OECD zu Steuereinnahmen und Sozialbeiträgen während Corona

OECD zu Steuereinnahmen und Sozialbeiträgen während Corona

Die Corona-Pandemie beeinträchtigte die Steuereinnahmen weniger als frühere Krisen. Dies ist teilweise auf staatliche Unterstützung für private Haushalte und Unternehmen zurückzuführen, so eine Studie der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), die am 6. Dezember 2021 veröffentlicht wurde: Die diesjährige Ausgabe der jährlich erscheinenden OECD Revenue Statistics zeigt, dass der Anteil der Steuern und Sozialabgaben an der Wirtschaftsleistung in den OECD-Ländern 2020 im Schnitt leicht auf 33,5 Prozent anstieg, eine Zunahme um 0,1 Prozentpunkte gegenüber 2019. Das Aufkommen aus Steuern und Sozialbeiträgen sank zwar in den meisten OECD-Ländern, aber oft weniger deutlich als das Bruttoinlandsprodukt. Dies führte zu einem leichten Anstieg der durchschnittlichen Steuer- und Sozialabgabenquote. Laut der Autoren trugen staatliche Unterstützungsmaßnahmen zur relativen Stabilität der Einnahmen bei, weil deutlich mehr Arbeitsplätze gesichert und Unternehmensinsolvenzen verhindert wurden als in der globalen Finanzkrise 2008/2009. Der Studie zufolge reichten die Steuer- und Sozialabgabenquoten der untersuchten Länder 2020 von 17,9 Prozent in Mexiko bis zu 46,5 Prozent in Dänemark. Unter den Ländern, für die Daten für 2020 vorlagen, verzeichneten 20 einen Anstieg und 16 einen Rückgang. In Deutschland ging die Steuer- und Sozialabgabenquote 2020 im Vergleich zum Vorjahr um 0,3 Prozentpunkte zurück (von 38,6 auf 38,3 Prozent).

Ausgaben des Bundes zwischen 2005 und 2020

Ausgaben des Bundes zwischen 2005 und 2020

Die Gesamtausgaben des Bundes in jeweiligen Preisen stiegen nach den Ergebnissen der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR) in den Jahren von 2005 bis 2020 um 55,9 Prozent von 325,9 Milliarden Euro auf 508,2 Milliarden Euro. Wie das Statistische Bundesamt am 6. Dezember 2021 mitteilte, erhöhten sich die Einnahmen des Bundes in Abgrenzung der VGR im selben Zeitraum um 51 Prozent von 279,3 Milliarden Euro auf 421,7 Milliarden Euro. Beim Anstieg der Einnahmen und Ausgaben in jeweiligen Preisen muss die Entwicklung der Verbraucherpreise berücksichtigt werden, die im genannten Zeitraum um 22,7 Prozent stiegen. Am stärksten stiegen die Ausgaben des Bundes im 15-Jahres-Vergleich im Aufgabenbereich „Gesundheitswesen“: Die Ausgaben haben sich hier von 4,7 Milliarden Euro 2005 auf 27,7 Milliarden Euro 2020 fast versechsfacht und machten 5,4 Prozent der Gesamtausgaben aus. Aufgrund der Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie stiegen die Ausgaben alleine von 2019 auf 2020 auf mehr als das Vierfache (plus 306,4 Prozent).

Pandemie zeigt Folgen in fast allen Lebensbereichen

Pandemie zeigt Folgen in fast allen Lebensbereichen

Über die körperliche Gesundheit hinaus hat die COVID-19-Pandemie gravierende Auswirkungen auf fast alle Lebensbereiche, die für das individuelle Wohlbefinden wichtig sind. Das zeigt eine Studie der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) vom Ende vergangener Woche. Untersucht werden insgesamt elf Dimensionen, die maßgeblich mitbestimmen, ob es Menschen gut geht: Einkommen und Wohlstand, Arbeit und Arbeitsplatzqualität, Wohnsituation, bürgerschaftliches Engagement, Gesundheit, Umwelt, Sicherheit, subjektives Wohlbefinden, soziale Beziehungen, Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben sowie Wissen und Fähigkeiten. Die Studie betrachtet außerdem soziale, gesamtwirtschaftliche und umweltbezogene Nachhaltigkeitsfaktoren. Wie stark eine Person die Folgen der Krise zu spüren bekam, hat der Studie zufolge viel mit dem Alter, dem Geschlecht, der Herkunft, der beruflichen Tätigkeit und Qualifikation sowie dem Lohnniveau zu tun. Zwischen 2019 und 2020 ist der Anteil der Menschen, die eine geringe Lebenszufriedenheit angeben, in Deutschland von acht auf sechs Prozent zurückgegangen und für die OECD von elf auf zwölf Prozent gestiegen.

OECD-Wirtschaftsausblick 2021

OECD-Wirtschaftsausblick 2021

Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) stellte am 1. Dezember 2021 ihren halbjährlichen Wirtschaftsausblick vor, inklusive einer Länderanalyse für Deutschland. Die Freien Berufe werden darin nicht explizit angesprochen. Für dieses Jahr rechnet die OECD damit, dass das Bruttoinlandsprodukt in Deutschland um 2,9 Prozent wächst. Für 2022 wird ein Wachstum von 4,1 Prozent und für 2023 von 2,4 Prozent prognostiziert. Die OECD empfiehlt der Politik höhere Infrastrukturinvestitionen, die zur Beschleunigung der Digitalisierung und der Energiewende führen würden. Zudem stellt die OECD fest, dass dank der Ausweitung der Kurzarbeitsregelung während der Corona-Krise Beschäftigungseinbußen verhindert werden konnten. Überdies erfordert das Auslaufen der Kurzarbeitergeldregelung einer Verbesserung der aktiven Arbeitsmarktpolitik, vor allem der Weiterbildung, welche den Wechsel in besser bezahlte Stellen erleichtern würde.

Verhältnismäßigkeitsprüfung in Deutschland mangelhaft umgesetzt?

Verhältnismäßigkeitsprüfung in Deutschland mangelhaft umgesetzt?

Die Europäische Kommission kommt zumindest zu diesem Schluss und leitete daher am 2. Dezember 2021 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen 18 Mitgliedstaaten – darunter Deutschland – ein. Die EU-Kommission stellte nach eingehender Prüfung der nationalen Umsetzungsmaßnahmen fest, dass verschiedene Anforderungen der Richtlinie über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen nicht ordnungsgemäß umgesetzt wurden und somit die Gefahr besteht, dass die Richtlinie in der Praxis nicht wirksam sein könnte. Gegenwärtig ist nicht bekannt, welche Punkte in Deutschland konkret bemängelt werden. Über alle adressierten Mitgliedstaaten hinweg werden aber Beispiele genannt. Diese reichen von nicht oder nicht ausreichend berücksichtigten Reglementierungen über nicht korrekt umgesetzte Kriterien der Verhältnismäßigkeitsprüfung bis hin zu nicht vorhandenen Vorkehrungen für die erforderlichen verfahrenstechnischen Garantien (zum Beispiel Objektivität der Prüfungen, wirksame Ex-post-Überwachungsmechanismen sowie Information und Einbeziehung der Interessenträger). Alle betroffenen Mitgliedstaaten haben nun zwei Monate Zeit, um auf das Aufforderungsschreiben der EU-Kommission zu antworten.

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