Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/5588) auf eine Kleine Anfrage zu Auswirkungen steigender Energiekosten und Inflation auf die ambulante Versorgung ausführt, sind weitläufig auftretende Ausfälle von Arztpraxen nicht zu befürchten. Sollte es zu Insolvenzen oder Leistungseinschränkungen in einzelnen Praxen kommen, so läge die Kompetenz für etwaige Kompensationen im Rahmen der Krankenhausplanung und der Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung mit stationären Leistungen bei den Ländern. Von den staatlichen Mitteln zur Entlastung der Unternehmen bei steigenden Energiekosten profitieren nach Angaben der Bundesregierung auch ambulante Leistungserbringer im Gesundheitswesen. Der Gesetzgeber habe dafür Sorge getragen, dass für Arztpraxen relevante Betriebskosten bei den Beschlüssen des Bewertungsausschusses zu berücksichtigen sind, heißt es in der Antwort. Im September 2022 habe der Erweiterte Bewertungsausschuss eine Anhebung des Orientierungswertes für das Jahr 2023 um 2,0 Prozent festgelegt. Die Anhebung falle im Vergleich zu den Vorjahren deutlich höher aus und entspreche rund 780 Millionen Euro. Zusammen mit weiteren Vergütungselementen führe dies 2023 voraussichtlich zu einem Honoraranstieg in der vertragsärztlichen Vergütung in Höhe von mehr als einer Milliarde Euro. Die Bundesregierung werde die Entwicklungen in der Energiekrise fortlaufend beobachten und weiteren möglichen Handlungsbedarf zum Schutz der Leistungserbringer aus dem ambulanten Bereich prüfen, heißt es in der Antwort weiter. Für kleine und mittlere Unternehmen soll außerdem eine Härtefallregelung beschlossen werden, welche in Einzelfällen von besonders hohen Mehrkosten über den Wirtschaftsstabilisierungsfonds eine Milliarde Euro zur Verfügung stellt. Der BFB hatte Ende vergangenen Jahres in einem gemeinsamen Schreiben mit dem Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland und der Interessengemeinschaft selbstständiger Dienstleister in der Veranstaltungswirtschaft die Berücksichtigung der Freien Berufe bei Unterstützungsmaßnahmen (Inflationsausgleich) aufgrund der erheblichen Belastungen auch von Freiberufler-Einheiten an das Bundesministerium für Finanzen adressiert.