Bürgschaftsbanken können für Kredit- und Leasingnehmerinnen und -nehmer ab dem 1. Januar 2023 Bürgschaften von bis zu zwei Millionen Euro übernehmen. Bisher lag die Grenze bei 1,25 Millionen Euro. Parallel dazu können die Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften dann in der Regel mit bis zu 1,5 Millionen Euro Beteiligungskapital statt bisher einer Million Euro unterstützt werden. Neben der deutlichen Erhöhung der Bürgschafts- und Beteiligungsobergrenze wurden laut Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) einige Erleichterungen vereinbart, die zu mehr Effizienz und schnelleren Entscheidungen führen. Darüber informierte das BMWK am 8. Dezember 2022. Der BFB begrüßt die Ausweitung. Er ist auf Bundesebene im Beirat der VBG vertreten, die Landesverbände auf Landesebene.