittlung durch eine „Corona-Rücklage“ ergänzt werden. Der Brief wurde von der Deutschen Presse-Agentur aufgegriffen.