Arbeitsschutzstandard SARS-CoV-2

Arbeitsschutzstandard SARS-CoV-2

Am 16. April 2020 stellte Hubertus Heil MdB (SPD), Bundesminister für Arbeit und Soziales, gemeinsam mit Dr. Stefan Hussy, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, den vom Bundeskabinett im Umlaufverfahren verabschiedeten Arbeitsschutzstandard COVID 19 vor. Dieser formuliert konkrete Anforderungen an den Arbeitsschutz in Zeiten der Corona-Krise. Die besonderen Arbeitsschutzmaßnahmen verfolgen das Ziel, durch die Unterbrechung der Infektionsketten die Bevölkerung zu schützen, die Gesundheit von Beschäftigten zu sichern, die wirtschaftliche Aktivität wiederherzustellen und zugleich einen mittelfristig andauernden Zustand flacher Infektionskurven herzustellen. Dabei ist die Rangfolge von technischen über organisatorische bis hin zu personenbezogenen Schutzmaßnahmen zu beachten.

„Wir helfen – Freie Berufe gemeinsam gegen Corona“

„Wir helfen – Freie Berufe gemeinsam gegen Corona“

Diese Maxime spiegelt die besondere Bedeutung der Freien Berufe beim Kampf gegen Corona und dessen Folgen. Hierzu entwickelte der BFB eine eigene Optik. Diese kann unter anderem in E-Mail-Signaturen eingebunden werden. Der BFB präsentiert sie prominent auf seiner Website, auf Position 1 des sogenannten Hauptsliders, der auf diese BFB-Pressemitteilung führt. Überdies fächert der BFB sein Informationsangebot um das Thema Coronavirus auf seiner Website schrittweise auf und verankert dies im Hauptslider. Unter Service finden sich per sofort ergänzend zur großen Übersicht weitere nützliche Informationen, unter Nachrichten kompakte Meldungen und unter Positionen ein auszugsweiser Überblick über die wichtigsten, bereits öffentlich diskutierten BFB-Standpunkte. Im Kommenden werden unter „Leuchttürme“ positive Beispiele vorgestellt, also Impulse, Aktionen und neue kreative Wege, die helfen, die aktuellen Herausforderungen zu meistern, aber auch Porträts vom Freiberufler-Alltag in Krisenzeiten.