Am 24.03.2020 ist Niedersachsen als eines der ersten Bundesländer mit einem eigenen Corona-Soforthilfeprogramm „Liquiditätssicherung für kleine Unternehmen“ an den Start gegangen. Bei der Formulierung dieses Programms hat sich das Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung (MW) seinerzeit sehr eng an den damals bekannten Entwürfen des Bundes für eine Bundesförderung orientiert. Das Ziel des MWs war es, damals wie heute, für Niedersachsen eine Förderung auf den Weg zu bringen, die den Regelungen des Bundes und des Großteils der Länder entspricht. Leider waren die ersten Entwürfe der Bundesförderung sehr kompliziert und restriktiv. Das MW war deshalb gezwungen, diese Regelungen, quasi im vorauseilenden Gehorsam, für ihr eigenes Förderprogramm zu übernehmen, um die Kompatibilität mit dem Bundesprogramm nicht zu gefährden.

Parallel dazu hat das MW aber intensiv mit dem Bund verhandelt und ihre Forderungen und Wünsche auf vielen Ebenen eingebracht. Die nunmehr am Ende der vergangenen Woche durch Bundestag und Bundesrat beschlossenen Regelungen haben sich dadurch deutlich verbessert und entsprechen nunmehr weitgehend den Vorstellungen Niedersachsens. Das MW hat sich deshalb dazu entschlossen, die bestehende Richtlinie zum 31.03.2020 durch zwei neue Richtlinien zu ersetzen, die die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Hauses über das Wochenende im Eiltempo erarbeitet haben.

Die erste Richtlinie, „Corona-Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Soloselbständige“ setzt die Bundesförderung eins-zu-eins um und richtet sich an Soloselbständige, freiberuflich Tätige und Kleinstunternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten. Diese können in zwei Stufen Zuschüsse von bis zu 9.000 € (bei Unternehmen bis 5 Beschäftigten) bzw. 15.000 € (bei Unternehmen bis 10 Beschäftigten) zur Deckung ihres betrieblichen Defizites (d.h. des Saldos aus Einnahmen und Ausgaben) erhalten. Eine Inanspruchnahme persönlicher oder betrieblicher Rücklagen ist dabei nicht mehr notwendig. Diese werden nicht auf eine Förderung angerechnet. Dieser Punkt war vielen von Ihnen wichtig, gemeinsam hat das MW dieses Anliegen erfolgreich beim Bund einbringen können. Außerdem ist es gelungen, den Antrag weniger bürokratisch zu gestalten, was ebenfalls vielfach gefordert wurde.

Die zweite Richtlinie „Corona-Soforthilfe für Kleinunternehmen“ richtet sich an Unternehmen und freiberuflich Tätige mit 11-49 Beschäftigten.

Auch hier erfolgt die Förderung in zwei Stufen:
Bis zu 20.000 € für Unternehmen mit 11-30 Beschäftigten und bis zu 25.000 € für Unternehmen mit 31-49 Beschäftigten.

Die übrigen Regelungen sind in beiden Richtlinien identisch.

In beiden Richtlinien ist eine Abdeckung der Lebenshaltungskosten nach ausdrücklicher Vorgabe des BMWi nicht Bestandteil der Förderung. Sollten die Lebenshaltungskosten nicht gedeckt sein, kann ergänzend die Grundsicherung nach Arbeitslosengeld II beantragt werden.

Da in den vergangenen Tagen bereits tausende Anträge eingegangen und bearbeitet worden sind, wird das MF allen bisherigen Antragstellerinnen und Antragstellern die Möglichkeit eröffnen, ihren Antrag auf die neuen Richtlinien umzustellen, da diese im Regelfall besser dotiert sind. Die NBank wird dazu in den nächsten Tagen alle Betroffenen anschreiben und ihnen diese Möglichkeit eröffnen, ergänzend zu der schon erhaltenen Förderung des Landes eine weitere Unterstützung zu erhalten. Ein schon erhaltener Förderbetrag wird allerdings angerechnet, sollte sich nach der neuen Fördermöglichkeit aufgrund der Vorgaben des Bundes eine höhere Summe ergeben. So wird eine Doppelförderung vermieden. Benötigt werden dazu nur einige wenige Informationen zur Ertragsvorausschau der kommenden Monate. Mit Veröffentlichung der neuen Richtlinien werden alle Neuanträge auf die neuen Richtlinien umgestellt.

Mi diesem Verfahren sichert das MW allen kleinen Unternehmen in Niedersachsen ein Maximum an Förderung und Unterstützung in diesen schwierigen Zeiten.

Zu Ihrer Information hat das MW die beiden neuen Richtlinien zur Landesförderung ebenso beigefügt wie die zwischen Bund und Ländern ausgehandelte Verwaltungsvereinbarung über die Soforthilfe des Bundes sowie die dazu vom Bund übersandten Vollzugshinweise. Ergänzend finden Sie auch die Pressemitteilung des Bundes dazu. Damit erhalten Sie ein umfassendes Bild über die in den letzten Tagen entstandenen Fördergrundlagen.

Des Weiteren verweist das MW auf weiterführende Informationen auf ihrer Homepage. Diese werden stetig aktualisiert. Im Bereich der FAQ finden Sie außerdem zahlreiche Antworten auf häufig gestellte Fragen.

Sollten Sie darüber hinaus konkretere Fragen haben, können Sie sich an ein Team von Spezialisten wenden:

Mail: mw-corona@mw.niedersachsen.de
Hotline der Landesregierung: 0511-120-6000 (Mo.-Fr., 8.00 bis 22.00 Uhr)
Hotline des Wirtschaftsministeriums: 0511-120-5757 (Mo.-Fr., 8.00 bis 20.00 Uhr)

Auf der Homepage der NBank finden Sie konkrete Informationen für Unternehmen zur Antragsbearbeitung.