ÄKN-Präsidentin Dr. med. Martina Wenker: „Es ist wichtig, auch mit Angehörigen und anderen Vertrauten über die eigenen Wünsche zu sprechen.“ / Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht der Ärztekammer Niedersachsen bieten Hilfestellung im Ernstfall.

Viele Menschen sind sich nicht darüber im Klaren, dass Ehe- oder Lebenspartner oder Eltern eines volljährigen Kindes im Falle einer Erkrankung oder Behinderung ohne zuvor erteilte Vollmacht nicht ohne weiteres die Betreuung des Erkrankten übernehmen können. „Die Ärztekammer Niedersachsen begrüßt ausdrücklich die Initiative des Niedersächsischen Justizministeriums, auf diesen wichtigen Sachverhalt aufmerksam zu machen“, erklärt die Präsidentin der Ärztekammer Niedersachsen (ÄKN) anlässlich des ersten Tags des Betreuungsrechts, der am 23. September stattfindet.

Die ÄKN bietet als Unterstützung eine Patientenverfügung und eine Vorsorgevollmacht an, die auf dem aktuellsten Stand der Rechtsprechung sind. „Wir empfehlen, über die eigenen Wünsche und Einstellungen zu medizinischen Maßnahmen sowohl mit dem Arzt oder der Ärztin des Vertrauens als auch mit Angehörigen und anderen Vertrauten zu sprechen“, betont ÄKN-Präsidentin Wenker. Neben dem Abfassen einer Patientenverfügung sollte mithilfe der sogenannten Vorsorgevollmacht auch gleich eine Vertrauensperson festgelegt werden. Diese Person kann dann im Fall der Fälle unmittelbar die Vertretung des Erkrankten übernehmen und dem in der Patientenverfügung festgelegten Willen Geltung verschaffen.
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