Entschädigungen für Verdienstausfälle wegen Corona können seit dieser Woche online beantragt werden. Mit dem Onlineantrag können Arbeitgeber und Selbstständige alle erforderlichen Angaben machen und Nachweise hochladen: schnell, einfach und papierlos. Die Anträge werden digital an die zuständige Behörde im jeweiligen Land übermittelt. Das Online-Verfahren wurde vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und dem nordrhein-westfälischen Gesundheitsministerium entwickelt. Neben dem Onlineantrag wird den Behörden eine Software zur Verfügung gestellt, um sie in der effizienten Bearbeitung der Anträge zu unterstützen. Davon versprechen sich die Initiatoren, die Bearbeitungsdauer zu reduzieren und die Erstattung zu beschleunigen. Zum Schutz vor Betrügern finden sich auf www.ifsg-online.de zum einen der Antrag bei Verdienstausfall wegen Quarantäne oder Tätigkeitsverbot und zum anderen der Antrag bei Verdienstausfall wegen Schul- und Kitaschließungen.

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