Durch das Bürokratieentlastungsgesetz (BEG III) werden vor allem das Insolvenzstatistikgesetz und das Gesetz über die Statistik im Produzierenden Gewerbe vereinfacht. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/18816) auf eine Kleine Anfrage, über die der Deutsche Bundestag Ende vergangener Woche berichtete. Zur weiteren Entlastung des Mittelstandes plant das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie ein Basisregister für Unternehmensstammdaten, um Doppelerhebungen künftig zu vermeiden. Eine Novellierung des Anfang 2020 in Kraft getretenen BEG III ist derzeit allerdings nicht vorgesehen.